ZitatOriginal geschrieben von Nivell
Mit Gewährleistung oder Garantie hat der Schimmel meistens nichts zu tun! Entweder handelt es [...] oder um einen baulichen Mangel.
Der Mangel ist natürlich nicht der Schimmel an sich, sondern z.B. Kältebrücke, falsch ausgeführte Abdichtung etc. Der Schimmel ist nur die Folge.
Außer Herstellergarantien gibt's im Bauwesen nur Gewährleistung. Ein Schimmelbefall hat - sofern er nicht von falschem Nutzerverhalten kommt (z.B. Lüften) - sehr wohl mit der Gewährleistung zu tun, da er - wie du schon selbst geschreiben hast - dann wegen eines Baumangels entsteht.
Ob nur eine einfache Wärmebrücke oder fehlerhafte Ausführung ursächlich sind spielt dabei erstmal keine Rolle.
ZitatOriginal geschrieben von Nivell
Sollte es wirklich ein Mangel sein, spricht man hier über sog. versteckten Mangel, da der Schimmel erst später zum Vorschein kam. Und für den versteckten Mangel haftet der Bauunternehmer auf jeden Fall unabhängig von Gewährleistungsfristen. Der Bauherr muss sofort nach dem Entdecken des Mangels, diesen beim Verursacher (also Baufirma) schriftlich anzeigen.
und auf welcher gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage haftet ein Unternehmer unabhängig von Gewährleitungsfristen für einen Mangel? Da bin ich wirklich sehr neugierig..
Die einzige - mir bislang bekannte - Möglichkeit einer Haftung nach dem Gewährleitungszeitraum ist die Hatung bei arglistig verschwiegenen Baumängeln. Da wünsche ich aber viel Spaß bei der Nachweisführung.
ZitatOriginal geschrieben von Nivell
Einfache Gutachten können z.B. von Malerfirmen erstellt werden. Da reichen oft 100 Euro. Das Gutachten sollte auf jeden Fall im Winter erstellt werden, um Kältebrücken nachweisen zu können.
Ob das "Gutachten" die 100 EUR überhaupt Wert ist bezweifle ich sehr stark.
Der Maler mag evtl. eine Ursache nennen können, jedoch hat er in der Regel nicht die Fachkenntnis um die komplette Baukonstruktion beurteilen zu können.
ZitatOriginal geschrieben von Nivell
Weitere Möglichkeit wäre ein Beweissicherungsverfahren durch das Gericht. Da wird ein Gutachter vom Gericht bestellt. Die Baufirma kann die Ergebnisse nicht mehr mit eigenem Gutachten widerlegen. Beweissicherungsverfahren verpflichtet noch nicht zum Einreichen einer Klage. Hier wäre eine Rechtschutzversicherung von Vorteil, da man so etwas lieber einem Anwalt überlassen sollte.
Direkt mit einem Beweissicherungsverfahren würde ich nicht ins Haus fallen, i.d.R. verbaut man sich damit eine einfache und vorallem zeitnahe Lösung des Problems.