Hallo zusammen,
man liest ja öfter, dass bei Geschäften im Biete nicht immer alles ganz glatt abläuft. Folgender hypothetischer Fall: A kauft bei B ein Handy für 500€ und überweist diese per Vorkasse. B schickt das Handy aber nicht ab, kann keinen Einlieferungsbeleg vorweisen und vertröstet A.
Nach zwei Wochen geht A zum Rechtsanwalt, der daraufhin einen Brief an B schreibt (Rücktritt mit Ablehnungsandrohung). B überweist daraufhin das Geld an A zurück.
Frage: Muss A das RA-Honorar tragen oder kann dieser das auch von B zurückfordern (gesetzt den Fall, B ist nicht komplett pleite)?