SChaden am Haus + Garantie

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Grds. gibt es beim Hausbau ja erstmal 5 Jahre Gewährleistung


    Nach BGB schon, nach VOB nicht.


    Und ob man einen Anspruch daraus ableiten kann, weil der Bauunternehmer mal zum Schauen gekommen ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ob der Verkäufer von dem Mangel wusste oder nicht ist völlig irrelevant. Sofern die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde muss der TE nur Beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt.


    Was wiederum am Vertragswerk liegt, denke wir sind uns alle einig dass wir einfach zu wenig wissen

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Und ob man einen Anspruch daraus ableiten kann, weil der Bauunternehmer mal zum Schauen gekommen ist?


    Mit Sicherheit nicht, aber wenn überhaupt keine Ansprüche bestehen sollten - warum sollte sich ein Unternehmer nach 3 Jahren überhaupt noch mal die Mühe machne dort vorbeizuschauen? Es wäre rechtlich für ihn auf jeden Fall einfacher wenn er Sachmängelgewährleistungsansprüche gleich im Vorfeld ausschließen würde anstatt sich auf das schmale Brett "Falsch gelüftet" zu begeben.


    Aber da sind wir dann endgültig im Bereich der wilden Spekulationen.

  • Schimmel im DG kann schon an der Dämmung liegen oder auch am Lüften.


    Ich würde an Stelle deines Bruders mal den Schaden auf eigene Regie entfernen (Schimmelspray bzw. -farbe...) und mal beobachten ob er wieder auftaucht.


    Sollte es wieder zu Schimmelbildung kommen, einfach mal bei einem Handwerker des Vertrauens nachfragen, was zu tum wäre und wie hoch die Kosten wären. Klagen kann man dann immer noch...

  • Wo schimmelt es eigentlich?
    In der Fensterlaibung oder am Fenster an den
    Gummidichtungen?
    Erker oder Dachfenster?


    GP

  • Sehr wichtig ist es hier alle Vorgänge anständig schriftlich(!!) zu Dokumentieren, also am besten per Email, Fax oder Post. Telefonate sollten in Protokollen festgehalten werden und diese ggf. vom Gegenüber Unterschrieben werden.



    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Nach BGB schon, nach VOB nicht.


    Und ob man einen Anspruch daraus ableiten kann, weil der Bauunternehmer mal zum Schauen gekommen ist?


    Sowohl bei einem BGB, als auch bei einem VOB-Vertrag kann auch eine Gewährleistung von nur 12, 24 oder 36 Monaten vereinbart worden sein.
    Rein durch den (gezeigten) guten Willen des Unternehmers sich die Sache anzusehen ist kein Gewährleistungsanspruch abzuleiten.



    Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    (Schimmelspray bzw. -farbe...)


    Von solchen mittelchen würde ich tunlichst die Finger lassen.
    Schimmel entsteht immer da wo es kühl und feucht ist, daher ist irgendwo die Ursache (Baukonstruktion, Lüftungsverhalten, etc.) zu suchen. Hier einfach mit Fungiziden Sprays oder Farben zu hantieren ist meines Erachtes nur Zeitschinderei.

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Mit Gewährleistung oder Garantie hat der Schimmel meistens nichts zu tun! Entweder handelt es sich wirklich um falsches Lüftungsverhalten oder um einen baulichen Mangel.


    Der Mangel ist natürlich nicht der Schimmel an sich, sondern z.B. Kältebrücke, falsch ausgeführte Abdichtung etc. Der Schimmel ist nur die Folge.


    Sollte es wirklich ein Mangel sein, spricht man hier über sog. versteckten Mangel, da der Schimmel erst später zum Vorschein kam. Und für den versteckten Mangel haftet der Bauunternehmer auf jeden Fall unabhängig von Gewährleistungsfristen. Der Bauherr muss sofort nach dem Entdecken des Mangels, diesen beim Verursacher (also Baufirma) schriftlich anzeigen.


    Einfache Gutachten können z.B. von Malerfirmen erstellt werden. Da reichen oft 100 Euro. Das Gutachten sollte auf jeden Fall im Winter erstellt werden, um Kältebrücken nachweisen zu können.


    Weitere Möglichkeit wäre ein Beweissicherungsverfahren durch das Gericht. Da wird ein Gutachter vom Gericht bestellt. Die Baufirma kann die Ergebnisse nicht mehr mit eigenem Gutachten widerlegen. Beweissicherungsverfahren verpflichtet noch nicht zum Einreichen einer Klage. Hier wäre eine Rechtschutzversicherung von Vorteil, da man so etwas lieber einem Anwalt überlassen sollte.

  • Gutachten einer Malerfirma für 100 Euro kann man sich getrost sparen.
    Bausachverständige, die brauchbare Schadensgutachten erstellen, haben Stundensätze zwischen
    75 und 150 Euro. Da kann jeder abschätzen, wieviel die Inanspruchnahme eines solchen kostet.
    Ansonsten beschreibt der letzte Beitrag schon gut, was zu tun ist. Das hängt aber letztendlich
    natürlich vom Schadenumfang ab ...

  • Klar, kann man für 100 Euro nicht viel erwarten. Bei relativ einfachen Fällen kann meiner Meinung nach eine Fachfirma schon zumindest grob sagen, was die Sache ist. Es müssen auf jeden Fall Raumtemperatur, Luftfeuchte, Außentemperatur sowie ganz wichtig die Oberflächentemperatur an der Schadenstelle gemessen werden. Daraus kann man im ersten Step auch ohne Sachverständigen beurteilen, ob wie in den meisten Fällen, eine Kältebrücke die Ursache ist.
    Einen SV zu o.g. Stundensätzen kann sich halt nicht jeder leisten.

  • Besten Dank für die zahlreichen Beiträge und die vielen konstruktiven Tipps/ Anmerkungen. Mein Bruder wird über http://www.bayika.de einen Sachverständigen beauftragen und zeitgleich einen Anwalt einschalten. Ich werde mich mal demnächst wieder melden.


    Gruss

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