Wer muss Rechtsanwalt zahlen?

  • Re: Wer muss Rechtsanwalt zahlen?


    Frankie:

    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    [...]Folgender hypothetischer Fall[...]B schickt das Handy aber nicht ab[...]


    Was willst Du jetzt hier wieder tot diskutieren? A zahlt Geld an B, B verschickt keine Ware, A schaltet den Anwalt ein. Wer muss den Anwalt zahlen?

    28:6:42:12

  • Die Antwort für diesen Fall wäre dann einfach:


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    ...
    Nicht ersatzfähig sind jedoch die Kosten für eine "Erstmahnung" durch den RA, sofern eine Mahnung für die Verzugsbegründung nicht ausnahmweise entbehrlich ist. ...


    Weil A nicht zuvor gemahnt hatte, zahlt A den Anwalt, wenn B den Betrag umgehend erstattet


    Frankie

  • Rechtsanwaltsgebühren sind Verzugsschäden, also hätte A den B in Verzug setzen müssen, richtig?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • c-walt reduziert den Fall darauf, dass es zuor keinen Kontakt zwischen A und B gegeben hat.


    Die Lösung für diesen Fall kannst Du beim Dauerposter nachlesen.


    Allerdings halte den von c-walt vorgegebenen Sachverhalt für ein wenig realitätsfremd.


    Frankie

  • Die Antwort auf die Frage im Threadtitel ist eigentlich ganz einfach: Der Mandant ist immer Kostenschuldner des eigenen Rechtsanwalts, ganz nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.
    D.h. der Rechtsanwalt wird immer seine Gebühren direkt vom Mandanten haben wollen. Sonderfälle wie Rechtsschutzversicherung lasse ich jetzt mal außen vor.
    Die zweite Frage ist dann immer, ob der Mandant dann die Anwaltsgebühren von der Gegenseite erstattet verlangen kann...


    Gruß,
    Loyo

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