Kein Rollerführerschein im Kfz-Führerschein mehr enthalten ?!?

  • http://www.fuehrerschein.de/_s…ema=4&sub_thema=1&typ=cfm


    Klasse B schließt weiterhin Klasse M und L ein...


    Wobei,


    B = Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern) --> alter 3er Führerschein


    M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l


    L = Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

  • The best


    vor so etwa 20 Jahren gab es 50er "mit kleinem Schild"
    also die man sich im Frühjahr für ein jahr kauft, die
    Dinger durften nur 40 Sachen oder so fahren.
    Ich glaub dafür gab es Führerschein Klasse 5
    - Ihr anderen "Gruftis" helft mir ;-)


    Und es gab 50er "mit großem Schild" und etwa 6,25 PS,
    die Dinger rannten etwa hundert Sachen, konnte man mit
    dem "Treckerführerschein" Klasse 4 ab 16 ohne praktische
    Fahrprüfung fahren und machten natürlich höllisch viele
    Schäden. Habe so etwa 800 Märker Haftpflicht pro Jahr
    in Erinnerung. Da Klasse 4 in 3 incl. war, konnte man
    die auch mit dem PKW-Führerschein fahren (ohne Motorrad-
    fahrstunden).

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Aber wer darf dann überhaupt noch eine 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren?


    Niemand


    du schließt ja eine Versicherung auf 50cm³ und 50kmh ab .. oder?


    Deswegen wen man ihn entdrosselt kann man sich auch gleich einen 70cm³ motor und rennauspuff hohlen den wen schon illegal dann richtig:)

  • @ Rabb


    Danke für deine Information. Jetzt hat es bei mir klick gemacht. Hatte mich schon ein wenig gewundert. :top:


    Ich habe noch den alten Führerschein 1996 gemacht. Zu dieser Zeit hies nämlich noch, daß man für die Klasse M eine extra Prüfung machen mußte. Anscheind hat sich seit dem doch noch etwas getan. :)


    Vielleicht gehört das nicht ganz in diesen Thread, aber weiß jemand was die Zahlen in der rechten Spalte auf der Rückseite des Führerscheins zu bedeuten haben? Ich habe nun das Kärtchen seit 3 1/2 Jahren und kann mir keinen Reim darauf machen.


    Gruß
    Ralf

  • Welche Zahlen?


    Die Überschriften der Spalten (also 9. , 10. , 11. und 12.)?
    Die bedeuten:


    9. = Fahrerlaubnisklasse
    10. = Erteilungsdatum
    11. = gültig bis
    12. = Beschränkungen und Zusatzangaben


    Die 12. gibts auch noch mal unten. Gillt dann für alle Klassen. Bei mir steht da 01. Heisst das ich eine Brille tragen muss.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa 12. = Beschränkungen und Zusatzangaben


    Hallo DeXTRa,


    das es sich um Zusatzangaben handelt, habe mir eigentlich schon gedacht, weil es auf meinem Führerschein drauf steht. Ich Blödmann habe im vorherigen Posting doch glatt die Zahlen vergessen, die in der Spalte drin stehen. :rolleyes:


    Unter C1 steht dort 171 und unter steht L 174 in der Spalte 12.


    Gibt es eigentlich eine Übersicht der ganzen Zahlen? Ein Arbeitskollege von mir hatte bei seinem neuen Führerschein auch noch eine Zahl stehen, deren Bedeutung mir auch rätselhaft ist.


    An den neuen Führerschein werde ich mich wohl nie gewöhnen.


    Gruß
    Ralf

  • Moin,


    171 und L174 sind Beschränkungen innerhalb der jeweiligen Fahrzeugklassen D und L.
    Also ich habe damals beim Umschreibenlassen meiner alten Pappe ein Merkblatt mit allen Codes bekommen, ihr nicht?


    Zitat


    171 - Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste


    Damit sind wohl Überführungsfahrten von Bussen mit maximal 7500 kg ohne Fahrgäste möglich.

    Zitat


    L174 - Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind


    Interessiert mich nicht so. Treckerfahren ist nicht mein Ding.


    Hier sind noch alle anderen Codes und weiteres.


    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster Also ich habe damals beim Umschreibenlassen meiner alten Pappe ein Merkblatt mit allen Codes bekommen, ihr nicht?


    Hallo GeneralCuster,


    ein Merkblatt mit den Codes haben mein Kollege und ich damals nicht erhalten. Ehrlich gesagt höre ich heute davon zum ersten Mal. Wenn wir nicht bei 2 verschiedenen Zulassungsstellen gewesen wären, dann hätte ich gedacht das dieses Merkblatt einfach nur vergessen wurde. Scheint wohl nicht der Fall gewesen zu sein.


    Jetzt wo ich mir die Bedeutung der Zahlen anschaue geht mir ein Licht auf. Eigentlich hätte ich da ja auch selber drauf kommen können.


    Danke für den Link. :top:


    Gruß
    Ralf

  • Stimmt es eigentlich, daß irgendwann ein Pflichtumtausch der rosa Pappe in das neue Format kommen soll? So pleite wie Eichel ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Stimmt es eigentlich, daß irgendwann ein Pflichtumtausch der rosa Pappe in das neue Format kommen soll? So pleite wie Eichel ist...


    Nein das dürfte IMHO nicht stimmen.


    Ein Führerschein ist auf unbegrenzte Zeit gültig. Warum sollte er dann urplötzlich nicht mehr gültig sein? Ich kann mir nicht vorstellen, das dies auf einmal anders sein soll.


    Gruß
    Ralf

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