Portierung jederzeit - Nachteile für die Netzbetreiber nach dem neuen TKG

  • Hallo :)


    Bald tritt ja das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft.
    Unter anderem hat man danach ja jederzeit das Recht, Rufnummern aus einem laufenden Vertrag herauszuportieren.
    Werden das nicht viele Kunden ausnutzen?
    Bei O2 und Vodafone zum Beispiel kann man (gerade, wenn man den Vertrag gekündigt hat) ab dem 21. Monat in den o2o (bei O2) bzw. Flex 40 oder Flex 60 (bei Vodafone) wechseln. Das sind grundgebührfreie Tarife.
    Nach dem neuen TKG kann dann ja jeder Kunde nach erfolgter Umstellung seine Nummer sofort sonstwohin portieren.
    Je nach Tarif können den Betreibern so bis zu 200 oder 300 Euro an Grundgebühren pro Kunde entgehen.
    Natürlich müssen sich die Anbieter nicht auf vorzeitige Tarifwechsel einlassen, aber dadurch riskieren sie, dass der Kunde seine Kündigung nicht zurücknimmt und tatsächlich geht


    Wie glaubt ihr, werden die Anbieter reagieren?

  • Sie müssen Vertragskunden attraktive Angebote machen, die Netze müssen funktionstüchtig sein - bei einer längeren Störung laufen sonst aus dem Bereich sofort die Kunden weg.


    Alles längst überfällige Regelungen (wie die kostenlosen Warteschleifen).

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 1&1. // eSIM: o2 + Telekom.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

  • Das Beispiel o2o passt hier nicht ganz, weil dort kann man ja jetzt bereits mit Frist von 30 Tagen kündigen.


    Kritischer ist das bei Mein BASE, denn dort hat sich E+ eine Kombination aus Mindestvertragslaufzeit und 0 € GG ausgedacht, die jetzt nicht mehr funktioniert. Und sie haben ja bereits reagiert - der neue Mein BASE hat 10 € GG.


    Die Frage ist eher, wie viele werden wechseln, obwohl sie noch auf restlichen Grundgebühren sitzen bleiben. Bei sehr unattraktiven Tarifen oder bei Netzproblemen kann sich das dennoch lohnen. Ebenso bei entsprechenden Ablöseangeboten, wie es sie im DSL-Bereich ja bereits gegeben hat (aufnehmender Anbieter übernimmt einige Monate der Grundgebühren des alten Vertrags).

  • phonefux:


    Wenn man einen Laufzeittarif bei O2 hat, kann man nach 21 Monaten in den O2 verlängern. Die Laufzeit bleibt unberührt. Also 3 Monate Restlaufzeit plus 30 Tage o2o.

  • Re: Portierung jederzeit - Nachteile für die Netzbetreiber nach dem neuen TKG


    Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Werden das nicht viele Kunden ausnutzen?

    Wollen wir's hoffen, denn damit entfaellt das Mittel der "Geiselnahme" des Kunden. Man bezahlt zwar weiter die vertraglich vereinbarte Grundgebuehr, kann mit seiner Nummer aber jederzeit weiterziehen, wenn es dafuer Anlass gibt (z.B. schlechte Netzabdeckung oder bessere Angebote). Aufgrund der zusaetzlichen Kosten lohnt sich das aber nur in Ausnahmefaellen, oder eben dann wenn die Kosten sekundaer sind.


    Die grosse Abwanderungswelle sehe ich da jetzt nicht kommen. Dafuer ist die Masse der Kunden zu traege.


    Was die Provider tun werden? Vertraege mit geringer bzw. ohne Grundgebuehr moeglichst nicht mehr anbieten, Tarifwechsel nach unten unattraktiv teuer gestaltet oder ganz unterbinden.

  • post2post: Ist mir bekannt. Das betrifft aber ja nur die Fälle, dass die Verträge in der passiven Verlängerung sind. Bei BASE stellt sich das Problem für den Anbieter von Anfang an - also auch in der Mindestvertragslaufzeit. Außerdem dürfte diese Umstellmöglichkeit nur den wenigsten bekannt sein. Bei BASE liegt es für jeden Kunden auf der Hand, dass man den Vertrag auf 0 € zurückfahren kann.

