T-Mobile Problem! Was würdet ihr machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Hier wurde ein neuwertiges Massengut gekauft


    Das ist falsch. Ein Vorführgerät, noch dazu ohne Zubehör (Ladegerät) ist mitnichten neuwertig. Deine Ausführungen beziehen sich im Übrigen auf den (Gebraucht)Fahrzeugkauf, diese Pauschalität ist auf elektronische Massenware nicht anwendbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Das ist falsch. Ein Vorführgerät, noch dazu ohne Zubehör (Ladegerät) ist mitnichten neuwertig. Deine Ausführungen beziehen sich im Übrigen auf den (Gebraucht)Fahrzeugkauf, diese Pauschalität ist auf elektronische Massenware nicht anwendbar.


    Du willst also allen Ernstes behaupten, dass ein Gebrauchtwagen mit individueller Laufleistung und indivdueller Ausstattung als wesentlichen wertbildenenden Faktoren leichter ersetzbar ist als elektronischen Massenware? Das ist doch absurd.


    Vielmehr ist gebrauchte elektronische Massenware erst Recht ersetzbar, wenn das dem BGH nach u.U. schon ein Gebrauchtfahrzeug sein kann.


    Dass die Nachlieferung bei einer Stückschuld nicht per se ausgeschlossen ist, ist mittlerweile wohl herrschende Meinung. Damit ist deine Aussage, dass eine Nachlieferung bei einer Stückschuld wegen § 275 BGB ausgeschlossen ist schlicht und einfach falsch.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Damit ist deine Aussage, dass eine Nachlieferung bei einer Stückschuld wegen § 275 BGB ausgeschlossen ist schlicht und einfach falsch.


    Nein. Nur hast Du da offenbar eine andere Ansicht. Ich schließe mich im vorliegenden Fall Prof. Tiedtke/Schmidt an, die in epischer Breite in diversen Aufsätzen der JuS ausführen, dass sich "die Leistungspflicht des Verkäufers beim Stückkauf nur auf die verkaufte Sache bezieht" und somit "jede andere Sache von vornherein untauglich ist, den vertraglich geschuldeten Zustand herbeizuführen". In einem ähnlichen Fall hat sich übrigens kürzlich ein LG meiner Meinung angeschlossen.


    Aber wie das so ist, 2 Juristen, 3 Meinungen :D

  • so danke erstmal an alle für die zahlreichen beiträge, dass ihr euch deswegen kabbelt wollte ich nicht. Am 26. soll jetzt mein Austauschgerät kommen. Bin ja mal gespannt was sich da tut.

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