Wer muss Rechtsanwalt zahlen?

  • Hallo zusammen,


    man liest ja öfter, dass bei Geschäften im Biete nicht immer alles ganz glatt abläuft. Folgender hypothetischer Fall: A kauft bei B ein Handy für 500€ und überweist diese per Vorkasse. B schickt das Handy aber nicht ab, kann keinen Einlieferungsbeleg vorweisen und vertröstet A.


    Nach zwei Wochen geht A zum Rechtsanwalt, der daraufhin einen Brief an B schreibt (Rücktritt mit Ablehnungsandrohung). B überweist daraufhin das Geld an A zurück.


    Frage: Muss A das RA-Honorar tragen oder kann dieser das auch von B zurückfordern (gesetzt den Fall, B ist nicht komplett pleite)?

  • Da A den Rechtsanwalt beauftragt hat, muss dieser IMHO auch die Kosten tragen. Anders wäre es, wenn B bei einem Gerichtsverfahren verurteilt wird und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.


    Das aller aber nur aus der Sicht eines Laien.

    Medizinmann und Mitglied Nr.2 des S///-Lampenbesitzer-Clubs!!!

  • In meinen Augen fehlt da eine schriftliche Fristsetzung von A an B mit der Androhung eines Anwalts und ein Hinweis auf die dadurch entstehenden Kosten.

  • genau, so wie ich das mal gehört habe muss man ne Frist setzen. Wurde diese nicht eingehalten ist der Schuldner in Verzug und muss somit die Folgekosten tragen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • B wäre A im Rahmen des Ersatzes des Verzögerungsschadens zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet, wenn er sich mit seiner kaufvertraglichen Leistungspflicht zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtsverfolgungskosten bereits in Schuldnerverzug befunden hat.


    Einer Fristsetzung bedarf es hierfür nicht. Ausreichend ist, wenn A vor Anfall der RA-Kosten den B dazu aufgefordert hatte, die fällige Leistung zu erbringen und B trotz dieser Mahnung in schuldhafter Weise weiterhin nicht geleistet hat. Unter bestimmten Umständen ist die Mahnung auch entbehrlich, z.B. bei Einigung auf einen fixen Liefertermin, wenn dieser nicht eingehalten wird.


    Nicht ersatzfähig sind jedoch die Kosten für eine "Erstmahnung" durch den RA, sofern eine Mahnung für die Verzugsbegründung nicht ausnahmweise entbehrlich ist. Durch ein solches Schreiben des RA gerät B regelmäßig erst in Schuldnerverzug, so dass es an der notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden fehlt.


    Jimmythebob: B wie Bongomann? ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Re: Wer muss Rechtsanwalt zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    ...
    Nach zwei Wochen geht A zum Rechtsanwalt, ...


    Meine Herren ... was für ein Hektiker. Ich weiß schon, warum ich übers Internet niemals nix verkaufe ... :p


    Dem B muss doch Zeit bleiben, nach dem Verbleib der Sendung zu forschen bzw. forschen zu lassen. Woher weiß A, dass B das Gerät nicht auf den Weg gebracht hat? Oder hatte B dem A geschrieben, dass er das Gerät weder abgeschickt hat noch abzuschicken gedenkt?


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Nicht ersatzfähig sind jedoch die Kosten für eine "Erstmahnung" durch den RA, sofern eine Mahnung für die Verzugsbegründung nicht ausnahmweise entbehrlich ist. Durch ein solches Schreiben des RA gerät B regelmäßig erst in Schuldnerverzug, so dass es an der notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden fehlt.


    OK, danke. Obiger Sachverhalt war nur ein Beispiel. Mir geht es grundsätzlich darum, wieviel zivilrechtlichen Sachverstand ein Laie haben muss, bevor er einen RA einschalten kann, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. Anderes prominentes Beispiel: Bei den meisten abmahnwürdigen Sachverhalten würde wahrscheinlich auch eine mail des Rechteinhabers ausreichen. Trotzdem darf man anscheinend sofort kostenpflichtig per RA abmahnen.

  • Re: Wer muss Rechtsanwalt zahlen?


    An Frank

    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    B schickt das Handy aber nicht ab, kann keinen Einlieferungsbeleg vorweisen und vertröstet A.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Die Frage ist doch, ob A das positiv weiß oder ob er das nur daraus schließt, dass keine Sendung bei ihm angekommen ist. Die Regel dürfte Letzteres sein.


    Hat der VK erst gar nicht vor, das Gerät zu verschicken, wird er im Zweifel auch den KP nicht erstatten. ;)


    Sonst machte das Ganze aus Sicht des B ziemlich wenig Sinn ...


    Frankie

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