Vodafone Abzocke? Kopplungsvertrag DSL 6000 u. UMTS mobile connect sofort

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Die geben einem noch immer zwei Kundennummern, wenn man eine Surf-Sofort-Option dazu bestellt? Das ist ja ganz schön 90er. So viel zum Thema "erstes integriertes Telekommunikationsunternehmen Deutschlands".


    Bezeichnet sich VDF nicht sogar als "erstes vollständig integriertes Telekommunikationsunternehmen Deutschlands"?


    Zitat

    Und dass man aus einem eingehenden Schreiben, das ohnehin elektronisch eingescannt wird, nicht zwei Vorgänge machen kann (oder will), ist auch traurig, aber leider weit verbreitet.


    Vielleicht ist die Maxime bei VDF das "paperless office" und es gibt dementsprechend nur Scanner und keine Kopierer. :D

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von meister-matze
    Gleiches Problem bei mir. Bin sauer und habe alles bei Vodafone gekündigt.
    ...
    Habe leider nicht die Zeit und den Atem gegen Vodafone vorzugehen.


    Versteh ich nicht! :confused:
    Wieso nicht einfach so vorgehen:

    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    ...Widersprich der Rechnung mit dem Hinweis auf bereits erfolgte Kündigung (Hinweis auf Kopplungsvertrag), widerrufe die Einwilligung zum Einzug, verbitte Dir weitere Korrespondenz und verweise auf den Rechtsweg. Dann muss Vodafone "klagen" was die nicht machen werden - weil Sie damit auf die Schnauze fallen.


    Fertich.:)


    Hab den Thread auch mal noch in meine Signatur aufgenommen, vielleicht hilfts dem einen oder anderen... :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Wenn es kein Kopplungsvertrag waren, wäre das Gesamtpaket nicht zusammen als DSL mit Surf-Sofort-Option verkauft worden, noch dürften sich die Leistungen und Entgelte des einen Vertrages nicht in Form und Höhe von dem anderen Vertrag abhängen. Wieso sollte die Kündigung des DSL-Vertrages denn automatisch Auswirkung auf die Rechnungshöhe des Mobilfunkvertrages haben, wenn beide ungekoppelt wären? Und ja, ein Mobilfunkvertrages ist auch ein Telefonvertrag, da nach Gerichten Mobilfunk oft bereits das Festnetztelefon ganz ersetzt. Im Zweifel gilt noch der Auslegungswille des Verbrauchers.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wenn es kein Kopplungsvertrag waren, wäre das Gesamtpaket nicht zusammen als DSL mit Surf-Sofort-Option verkauft worden, noch dürften sich die Leistungen und Entgelte des einen Vertrages nicht in Form und Höhe von dem anderen Vertrag abhängen. Wieso sollte die Kündigung des DSL-Vertrages denn automatisch Auswirkung auf die Rechnungshöhe des Mobilfunkvertrages haben, wenn beide ungekoppelt wären?

    Natürlich hängt der eine Vertrag vom anderen ab, das gibt es doch alltäglich. Und man mag das "Koppelungsvertrag" nennen, ein Rechtsbegriff mit bestimmten festgelegten Rechtsfolgen ist das deswegen noch nicht (jedenfalls nicht in diesem Fall). Welche Auswirkungen die Kündigung des einen Vertrags auf den Bestand des anderen hat, ist durch die Vertragsbedingungen festgelegt oder durch Auslegung zu ermitteln. Einen Automatismus "Vertrag A nimmt auf Vertrag B Bezug" --> Koppelungsverträge --> "Kündigung des einen Vertrages beseitigt den anderen" gibt es nicht.

