Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters

  • Nabend zusammen,


    ein Bekannter von mir ist Steuerberater und möchte seine Rechnung aufgrund diverser Umstände rechtssicher zustellen. Ein Einschreiben/Rückschein würde vom Empfänger nicht bei der Post abholt.
    Besteht die Möglichkeit der Postzustellurkunde oder ist dies nur Behörden vorbehalten?


    Dank vorab!

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  • Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Nabend zusammen,


    ein Bekannter von mir ist Steuerberater und möchte seine Rechnung aufgrund diverser Umstände rechtssicher zustellen. Ein Einschreiben/Rückschein würde vom Empfänger nicht bei der Post abholt.
    Besteht die Möglichkeit der Postzustellurkunde oder ist dies nur Behörden vorbehalten?


    Dank vorab!


    Ein Steuerberater hat etwa keine rechtliche Fachberatung für solche elementaren Grundfragen geschäftlichen Treibens? :confused:

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters


    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Ein Steuerberater hat etwa keine rechtliche Fachberatung für solche elementaren Grundfragen geschäftlichen Treibens? :confused:


    Zum einen denke ich, dass die Fachberatung eines Steuerberaters im Steuerrecht (Steuergesetze und AO) liegt. Dieser ist weder Jurist noch Postbeamter. Zum anderen reicht i.d.R. ja das Einschreiben/Rückschein aus (und hat auch immer ausgereicht). Nur was tun, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder das Schreiben nicht bei der Post abholt? Ist die PZU nur Behörden vorbehalten? Die Post läßt sich auf deren HP dazu meiner Meinung nach nicht so richtig aus.

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  • Re: Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Zum einen denke ich, dass die Fachberatung eines Steuerberaters im Steuerrecht (Steuergesetze und AO) liegt. Dieser ist weder Jurist noch Postbeamter.


    Sicher...aber warum ein Steuerberater für solche Fragen keinen kompetenten fachlich vertrauten Ansprechpartner hat, bleibt mir schleierhaft?


    Habe selber Bekannte die Steuerberater sind und diese haben immer Rechtsanwälte in der unmmittelbaren Umgebung (oder sogar direkt in der Firma).

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Soll er halt die Rechnung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.


    Das sollte einem Steuerberater auch bekannt sein. Bei einfachen Rechnungszustellungen ist das wohl eher selten, daher muss das Wissen bei ihm vielleicht nur wieder ausgegraben werden. Aber dafür sind TK-Foren ja auch da. :top:


    Also, Horsti hat die Frage beantwortet: Problem gelöst.

  • Hier könnte sich eine Lösung anbieten, die in der Praxis nur selten anzutreffen ist:


    In der Zeit der Selbstständigkeit meiner Frau hatten auch wir die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch genommen. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es den einen oder anderen Anlass, der uns in das Büro des StB führte.


    Eine rechtlich einwandfreie Lösung wäre es, wenn das Personal die Rechnung dem Mandanten anlässlich einer seiner Besuche im Büro persönlich übergibt und einen Aktenvermerk macht. Der Einsatz von EB ist zwar möglich - im Rahmen eines Vetrauensverhältnisses aber vielleicht nicht besonders glücklich. So ist nicht nur der Zugang einer Sendung beweisbar, sondern auch, dass die Sendung die Rechnung enthielt. Dieser Punkt ist m.W. ansonsten ausschließlich bei Beauftragung eines Gerichtsvollziehers Bestandteil der Beweisurkunde.


    Frankie

  • Re: Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Nur was tun, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder das Schreiben nicht bei der Post abholt?


    Um das zu vermeiden gibt es meines Erachtens eine gute einfache Möglichkeit. Das Einwurfeinschreiben. Die Sendung wird in den Hoheitsbereich des Empfängers durch Einwurf eines Postangestellten gebracht. Den Zustellbeleg kann man Online einsehen und abspeichern. Das zusammen mit dem Einlieferungsbeleg dürfte Rechtssicher als zugestellt gelten.

    Gruß

  • Re: Re: Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters


    Zitat

    Original geschrieben von schlona
    Um das zu vermeiden gibt es meines Erachtens eine gute einfache Möglichkeit. Das Einwurfeinschreiben. Die Sendung wird in den Hoheitsbereich des Empfängers durch Einwurf eines Postangestellten gebracht. Den Zustellbeleg kann man Online einsehen und abspeichern. Das zusammen mit dem Einlieferungsbeleg dürfte Rechtssicher als zugestellt gelten.


    So ist es leider eben nicht. Von Gerichten wird die Zustellung des Einwurf-Einschreibens nicht (immer?) anerkannt, weil der Briefzusteller lediglich vor oder nach der Zustellung abzeichnet, dass er einen Schwung Briefe gehabt hat. Diese Dokumentation erfolgt nicht bei Einwerfen des Briefes. Diese können dann ausversehen aber auch in einem anderen Briefkasten gelandet sein.



    Wenn Rechnungen schon per Einschreiben/Rückschein zugestellt werden müssen, ist es mit dem Vertrauensverhältnis wohl eh nicht mehr um das Beste gestellt. Die Idee mit der persönlichen Zustellung ist eine gute Idee, allerdings auch nur realisierbar, wenn der Mandant im Umfeld wohnt und ein persönlicher Besuch anstehen würde.

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  • Re: Re: Re: Re: Re: Sichere Zustellung von Rechnungen eines Steuerberaters


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    So ist es leider eben nicht. Von Gerichten wird die Zustellung des Einwurf-Einschreibens nicht (immer?) anerkannt, weil der Briefzusteller lediglich vor oder nach der Zustellung abzeichnet, dass er einen Schwung Briefe gehabt hat. Diese Dokumentation erfolgt nicht bei Einwerfen des Briefes. Diese können dann ausversehen aber auch in einem anderen Briefkasten gelandet sein.


    Sicher? Das wäre interessant. Ich verlasse mich nach einer Rechtberatung auf das Einwurfeinschreiben. Kannst Du das mit den Gerichten eventuell mit Urteilen verfeinern? "Erledigt, hab was gefunden."

    Gruß

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