ZitatOriginal geschrieben von g-town-andreas
Nicht ganz.... Es gab 2 Amtsgerichte, die es anerkannt haben, weil sie es als Finanzierung sehen... Es kommt aber - soweit ich es richtig verstanden habe - auch auf die Höhe an. Sprich: Wird das Handy min. 200 € günstiger, ist ein Widerruf günstiger.
Heißt aber auch im Umkehrschluß: Sim-Only Verträge können nicht widerrufen werden.
Auch sind es "nur" 2 Amtsgerichte. Man sollte min. eine Rechtsschutzversicherung haben, da jedes Amtsgericht anders entscheiden kann.
Ein Amtsgericht und in 2. Instanz auch das Landgericht.
http://www.internetrecht-rosto…handyvertrag-im-laden.htm