ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Selbst, wenn fünf Kundennummern vergeben würden, reichte eine Kündigung, wenn lediglich ein Vertragspartner existiert. Allerdings muss aus diesem Schreiben erkennbar sein, worauf sich die Kündigung bezieht. Enthält es nur eine Kundennummer, könnte das problematisch werden.
Ich bin wegen solcher potenziellen Winkelzüge schon seit längerem dazu übergegangen, gar keine Kundennummer mehr anzugeben und "die Geschäftsverbindung" (oder vergleichbar/je nach Sparte) zu kündigen. Dann bin ich auf der sicheren Seite ... (und sie haben es so gewollt).
Das sehe ich genauso. Ob eine für mich unter einem einzige Namen auftretende Firma ihre Geschäft mir mir in verschiedene, nicht direkt miteinander kommunizierenden Abteilungen aufteilt ist ausschließlich ihre Sache und auch ihr Problem. Ansonsten könnte jede Firma und erst recht Konzerne wie Vodafone ja einfach die Kundenbelange in noch mehr, dutzende und mehr, in sich abgeschlossene Abteilungen aufteilen mit der Folge, daß der Kunde jede Teildienstleistung einzeln kündigen müsste und keine einzige vergessen dürfte. Am Ende wollen sie dann noch Einzelkündigungen für jede Unterdienstleistung zu jeder firmenfremden Organisation wie Bundesnetzagentur, Finanzamt, Pipapo. Willkommen in der Bürokratiehölle! <-;<