1und1 All Net Flat: Tethering untersagt

  • Moin,
    hab mir den All Net Flat Tarif von 1und1 geholt. Mir war nicht klar, dass Tethering hier untersagt ist.


    Was bitte macht einen Unterschied, auf welche Weise bzw. mit welchem Gerät ich mein Datenvolumen verbrauche? Letztlich wird die Bandbreite nach 500MB traffic so oder so gedrosselt.


    Gruß, Ingo

  • Re: 1und1 All Net Flat: Tethering untersagt


    ich glaube das hat 2 gründe:


    1. anbieter haben teuere tarife wo tethering erlaubt ist.
    2. eventuell stellst du deine verbindung für andere dritte personen (freunde, verwandte etc.) bereit.


    in beiden fällen machen die anbieter weniger gewinn, als wenn du teueren tarif haben würdest bzw. der 3. auch n vertrag haben würde.

  • genau, mach ich auch so...


    aber mal ne spitzfindige Frage:
    ist es Tethering, wenn ich mein Motorola Atrix im Lapdock quasi als Netbook benutze?

  • Es ist schlichtweg egal, wie du die Kilobytes über die Leitung schickst. Wenn es wirklich mal darauf ankommen und ein Streit darum vor Gericht landen würde, wäre ich mir nicht so sicher, das die Netzbetreiber den gewinnen würden. Es gibt keine logische Erklärung, warum ich ein 50 MB-Paket nicht auch am Laptop versurfen sollte.


    Am Ende ist die Begründung, das man den Internetzugang ja teilen könnte, völlig sinnfrei. Da könnte man auch argumentieren, das ich am normalen DSL-Anschluss keinen Router anschließen dürfte. Es könnten ja die EhefrauMann oder Kinder mit einem zweiten Gerät den Anschluss nutzen und dadurch dem Anbieter Einnahmen entgehen.

  • Sinn oder Unsinn = Zweitrangig


    Bei allem Verständnis über solche oder aber auch andere, auf den ersten Blick recht "unsinnige" Regelungen sollte man bedenken, dass der Anbieter (vor dem Abschluss) sein Angebot genau definieren kann. Er hast dazu schlicht das Recht!
    Es ist Dir dann eben selbst überlassen, ob Du das dann so annimmst oder nicht.


    Jetzt aber darüber zu philosophieren dass vermeintlich unsinnige Vertragsbestandteile schlicht ignoriert werden können ist gelinde gesagt keck und spricht für ein einseitiges Rechtsverständnis!


    Im Umkehrschluss bist Du sicher auch nicht annähernd so großzügig, wenn Dir der Anbieter z.B. einfach einen bisher kostenlosen Service plötzlich berechnet.......


    In unserem Kulturkreis ist die Vertragssicherheit ein wichtiges Bestandteil einer erfolgreichen und letztlich überschau- und kalkulierbaren Geschäftswelt.
    Das ist eben nie eine "Einbahnstrasse" ! ;)

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Re: Sinn oder Unsinn = Zweitrangig


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Bei allem Verständnis über solche oder aber auch andere, auf den ersten Blick recht "unsinnige" Regelungen sollte man bedenken, dass der Anbieter (vor dem Abschluss) sein Angebot genau definieren kann. Er hast dazu schlicht das Recht!
    ...


    In der Tat hat der Anbieter das Recht zu schreben, was ihm so in den Sinn kommt.


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    ...
    Jetzt aber darüber zu philosophieren dass vermeintlich unsinnige Vertragsbestandteile schlicht ignoriert werden können ist gelinde gesagt keck und spricht für ein einseitiges Rechtsverständnis!
    ...


    Das mag so sein. Sind die unsinnigen Vertragsbestandteile über die Unsinnigkeit hinaus nach geltendem Recht auch noch rechtswidrig, dürfen sie ignoriert werden. Das ist keineswegs Keck, sondern entspricht dem allgemeinen Rechtsverständnis.


