Handwerkerkosten nach Rechnungsteilung höher->rechtens?

  • Hallo,


    folgender hypothetischer Fall:
    Mieter A lässt von Handwerker B in seiner Wohnung einige Arbeiten vornehmen (Montage von Gardinenstangen, Lampen,...) weil A dazu aufgrund der Beschaffenheit und Festigkeit der Decke dazu nicht selber in der Lage ist.
    Gleichzeitig beseitigt Handwerker B einen Schaden, den die Möbelfirma C in der Wohnung verursacht hat. Bei Beauftragung wurde um eine separate Rechnung für die Arbeiten gebeten, damit Möbelfirma C eine Rechnung für den verursachten Schaden hat und diese begleichen kann.
    Einige Wochen nach Abschluss der Arbeiten erhält der Mieter A die Rechnung des Handwerkers B. Es ist eine Gesamtrechnung ohne Teilung und enthält 1 Anfahrt.
    Mieter A ruft Handwerker B an und bittet ihn, die Rechnung wie abgesprochen zu teilen. Nach Erhalt der 2 getrennten Rechnungen fällt A auf, dass der Gesamtbetrag höher ist, da jetzt jede Rechnung eine Anfahrt enthält. A überweis daraufhin dem Handwerker B den Gesamtbetrag aus der ersten Rechnung (zahlt also nur 1 Anfahrt).
    Mehrere Wochen nach diesem Vorgang erhält Mieter A von Handwerker B eine Mahnung mit dem Hinweis, dass noch eine Anfahrt aussteht. A versucht daraufhin den Handwerker B zu erreichen. Schafft dies jedoch nicht und hinterlässt ihm auf der Mailbox eine Nachricht, in der er zum Ausdruck bringt, dass er nicht verstehen kann, dass durch die Rechnungsteilung der Betrag höher wird.
    Handwerker B schreibt daraufhin Mieter A einen Brief und erklärt ihm, dass sich die Differenz daher erklären würde, dass eine Anfahrt Bestandteil jeder Rechnung sei und daher bezahlt werden müsse. Gleichzeitig erklärt er, dass Mieter A dadurch kein Nachteil entstehen würde, da die Möbelfirma ja ihren Schaden selber zahlt und Mieter A somit auch nur 1 Anfahrt. Außerdem wird Mieter A eine Frist von einer Woche gesetzt, um die Forderung zu bezahlen.


    A ist sich eigentlich sicher, dass eine Rechnung durch aufteilen nicht höher werden kann und die Begründung, dass eine Anfahrt Bestandteil jeder Rechnung ist nicht ausreichend begründet, dass der Betrag gezahlt werden muss, da jede Rechnungsposition ja erbracht worden sein sollte.


    Wer ist hier im Recht? Mieter A oder Handwerker B?


    Danke!

  • Mieter A.


    Bestandteil jeder Rechnung sind die tatsächlichen Arbeiten und angefallenen Kosten. Ist nur einmal Anfahrt angefallen, dann kann diese nicht zwei Mal abgerechnet werden.

  • Natürlich A. Die Aussage, dass jede Rechnung eine Anfahrt enthalten muss, ist Bullshit.
    Der Hinweis, dass es Mieter A ja egal sein könnte, ist mehr als grenzwertig -> Betrug.


    Gruß
    Tommy

  • Da wäre ich mir nicht so sicher, eine Rechnung ist mit Sicherheit keine 1:1 Abbildung der Leistung.
    Das Leben lässt sich nicht korrekt in Zahlen aufschlüsseln, was "in Rechnung gestellt wird" ist immer ein Kompromiss aus Logik und Übersichtlichkeit, jedoch kein Arbeitsnachweis.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Da wäre ich mir nicht so sicher, eine Rechnung ist mit Sicherheit keine 1:1 Abbildung der Leistung.
    Das Leben lässt sich nicht korrekt in Zahlen aufschlüsseln, was "in Rechnung gestellt wird" ist immer ein Kompromiss aus Logik und Übersichtlichkeit, jedoch kein Arbeitsnachweis.


    Wie meinen? D.h. eine Rechnung darf kreativ alle möglichen Positionen enthalten, die dann auch zu zahlen sind? Das ist Quatsch.


    Dann könnte man ja auch von jeder Rechnung pauschal 50% abziehen, ist halt meine künstlerische Freiheit, denn das Leben lässt sich ja nicht korrekt in Zahlen aufschlüsseln ... :rolleyes:

  • Zu zahlen sind nur die Leistungen, die vorher ausgemacht und auch erbracht wurden. Ob der Betrag auf eine, zwei oder zehn Rechnungen aufgeteilt ist, ändert am Gesamtpreis nichts!


    Wurden die Anfahrtskosten überhaupt im Vorfeld angekündigt? Gab es ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag? Wenn die Anfahrtskosten dort nicht standen, müssen diese dann auch nicht bezahlt werden.

  • Bleib mal ganz entspannt Junge.


    Wenn Du zB eine 60/60 Taktung im Tarif hast zahlst Du auch mehr als geleistet wurde, wenn Du nicht volle Minuten abtelefonierst. Du hast diese Art der Abrechnung schlicht vereinbart, oder sie wurde Dir "vereinbart".
    Wenn die Anfahrt 1km lang ist kostet sie innerstädtisch vermutlich genausoviel wie eine 20km lange. Wenn es draußen nur Kännchen gibt, gibts draußen keine Tasse Kaffee. Wenn es Rechnung nur mit Anfahrt gibt, gibt es Rechnung nur mit Anfahrt. Entscheidend ist nur, dass es vorher wie auch immer vereinbart wurde.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Bleib mal ganz entspannt Junge.


    Wenn Du zB eine 60/60 Taktung im Tarif hast zahlst Du auch mehr als geleistet wurde, wenn Du nicht volle Minuten abtelefonierst. Du hast diese Art der Abrechnung schlicht vereinbart, oder sie wurde Dir "vereinbart".
    Wenn die Anfahrt 1km lang ist kostet sie innerstädtisch vermutlich genausoviel wie eine 20km lange. Wenn es draußen nur Kännchen gibt, gibts draußen keine Tasse Kaffee. Wenn es Rechnung nur mit Anfahrt gibt, gibt es Rechnung nur mit Anfahrt. Entscheidend ist nur, dass es vorher wie auch immer vereinbart wurde.


    Aber wenn ich bei 60/60 Taktung ein 4:35 Gespräch führe, kann man mir keine 8 Minuten abrechnen!
    Und wenn ich mit dem Diensthandy ein 4:35 Gespräch führe, dann man nicht dem Arbeitgeber 8 Minuten und dem Privatmann 8 Minuten anrechnen :rolleyes:


    Ich würde mal dem Möbelhaus stecken, dass der Handwerker sie um 1 Anfahrt bescheissen will (kurz gesagt meint der Handwerker ja, dass er nicht A um die zweite Anfahrt bescheisst, sondern das Möbelhaus, also kanns A egal sein). Die werden da bestimmt auch nicht erfreut sein

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Bleib mal ganz entspannt Junge.


    Wenn es Rechnung nur mit Anfahrt gibt, gibt es Rechnung nur mit Anfahrt. Entscheidend ist nur, dass es vorher wie auch immer vereinbart wurde.


    Das halte ich allerdings für ein Gerücht - wieso sollte ich für eine, nicht erbrachte, Leistung zahlen?

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

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