Vodafone Abzocke? Kopplungsvertrag DSL 6000 u. UMTS mobile connect sofort

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Bisher hat Vodafone später in solchen Fällen leider nur die Kündigung für DSL erhalten. Kündigungen des Surfsofort-Vertrages sollen bitte nochmal an die gleiche Adresse gesendet werden. Hartneckige Hotlineanrufe zahlen sich aber dann doch aus. Beim dritten Anruf findet die Fachabteilung die Kündigung im Wortlaut und stellt dann aus Kulanz den Mobilfunkvertrag ab.


    In dem genannten Fall ist aber doch alles klar. Falls Vodafone die Kündigung des DSL bestätigt, haben sie ja auch die Kündigung für den Surf-Sofort erhalten, da die Kündigung der Verträge im gleichen Schreiben erfolgte. Da würde ich nicht noch einmal eine Kündigung schreiben, sondern einmal freundlich auf die erste Kündigung hinweisen und nicht mehr. Gleichzeitig noch die Einzugsermächtigung entziehen und im Zweifel alle Lastschriften zurückbuchen. Für die Kündigung reicht es, dass Vodafone das Schreiben erhalten hat, dafür bedarf es keiner Bestätigung und vor allem keiner Kulanz seitens Vodafone.

  • Völlig richtig.
    Hat aber einen Nachteil:


    Man darf sich mit dem Organversagen von Vodafone herumplagen.


    Dann darf man das erwarten, was hier Action Andy beschreibt.


    @Action Handy: Gang zur Verbraucherberatung ist vielleicht erst einmal billiger als ein Anwalt. Alle Schreiben, Faxbestätigungen mitnehmen, evtl. vorher ein Anrufprotokoll etc. erstellen.

  • Ich würde zuerst einmal bei einem oder zwei Anwälten telefonisch erfragen, wieviel eine Beratung in so einem Fall überhaupt kosten würde. Man kann Preise nur vergleichen, wenn man sie auch kennt. Aufgrund der Fakten lassen sich dann auch mögliche Folgekosten wesentlich besser abschätzen als wenn man mal eben bei der Verbraucherzentrale vorbeischaut, nur weil die vermeintlich günstiger ist.


    Eine Kündigung schreibt man nicht noch einmal neu. Man hat aber die Möglichkeit, das bereits versandte Kündigungsschreiben - als Kopie + ggf. mit weiterem Vermerk gekennzeichnet - zur Erinnerung erneut zu versenden.

  • Die Inkassofirma hat mir nun geantwortet, dass sich mein Kündigungsschreiben nur auf die eine Kundennummer bezog. Ich hätte alle Kundennummern einzeln aufführen müssen.


    Ich werde die mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung fragen.


    Meines Wissens nach muss eine Kündigung nämlich nur folgenden Kriterien entsprechen:


    Schriftform: steht in den AGB => wurde durch Fax erfüllt
    Person muss identifizierbar sein => war offensichtlich so, da der DSL-Vertrag gekündigt wurde
    Was gekündigt werden soll => war auch klar nämlich "alle Verträge"

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Die Inkassofirma hat mir nun geantwortet, dass sich mein Kündigungsschreiben nur auf die eine Kundennummer bezog. Ich hätte alle Kundennummern einzeln aufführen müssen.


    Was gekündigt werden soll => war auch klar nämlich "alle Verträge"


    Unter einer Kundennummer können aber mehrere Verträge geführt werden, d.h. man könnte die Kündigung eventuell so verstehen, dass alle Verträge unter dieser Kundennummer gekündigt werden sollen

  • Hier treiben sich doch so viele Juristen rum. Gibt es dazu keine Urteile?


    Den Text,

    Zitat

    hiermit kündige ich fristgerecht alle mit Ihnen geschlossenen Verträge fristgerecht zum frühestmöglichen Zeitpunkt.


    Kundennummer:
    xxx


    so zu verstehen, dass gemeint ist,

    Zitat

    hiermit kündige ich nur den einen Vertrag der unter der unten genannten Kundenummer läuft


    bedarf schon einer gewissen Fantasie

  • Der gleichen Fantasie bedarf es aber auch, den Text so zu verstehen, dass alle Verträge unter sämtlichen Kundennummern gekündigt werden sollen.


    Wenn man von mehrere vorhandenen Kundennummern nur eine nennt, muss man davon ausgehen, dass auch nur diese gekündigt werden soll.


    Anders wäre es natürlich, wenn dazu schreibt, dass auch eventuell weitere vorhandene Kundennummern mit einbezogen werden sollen.

  • Unter Berücksichtigung, dass mir Vodafone etwas als Paket verkauft hat bzw zwei Verträge zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossen wurden und dennnoch zwei Kundennummern vergeben wurden, ist doch wohl eher die Variante alle Verträge = alle Verträge zu lesen.


    Aber es bringt uns irgendwie nicht weiter, wenn wir beide uns da jetzt drüber streiten.


    Ich werde die ganze Geschichte morgen mal an C't Vorsicht Kunde vom Heise Verlag weiterleiten.

  • Ich habe mir nochmal Gedanken über den Begriff Kundennummer gemacht.


    Eine Kundennummer ist doch ein Identifikationsmerkmal. Das heißt Sie dient zur eindeutigen Identifikation einer Person.


    Wenn diese über die Kundennummer eindeutig identifizierte Person nun alle Verträge kündigt, sehe ich keine Möglichkeit der Argumentation davon bestimmte Verträge auszuschließen.


    Vodafone versucht hier eine Kundennummer zur Identifikation eines Vertrages zu nutzen. Hierfür ist jedoch die Vertragsnummer gedacht.


    Bleibt nurnoch die Möglichkeit, dass ich mit zwei verschiedenen Unternehmen einen Vertrag habe. Jedoch finde ich auf allen meinen Unterlagen nur "Vodafone D2 GmbH" also eindeutig ein Unternehmen?!

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