Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
Mieter A lässt von Handwerker B in seiner Wohnung einige Arbeiten vornehmen (Montage von Gardinenstangen, Lampen,...) weil A dazu aufgrund der Beschaffenheit und Festigkeit der Decke dazu nicht selber in der Lage ist.
Gleichzeitig beseitigt Handwerker B einen Schaden, den die Möbelfirma C in der Wohnung verursacht hat. Bei Beauftragung wurde um eine separate Rechnung für die Arbeiten gebeten, damit Möbelfirma C eine Rechnung für den verursachten Schaden hat und diese begleichen kann.
Einige Wochen nach Abschluss der Arbeiten erhält der Mieter A die Rechnung des Handwerkers B. Es ist eine Gesamtrechnung ohne Teilung und enthält 1 Anfahrt.
Mieter A ruft Handwerker B an und bittet ihn, die Rechnung wie abgesprochen zu teilen. Nach Erhalt der 2 getrennten Rechnungen fällt A auf, dass der Gesamtbetrag höher ist, da jetzt jede Rechnung eine Anfahrt enthält. A überweis daraufhin dem Handwerker B den Gesamtbetrag aus der ersten Rechnung (zahlt also nur 1 Anfahrt).
Mehrere Wochen nach diesem Vorgang erhält Mieter A von Handwerker B eine Mahnung mit dem Hinweis, dass noch eine Anfahrt aussteht. A versucht daraufhin den Handwerker B zu erreichen. Schafft dies jedoch nicht und hinterlässt ihm auf der Mailbox eine Nachricht, in der er zum Ausdruck bringt, dass er nicht verstehen kann, dass durch die Rechnungsteilung der Betrag höher wird.
Handwerker B schreibt daraufhin Mieter A einen Brief und erklärt ihm, dass sich die Differenz daher erklären würde, dass eine Anfahrt Bestandteil jeder Rechnung sei und daher bezahlt werden müsse. Gleichzeitig erklärt er, dass Mieter A dadurch kein Nachteil entstehen würde, da die Möbelfirma ja ihren Schaden selber zahlt und Mieter A somit auch nur 1 Anfahrt. Außerdem wird Mieter A eine Frist von einer Woche gesetzt, um die Forderung zu bezahlen.
A ist sich eigentlich sicher, dass eine Rechnung durch aufteilen nicht höher werden kann und die Begründung, dass eine Anfahrt Bestandteil jeder Rechnung ist nicht ausreichend begründet, dass der Betrag gezahlt werden muss, da jede Rechnungsposition ja erbracht worden sein sollte.
Wer ist hier im Recht? Mieter A oder Handwerker B?
Danke!