Wenn man eine Lebensversicherung kündigt, die noch zu einer Zeit abgeschlossen wurde, als die Zinsgewinne noch nicht steuerpflichtig waren, ist es dann ok, wenn die Versicherung Kapitalertragssteuer abführt? Ich nehme an, weil kein Freistellungsauftrag vorlag. Kann das sein? Kann man sich den abgeführten Betrag zurück holen?
Gruß herold