1&1 Auslandssemester

  • Hallo an alle,



    ich bin Student und wollte demnächst in die Staaten für ein halbes Jahr.
    Hatte bei 1&1 angerufen ob es möglich wäre meinen Vertrag stillegen zulassen, da ich es von O2 noch kannte.
    Beide Mitarbeiter am Telefon meinten, dass das bei 1&1 nicht geht.
    Habe mich daraufhin bisschen Schlau gemacht im Internet und alle Provider bieten das an ausser 1&1!
    D.h. ich zahle 180€ für 6 Monate die ich nichtmal da bin! 1&1 hat davon nichts da ich aufjedenfall bei denen kündigen werde nach meiner Mindestlaufzeit und ich erst recht nicht, da ich nicht meinen 1&1 Vertrag in den Staaten benutzen werde bei den Preisen! Also was versprechen die sich davon?:flop:


    Meine Frage: Dürfen die das und hat sonst jemand noch Erfahrungen mit 1&1 Mobilfunkverträgen zum Thema Auslandssemester? Gibts da Tricks wie ich die 180€ umgehen könnte? Da ich wirklich jeden Euro im Ausland brauchen werde....... Auslandsbafög wird nicht für alles aufkommen. :confused: :confused:


    Schöne Grüße

  • Das wundert mich nun.
    Meine Schwester ist selbst erst vor 2 Monaten für ingesamt 11 Monate in die USA geflogen.
    Sie konnte vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen, welches selbst von 1&1 vorgeschlagen wurde.
    Lediglich eine einmalige Zahlung von 100€ fiel an. Danach war sie aus dem Vertrag draußen.

  • Ein Recht auf Vertragsstilllegung hast du leider nicht. Auch ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht - wenn es gleichwohl angeboten wird, umso besser.


    Vielleicht findest du jemanden im Freundeskreis, der den Vertrag für ein halbes Jahr gegen einen Kostenbeitrag nutzt?

  • Habe ich die Möglichkeit bei einem Auslandssemester vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen? Ich dachte das kann man nur wenn mann komplet auswandert.


    Wenn das Möglich wäre, wäre das Perfekt für mich! Ich würde 80€ sparen und müsste nie wieder zu 1&1 :DDD

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Nein, hast du nicht.


    Stimmt nicht. Ich schrieb bereits oben, dass dies von 1&1 selbst vorgeschlagen wurde.


    Edit: Wichtig ist natürlich eine Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und ein schriftliches Dokument, das belegt, dass du tatsächlich ein Auslandssemester machst.

  • Wann lernt es endlich auch der Kindergarten hier im Forum?


    Pacta sunt servanda


    oder auf gut Deutsch:


    Verträge sind einzuhalten


    Alles andere ist Kulanz der Anbieter, worüber ihr euch freuen solltet. Wenn dem mal nicht so ist, bitte einfach akzeptieren!


  • Hast du auch was themenbezogenes auf Lager?
    Wohl nicht, also mach dich nicht lächerlich.



  • Ja aber wie kann es sein, dass alle Kulant sind ausser 1&1?? Ich hätte doch niemals einen Vertrag bei denen abgeschlossen, hätte ich gewusst dass die Studentenfeindlich sind.
    Grade in unserer heutigen Zeit ist ein Auslandssemester als Student Pflicht, wer keins macht hat im Lebenslauf verkaggt und kann sich auf Hartz 4 freuen nach dem Studium.
    Studenten aus einkommensschwachen Familien haben es bereits schwer sich ein Auslandsstudium zu leisten.
    Die Provider sollten die Studenten unterstützen ein Ausslandssemester machen zu können, machen ja auch alle Vodafone, T-mobile, Base und O2.
    Also woher sollte ich bitte wissen das ausgerechnet 1&1 die in ihrer Werbung ständig die Betonung auf Kunde ist König legen, die einzigen sind die dies nicht tun?:confused: Und ich freue mich für dich, dass du Latein kannst! :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von bz_star
    Stimmt nicht. Ich schrieb bereits oben, dass dies von 1&1 selbst vorgeschlagen wurde.

    Stimmt doch. Nur weil von 1&1 vorgeschlagen wurde, den Vertrag so zu beenden, heißt es noch lange nicht, dass man ein Recht hat, die Sonderkündigung gegen den Willen des Anbieters auszusprechen.

    Zitat

    Der Kl. hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gem. § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese auf Grund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.

    Siehe BGH, Urteil vom 11.11.2010 - III ZR 57/10 zur Sonderkündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug, Anbieter war übrigens auch 1&1.

    Zitat

    Original geschrieben von Massiva87
    Ja aber wie kann es sein, dass alle Kulant sind ausser 1&1??

    Es ist auch niemand so günstig wie 1&1, jedenfalls im "D-Netz" - das ist halt die Kehrseite der Medaille.

    Zitat

    Ich hätte doch niemals einen Vertrag bei denen abgeschlossen, hätte ich gewusst dass die Studentenfeindlich sind.
    Grade in unserer heutigen Zeit ist ein Auslandssemester als Student Pflicht, wer keins macht hat im Lebenslauf verkaggt und kann sich auf Hartz 4 freuen nach dem Studium.

    Dann dürfte es für dich aber nicht ganz überraschend gekommen sein, dass du den Vertrag nicht über zwei Jahre erfüllen wolltest. Genau für diesen Fall gibt es jede Menge Verträge ohne Mindestlaufzeit - auch bei 1&1.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!