Elektronische Unterschrift & unleserlicher Vertrag - rechtskräftig?

  • Hallo,
    in Vodafone-Shops werden (ich weiß nicht, seit wann) die Unterschrieften elektronisch auf einem Pad hinterlassen und in den Vertrag eingefügt.
    Dass man sich das mehrseitige Kleingedruckte auf dem Monitor vorher durchliest, ist ja ziemlich praxisfremd.
    Ist das überhaupt rechtskräftig?
    Dazu habe ich wegen leerem Toner nur einen zu 50% lesbaren Ausdruck des Vertrages erhalten und kann gar nicht in Ruhe im Kleingedruckten lesen...

  • gängige praxis ist das aber nicht. würde sofort ein anderen shop aufsuchen und gar nich erst unterschreiben.


    achja aber falls unterschrieben ist das natürlich rechtswirksam.

  • wdata83: würd ich so nicht sagen. Bei VF ist es mir nicht so bekannt aber bei o2 z.B. ist das mittlerweile absolut gängig. Da dürftest du keinen Shop mehr finden bei dem es nicht so gemacht wird.

  • bei vodafone gibt es fachhändler,partneragenturen und original shop direkt. Mag sein das die original shops das haben.


    Partneragenturen und Fachhändler machen es noch mit ein Kulli..


    Trotzdem ist der vertrag wirksam sobald man unterschrift gesetz hat^^ jetzt kommt die waschmaschine

  • nö, die elektronische Unterschrift ist wohl nicht rechtskräftig.


    Ein Freund beschäftigt sich für Banken, Versicherungen etc. mit dem Thema und sprach das neulich mal an.
    Hintergrund ist dass die elektronischen Pads die "Daten" nicht so exakt wie Papier erfassen und dadurch ein Gutachter nicht zweifelsfrei die Echtheit der Unterschrift bescheinigen kann.


    Praxis ist es natürlich trotzdem.
    Im speziellen beim Mobilfunkvertrag ist es letztlich vor allem die Nutzung desselben = im Zweifel ein konkludentes Vertragsverhältniss.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich beziehe mich mal auf den Titel:


    Rechtskräftig? Ja klar.


    Das Vertragsdokument dient ja nur als Dokumentation bzw. Beweissicherung.
    Streng genommen könntest Du den Antrag auch mündlich stellen und der jeweilige Netzbetreiber nimmt es durch Aktivierung der SIM Karte an.



    Im Übrigen wird ja niemand gezwungen eine Unterschrift zu leisten.
    Selbstverständlich kann man auch alles in Ruhe durchlesen. Bei o2 zumindest ist es auch möglich - wie bisher - den Vertrag auszudrucken und dort zu unterschreiben.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Ich habe jetzt nicht jeden Beitrag gelesen aber bei Abschluß (im Shop) wurde mir gesagt, dass ich bei Kündigung ZWEI Verträge kündigen muss. Immerhin...


    Aus einem mir nicht nachvollziehbaren Grund hat die Shop-Mitarbeiterin aber den Mobilfunkvertrag bereits ab Tag der Unterschrift (31.1.) laufen lassen, den DSL ab 1.3. (nachdem wir das Objekt beziehen). Ich hoffe, dass mir diese 2 Monate nicht separat berechnet werden!


    Ich muss halt nur aufpassen, dass ich - sofern ich beides mal kündigen wollte - den Mobilfunkanteil >2 Monate früher kündigen muss weil der sich ja sonst autom. verlängert. Oder ich kündige ihn vorsorgehalber bereits in den ersten Wochen/Monaten wenn das DSL laufen sollte...

  • Immerhin hat er dir gesagt, dass man beide kündigen muss. Leider sagen das die TT-Händler auch nicht immer, so dass man am Ende ein blaues Wunder erlebt. Ein Vertrag gekündigt, und ein sinnloser Vertrag in Verlängerung.

    Dodge This!
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