  • Na wenn da sich die Verbraucher nicht über den Tisch gezogen fühlen, dass Vodafone die schriftliche Änderung des einen Vertrages als Wunsch des Kunden interpretieren darf, natürlich für den zweiten Vertrag nun mehr bezahlen zu wollen wie man zuvor selbst bei voller Nutzung beider Verträge gleichzeitig nie zahlen musste. Irgendwie erinnert mich deine Argumentation an die Handykaufvertrag-Mobilfunkvertrag-Konstellation, wo man bei dir ja auch eigentlich Mobilfunkvertrag und Handykauf getrennt abschließen könnte. Nur ist der Handykaufvertrag für die Zeit des Mobilfunkvertrages günstiger..., oder der Kreditvertrag bei Hauskauf. Bei diesen Konstellationen ist es aber offenbar kein Problem, sofort einheitliche Rechtsgeschäfte zu erkennen. Ich meine, Vodafone stellt nicht umsonst den Surf-Sofort-Vertrag auch nach Verpassen der Frist um bzw. auf Null Euro bei korrekter Reklamation. Bei einem normalen Mobilfunkvertrag habe ich jedenfalls noch nie erlebt, dass Vodafone einfach die ja vertraglich so bindende Grundgebühr kürzt oder erlässt, weil ich mal nicht mehr zahlen will. Ich weiß, es kann gar keine gekoppelten Verträge mit einheitlichem Rechtsgeschäft geben, weil es immer zwei Verträge gibt, die per se nicht identisch sind ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    ... Handykaufvertrag-Mobilfunkvertrag-Konstellation, wo man bei dir ja auch eigentlich Mobilfunkvertrag und Handykauf getrennt abschließen könnte. Nur ist der Handykaufvertrag für die Zeit des Mobilfunkvertrages günstiger..., oder der Kreditvertrag bei Hauskauf. Bei diesen Konstellationen ist es aber offenbar kein Problem, sofort einheitliche Rechtsgeschäfte zu erkennen.

    Stimmt, aber auch das sind keine "Koppelungsverträge", sondern verbundene Verträge nach § 358 BGB. Beim Kreditvertrag ist das eindeutig, für den 1 € Handykauf wird das von der Rechtsprechung teilweise auch so gesehen, dass der Mobilfunkvertrag die "Finanzierungshilfe" für den Kaufvertrag ist, und deshalb § 358 BGB Anwendung findet.


    Die Folge ist dann, dass der Widerruf des einen Vertrag auch den anderen beseitigt. Um Widerruf geht's aber hier nicht, sondern um Kündigung. Auch im Falle des § 358 BGB bleiben die Verträge rechtlich selbständig und können und müssen separat gekündigt werden. Hast du schon mal davon gehört, dass man bei Kündigung des Mobilfunkvertrages nach Ablauf der Mindestlaufzeit dann auch das gekaufte Handy wieder zurückgeben muss, weil es ja ein "Koppelungsvertrag" ist? Der Kaufvertrag bleibt selbstverständlich auch bei Kündigung des Mobilfunkvertrags bestehen.

  • Ich sehe schon dass es schwer ist, wenn der Kunde zum Internetsurfen ein Surf-Sofort-Paket kauft und dann Vodafone mitteilt, seinen Internetanschluss bei Vodafone zu kündigen. Man beachte, dass für eine Kündigung noch nicht einmal die Angabe der Rufnummern nötig ist, da diese ja auch erst nach Vertragsschluss vergeben worden waren.


    PS: Es fehlte zu erwähnen, dass das Einverständnis zu den AGB, zu der Einzugsermächtigung, zur Schufa, zu den Datenbedingungen, zu den Werbebedingungen, zur Eintragung ins Telefonbuch etc. auch mit jeder neuen Unterschrift je ein neuer eigenständiger Vertrag darstellt, und alle diese Verträge allesamt ebenfalls vom Kunden einzeln zu kündigen sind, schließlich hätte er der Werbeerlaubnis nicht zustimmen müssen etc.


    Bei Cellway stand übrigens auch in den AGB, dass der Kunde mit seiner Unterschrift auf sein Widerrufsrecht verzichtet, warum hat das die Richter wohl überhaupt nicht interessiert?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Wenn man die in Bezug genommenen AGB und Preislisten nicht liest, gar nicht. Vodafone halt.


    Wie oben schon geschrieben, kommt es darauf an, ob die Klausel in den AGB, dass die Surf-Sofort-Option sich bei Kündigung in einen grundgebührpflichtigen Tarif wandelt, für den Kunden überraschend ist oder nicht. Da würde ich durchaus einen Ansatzpunkt sehen, nicht aber bei der "Ein-Vertrag-Theorie".

  • In den AGB ist das mit keinem Wort erwähnt.


    Somit - und jetzt kommt der Gag - steht in einer "Preisliste" dass man mit dem Vertrag, den man gerade unterschreibt zwei Verträge einhandelt - und dass ggf. zwei Kündigungen notwendig sein könnten um einen Vertrag zu beenden, den man mit einem Antrag abgeschlossen hat!?!


    Und das soll in Deutschland auch nur ein Richter durchwinken? Da könnte in der Preisliste ja auch gleich das sprichwörtliche Lama drinne stehen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!