ZitatStimmt doch. Nur weil von 1&1 vorgeschlagen wurde, den Vertrag so zu beenden, heißt es noch lange nicht, dass man ein Recht hat, die Sonderkündigung gegen den Willen des Anbieters auszusprechen.
Ich habe auch nichts davon geschrieben, dass er das "Recht" dazu hat.
Du schriebst jedoch auf diesen Beitrag hier:
ZitatHabe ich die Möglichkeit bei einem Auslandssemester vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen?
Das hier:
ZitatNein, hast du nicht.
Und das stimmt nicht, wie ich bereits in meinem Beitrag oben schrieb.
Er hat offensichtlich doch die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, wenn es selbst 1&1 vorschlägt.