ZitatOriginal geschrieben von ThomasP
Hätte man für den Fall das Sandra Recht hat, nicht ein SOKÜ Recht? => arglistige Täuschung?
LG
Thomas
Sie hat aber Unrecht. Es ist schon längst klar: Das Online-Portal von o2 und die Kundenbetreuung von o2 haben miteinander gar nichts zu tun, haben miteinander keine Kommunikation, werden aus verschiedenen Staaten verwaltet usw. usw. usw.