SChaden am Haus + Garantie

  • Liebe Leute,


    mein Bruder hat in München vor zwei Jahren ein Reihenhaus gekauft, welches jetzt ca. 3 Jahre alt ist. Der Ersteigentümer ist gar nicht in das Haus gezogen, da er sich von seiner Frau getrennt hat und das Haus somit verkaufen wollte. Ca. 1 Jahr nachdem mein Bruder eingezogen ist, hat sich SChimmel an den Fenster im DG gebildet. Der Bauunternehmer hat bei einer Besichtigung die Schuld am falschen Lüften auserkoren und jegliche Beseitigung auf seine Kosten abgelehnt. Wie sollten wir vorgehen? Direkt einen Anwalt einschalten oder sollten wir vorher einen Sachverständigen o.ä. einschalten, der bewerten kann, wer verantwortlich ist.


    Danke

  • Schimmel als baulichen Mangel?
    Stell ich mir schwierig vor und, wo ist das Problem mit Schimmel am Fenster, wie wärs wenn dein Bruder sich entsprechendes Material für Kleingeld besorgt und ihn beiseitigt?

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    Schimmel als baulichen Mangel?
    Stell ich mir schwierig vor


    Natürlich kann es baulich bedingte Mängel geben die eine Schimmelbildung begünstigen und somit unter die Gewährleistung des Bauunternehmers fallen würden.


    Allein das zu beweisen wird schwierig werden. Ein Anwalt selbst kann da auch erstmal nicht viel machen - außer über einen Gutachter zu gehen um feststellen zu lassen woran es denn nun tatsächlich liegt.


    Ein Erstgutachten für Schimmel eines Bausachverständigen dürfte je nach Region so um die 300-400,- € Kosten insofern wäre es wohl durchaus eine Überlegung wert das Geld zunächst zu investieren um dann ggf. weitere Schritte einzuleiten. Bezahlt werden müsste - auch wenn das irgendwann vor Gericht geht - der Gutachter sowieso erstmal egal wie ein mögliches Urteil später ausfällt. Von daher spielt es keine Rolle ob das Gutachten vor oder nach dem Termin beim Anwalt gemacht worden ist.

  • wenn er jetzt einen gutachter bestellt, macht der bauunternehmer auch ein eigenes gutachten, welches vermutlich anders aussieht.


    dann wird später vor gericht nochmal ein gutachter vom gericht bestellt und er zahlt ein weiteres mal ein gutachten.


    wenn er sich sicher ist, dass ein baumangel vorliegt, sollte er lieber gleich klagen. wenn er unsicher ist, sollte er in der tat vorher ein gutachten anfertigen lassen und die doppelten kosten in kauf nehmen.

  • da hast du völlig Recht, einen eventuellen baulichen Mangel hat er aber nicht beschrieben und Schimmel am Fenster im DG klingt für mich auch erstmal wie ein Lüftungsproblem, würde soweit möglich alles reinigen und bei verbesserter Belüftung beobachten, je nachdem wie schlimm es ist, vielleicht beschreibt der Verfasser es etwas genauer


    wie ich es lese gibt es das Problem schon ein Jahr, was ist denn in dieser Zeit geschehen?

  • Diese Frage tritt leider sehr häufig im Baurecht auf, deshalb ab zum Rechtsanwalt und dor einen neutralen Sachverständiegn beauftragen lassen, der findet heraus, ob der Schimmel von baulichen Mängeln oder vom angeblichen Fehllüften kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn er jetzt einen gutachter bestellt, macht der bauunternehmer auch ein eigenes gutachten, welches vermutlich anders aussieht.


    Und selbst wenn. Er hat mit dem Bauunternehmer gar keinen Bauleistungsvertrag. Somit auch keinen Garantieanspruch. Noch zumal nach drei Jahren, je nach Vertrag, die Garantie schon vorbei sein könnte.


    In wie weit der Verkäufer der Immobilie haften könnte, ist auch per Ferndiagnose kaum zu sagen.

  • Sachte sachte - man brauch sich hier nicht um ungelegte Eier zu streiten - dafür hat der TE einfach zu wenig Informationen rausgerückt um das aus der Ferne beurteilen zu können.


    Grds. gibt es beim Hausbau ja erstmal 5 Jahre Gewährleistung wobei man sich jetzt auch hier schon wieder dran aufhängen könnte ob der Zweitkäufer die Gewährleistungsansprüche des Bauherren wirksam übernommen hat oder ob er nicht einfach ein Haus von Privat ohne jegliche Gewährleistungsansprüche gekauft hat. Die Tatsache das der Bauunternehmer ja zumindest schon mal vor Ort war um sich die Sache anzuschauen spricht eher dafür, dass die Gewährleistung auf den Zweitkäufer übertragen worden ist - sonst hätte der Bauunternehmer dort ja gar nicht erst aufschlagen müssen.


    Sofern also noch Gewährleistungsansprüche bestehen bleibt unterm Strich also nur die Frage wie diese auch durchsetzen. Und da wir hier nicht über 2,50 € reden ist das Geld für einen Sachverständigen sicherlich nicht fehlinvestiert auch wenn es im Streifall dann ggf. noch auf einen Zweitgutachter rausläuft. Aber nun Geld für den Anwalt und den Gutachter auszugeben bevor man überhaupt weiß was Sache ist - wer es braucht...

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    seinem Vertragspartner einen verschwiegenen Mangel nachzuweisen wird nahezu unmöglich, hat dieser doch nie dort gewohnt


    Ob der Verkäufer von dem Mangel wusste oder nicht ist völlig irrelevant. Sofern die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde muss der TE nur Beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt.

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