http://www.fuehrerschein.de/_s…ema=4&sub_thema=1&typ=cfm
Klasse B schließt weiterhin Klasse M und L ein...
Wobei,
B = Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern) --> alter 3er Führerschein
M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l
L = Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden