Hi Leute,
hab heute von einem Kumpel erfahren das es im Kfz-Führerschein kein Rollerführerschein mehr enthalten ist !
Wisst ihr genaueres ??
Gruss, Gianni
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Hi Leute,
hab heute von einem Kumpel erfahren das es im Kfz-Führerschein kein Rollerführerschein mehr enthalten ist !
Wisst ihr genaueres ??
Gruss, Gianni
Jo, stimmt, ne 50er ist nicht mehr drin.
Ebensowenig Fahrzeuge bis 7,5 T und Anhänger! (der neue dreier geht nur noch bis 3 T)
Deshalb wird die Sache auch so teuer, da man für jedes Bisschen nen extra Schein haben muss....
Die Klasse B des Führerscheins schließt grundsätzlich die Klasse M ein (§ 6 Abs. 3 FeV).
Und diese Klasse M berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Und unter solch ein Kleinkraftrad kann auch ein Roller fallen.
Grüße Rabb
ZitatOriginal geschrieben von toyboy
Jo, stimmt, ne 50er ist nicht mehr drin.
wo hast du das denn gelesen?
ZitatOriginal geschrieben von Rabb Und diese Klasse M berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Hallo,
wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, dann kann man ein Moped oder Roller bis meiner Höchstgeschindigkeit bis 45 km/h fahren. Nur sind die Roller hier bei uns mit 50 cm³ nicht mit 50 km/h zugelassen? Somit dürfte ich einen normalen Roller, der als 50er angemeldet ist, nicht fahren.
Einen Mofa Roller dürfte man fahren, da die Höchstgeschindigkeit unter 50 km/h liegt. Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
Gruß
Ralf
ZitatOriginal geschrieben von Realnokia
wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, dann kann man ein Moped oder Roller bis meiner Höchstgeschindigkeit bis 45 km/h fahren. Nur sind die Roller hier bei uns mit 50 cm³ nicht mit 50 km/h zugelassen? Somit dürfte ich einen normalen Roller, der als 50er angemeldet ist, nicht fahren.
Einen Mofa Roller dürfte man fahren, da die Höchstgeschindigkeit unter 50 km/h liegt. Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
Gruß
Ralf
So viel ich weiß, sind diese 50er eh auf 45km/h gedrosselt. Somit dürftest du doch fahren!? :confused:
Abber bitte nicht steinigen, erstens ist mein Lappen schon ein paar Jahre alt, außerdem hab ich eh den 1er...
So far...
Eisi
@ Realnokia:
Habe ich oben vergessen zu erwähnen, aber es gibt noch das Übergangsrecht aus § 76 Nr. 8 FeV: Darunter fallen dann die Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h aber nicht mehr als 50 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Diese dürfen ebenfalls mit Klasse M geführt werden, aber nur wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auch ist zwischen altem und neuen Fahrerlaubnisrecht zu unterscheiden, die Klasse M ist nicht gleich der alten Klasse 4, sie sind sich nur sehr ähnlich. Mit einer Klasse 4 Fahrerlaubnis darf man grundsätzlich einen Roller mit einer bbH < 50 km/h und einem Hubraum von < 50 cm³ führen.
Ansonsten gilt mein oben gesagtes: Klasse M heißt alles Zweirädrige mit weniger als 50 cm³ und nicht schneller als 45 km/h.
Grüße Rabb
Aber wer darf dann überhaupt noch eine 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren? Das nächste was nach M kommt ist imho ja schon A1, und dann kann man ja gleich 125 ccm fahren, bis 18 beschränkt und dann unbeschränkt.
War die alte Klasse 4 nicht der Traktor, also L bzw. T .
kurz und knapp: M ist noch im Autoschein mit drin :] ?
50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung? Wann war denn das? :-? kenne nur 50ziger und 45ziger ... ?!
ZitatOriginal geschrieben von The_Best
kurz und knapp: M ist noch im Autoschein mit drin :]
Zumindest im November 2000 war ML noch drin.
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