    Mit Philosophie hat das wenig zu tun - enthalten die AGB widerrechtliche Regelungen, sind sie schlichtweg unwirksam. Der Anbieter darf zwar schreiben was er will - wirksam ist das geschriebene aber nur insoweit, wie es mit geltendem Recht in Einklang steht. Während sechs Richtige im Lotto oftmals eine Sache von Jahren oder Jahrzehnten sind, benötigt es für sechs "Treffer" in den AGB von TK-Anbietern nur Minuten.


    Würde ich mich weigern, einen Vertrag bei einem TK-Anbieter abzuschließen, dessen AGB nicht zumindest in Teilen das Papier nicht Wert sind, auf dem sie stehen, müsste ich mir wohl oder übel eine Trommel kaufen. :rolleyes:


    Framkie

  • Re: Sinn oder Unsinn = Zweitrangig



    Ich habe ja nicht gesagt, dass er trotzdem das Telefon als Modem nutzen soll! Ich halte es nur nicht für nachvollziehbar, wie man den Kunden so gängelt. Der NB macht deshalb diese Vorschriften, weil er mehr verkaufen möchte. Was anderes hat er nicht im Sinn. Klar kann ich das annehmen oder ablehnen. Am Ende könnte aber der Anschlussanbieter vom DSL-Anschluss auch sagen, du darfst kein VoIP machen, weil ich dann nichts verdiene. Wie groß wäre da der Aufschrei, wenn man nur einige Restriktionen aus dem "mobilen" Internet auf das Festnetz/Kabel ummünzen würde.


    Es kommt immer darauf an, um welchen Service es sich handelt. Wenn ich jede Leistung extra berechnen würde, wäre es aus und vorbei mit der Gegenseitigkeit. Dahin steuern wir schon sehr... für alles und jedes muss man zahlen. Ob das so gut ist für die Gesellschaft und das Soziale.


    Am Ende kann es dem Anbieter schnurz sein, was man mit der zur Verfügung gestellten Leitung macht. Er kann ja gerne die Leute raushauen, die sich nicht an die ABG halten. Ob es am Ende aber nicht ein Facepalm wird...


    Noch sind Datenpakete im Internet gleichrangig. Alles andere würde dem ursprünglichen Sinn des Internets widersprechen.

  • Re: Re: Sinn oder Unsinn = Zweitrangig


    Zitat

    Original geschrieben von KleinerMarcel
    ...
    Wenn ich jede Leistung extra berechnen würde, ...


    Es gibt doch nicht einmal eine "Extra-Leistung".


    Ich hatte diesen Sachverhalt mal mit einem Blasen- und Nierentee verglichen, dessen Beipackzettel die Einnahme im Auf- und Abgehen vorsieht (in der Tat habe ich derartiges schon gelesen).


    Was ist nun, wenn ich den Tee im Sitzen trinke? Darf der Hersteller betimmen, dass ich in diesem Fall 10,- Euro extra zahlen muss? Oder ist die möglicherweise einzige Folge nur, dass der Tee dann nicht dieselbe Wirksamkeit entfalten?


    Wenn ich den Verzehr im Sitzen per Kleingedrucktem extra berechnen darf, werde ich ab morgen mein Geschäftsfeld ändern. :p


    Frankie



    Edit:
    Ich erinnere an eine Regelung in den AGB zu Anfangszeiten des Email-Verkehrs, in denen teilweise der Versand von Emails mit anzüglichem Inhalt untersagt war. Auch das stand in den AGB und wurde von Abermillionen Nutzern akzeptiert ... und zu Recht ignoriert.

  • Als Mensch ist man ja vergeßlich, was frühere Restriktionen angeht oder aber auch schlicht zu jung, um es selbst mitgemacht zu haben. Vor nichtmal einem Jahrzehnt war es nicht ungewöhnlich, daß bei Privatverträgen entweder die Verwendung von Routern oder aber zumindest die parallele Nutzung des Zugang mit mehreren Rechnern nicht erlaubt war.


    Gibt's eigentlich Fälle, daß bei Handyflats Tethering einfach so entweder in Rechnung gestellt oder der Anschluss lahmgelegt worden ist? Bei Vodafone hab' ich mal Tethering ausprobiert und bei O2 längere Zeit die Karte ins Netbook eingelegt, aber passiert ist jeweils nichts.

    Je suis Charlie

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