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Die grosse Abwanderungswelle sehe ich da jetzt nicht kommen. Dafuer ist die Masse der Kunden zu traege.

    Sehe ich auch so. Insbesondere werden die allerwenigsten bereit sein, doppelt zu zahlen. Da muss der Leidensdruck schon groß sein - z.B. Umzug ins Funkloch.

  • Re: Portierung jederzeit - Nachteile für die Netzbetreiber nach dem neuen TKG


    Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Wie glaubt ihr, werden die Anbieter reagieren?


    Sie werden sich - wie so oft - neue Gemeinheiten und blockierende Regelungen einfallen lassen. Durchaus vorstellbar ist, dass man künftig keinerlei Tarifdowngrades mehr vornehmen kann. Oder aber ein Tarifwechsel ist nur im Rahmen einer Vertragsverlängerung möglich.


    Vorstellbar sind desweiteren Nichtnutzungsgebühren auch bei den "seriöseren" Anbietern.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Ist eigentlich schon bekannt, wann genau das Gesetz in Kraft tritt?
    In den Pressemitteilungen steht nur, dass Bundestag und Bundesrat nun zugestimmt hätten und man vom zweiten Quartal 2012 ausgehen könne. Nur Wulff (oder wer auch immer dann Bundespräsident ist^^) müsse noch unterzeichnen.


    Steht denn der genaue Termin nicht im Gesetz. Oder hängt das vom Datum der Unterschrift des Bundespräsidenten ab.
    Und ist es wirklich wahr, dass eine Portierung jetzt innerhalb eines Tages nach Antrag durchgeführt werden muss? Bisher sind es ja eher 2 oder 3 Wochen.

  • Re: Re: Portierung jederzeit - Nachteile für die Netzbetreiber nach dem neuen TKG


    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Vorstellbar sind desweiteren Nichtnutzungsgebühren auch bei den "seriöseren" Anbietern.

    Das sind wir ja eigentlich schon. Telekom und VF hatten ja noch nie grundgebührfreie Tarife (die vom TE genannten Flex-Tarife liegen ja nur unterm Tresen neben den Schmuddelheften). E+ hat die Grundgebührfreiheit bei BASE abgeschafft und o2 den o2o für einen Großteil der Kunden unattraktiv gemacht, indem man keine Internetflats mehr buchen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Ist eigentlich schon bekannt, wann genau das Gesetz in Kraft tritt?
    In den Pressemitteilungen steht nur, dass Bundestag und Bundesrat nun zugestimmt hätten und man vom zweiten Quartal 2012 ausgehen könne. Nur Wulff (oder wer auch immer dann Bundespräsident ist^^) müsse noch unterzeichnen.


    Steht denn der genaue Termin nicht im Gesetz. Oder hängt das vom Datum der Unterschrift des Bundespräsidenten ab.

    Im Gesetz steht (wie in den meisten Gesetzen), dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Verkündung ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das geht aber schnell, wenn das Gesetz erst mal unterschrieben ist - erscheint alle paar Tage. Insofern hängt es tatsächlich maßgeblich von den Unterschriften des Bundespräsidenten und der Gegenzeichnung durch den zuständigen Minister und der Bundeskanzlerin ab. Zum Vergleich: Das letzte Gesetz (Erdölbevorratung) wurde Ende November vom Bundesrat beschlossen und Anfang Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Da war allerdings noch die Weihnachtspause dazwischen. Hier sollte es schneller gehen.

    Zitat

    Und ist es wirklich wahr, dass eine Portierung jetzt innerhalb eines Tages nach Antrag durchgeführt werden muss? Bisher sind es ja eher 2 oder 3 Wochen.

    Ja.

  • Was die Internet-Flats im o2o angeht:
    Meine Cousine hat Ende Januar einen neuen o2o abgeschlossen. Im Shop wurde ihr gesagt, Datenoptionen seien buchbar. Sie hat per FREESURF an die Kurzwahl 4545 auch den Gratis-Monat Surfen bestellt. Das hat problemlos geklappt. Als sie mit der Hotline über den Wechsel in ein richtiges Internet Pack sprach, meinte diese, dass das kompliziert sei. Letztlich war es aber möglich. Man hat sie einfach systemtechnisch in den alten o2o umgestellt.

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