sorry aber für was diese ganzen umstände?
einfach per post verschicken und gut ist. danach 1. mahnung per einwurf-einschreiben und 2. mahnung per einschreiben mit rückschein (wenn der brief nicht angenommen wird, dann kommt er zurück mit entsprechenden vermerk -> dieser ist aufzubewahren)
bei wichtigen fristsachen könnte man darüber nachdenken wie man das rechtssicher verschickt. aber bei einer rechnung ist die leistung ja auch ohne rechnung erbracht worden und entsprechend zu vergüten...
dem schuldner wird es nichts bringen zu sagen, er habe keine rechnung erhalten. spätestens wenn der mahnbescheid kommt, nützt ihm das nichts mehr.
wenn der steuerberater angst hat, dass der mandant die rechnung nicht anerkennt, bleibt ihm doch sowieso nur der rechtsweg.den käse mit gerichtsvollzieher würde ich mir sparen. kostet zwar nicht die welt, aber den muss man bei der vollstreckung dann sowieso beauftragen.