Kein Rollerführerschein im Kfz-Führerschein mehr enthalten ?!?

  • Hi Leute,


    hab heute von einem Kumpel erfahren das es im Kfz-Führerschein kein Rollerführerschein mehr enthalten ist !


    Wisst ihr genaueres ??


    Gruss, Gianni

  • Jo, stimmt, ne 50er ist nicht mehr drin.



    Ebensowenig Fahrzeuge bis 7,5 T und Anhänger! (der neue dreier geht nur noch bis 3 T)



    Deshalb wird die Sache auch so teuer, da man für jedes Bisschen nen extra Schein haben muss....

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Die Klasse B des Führerscheins schließt grundsätzlich die Klasse M ein (§ 6 Abs. 3 FeV).
    Und diese Klasse M berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
    Und unter solch ein Kleinkraftrad kann auch ein Roller fallen.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von toyboy
    Jo, stimmt, ne 50er ist nicht mehr drin.




    wo hast du das denn gelesen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb Und diese Klasse M berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.


    Hallo,


    wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, dann kann man ein Moped oder Roller bis meiner Höchstgeschindigkeit bis 45 km/h fahren. Nur sind die Roller hier bei uns mit 50 cm³ nicht mit 50 km/h zugelassen? Somit dürfte ich einen normalen Roller, der als 50er angemeldet ist, nicht fahren.


    Einen Mofa Roller dürfte man fahren, da die Höchstgeschindigkeit unter 50 km/h liegt. Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?


    Gruß
    Ralf

  • Zitat

    Original geschrieben von Realnokia
    wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, dann kann man ein Moped oder Roller bis meiner Höchstgeschindigkeit bis 45 km/h fahren. Nur sind die Roller hier bei uns mit 50 cm³ nicht mit 50 km/h zugelassen? Somit dürfte ich einen normalen Roller, der als 50er angemeldet ist, nicht fahren.


    Einen Mofa Roller dürfte man fahren, da die Höchstgeschindigkeit unter 50 km/h liegt. Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?


    Gruß
    Ralf


    So viel ich weiß, sind diese 50er eh auf 45km/h gedrosselt. Somit dürftest du doch fahren!? :confused:
    Abber bitte nicht steinigen, erstens ist mein Lappen schon ein paar Jahre alt, außerdem hab ich eh den 1er... :D


    So far...
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • @ Realnokia:


    Habe ich oben vergessen zu erwähnen, aber es gibt noch das Übergangsrecht aus § 76 Nr. 8 FeV: Darunter fallen dann die Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h aber nicht mehr als 50 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
    Diese dürfen ebenfalls mit Klasse M geführt werden, aber nur wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Auch ist zwischen altem und neuen Fahrerlaubnisrecht zu unterscheiden, die Klasse M ist nicht gleich der alten Klasse 4, sie sind sich nur sehr ähnlich. Mit einer Klasse 4 Fahrerlaubnis darf man grundsätzlich einen Roller mit einer bbH < 50 km/h und einem Hubraum von < 50 cm³ führen.


    Ansonsten gilt mein oben gesagtes: Klasse M heißt alles Zweirädrige mit weniger als 50 cm³ und nicht schneller als 45 km/h.

    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Aber wer darf dann überhaupt noch eine 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren? Das nächste was nach M kommt ist imho ja schon A1, und dann kann man ja gleich 125 ccm fahren, bis 18 beschränkt und dann unbeschränkt.


    War die alte Klasse 4 nicht der Traktor, also L bzw. T .

  • kurz und knapp: M ist noch im Autoschein mit drin :] ?


    50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung? Wann war denn das? :-? kenne nur 50ziger und 45ziger ... ?!

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    kurz und knapp: M ist noch im Autoschein mit drin :]


    Zumindest im November 2000 war ML noch drin.

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