Steuererklärung: Kapitalertragssteuer bei gekündigter Lebensversicherung zurückholen?

  • Wenn man eine Lebensversicherung kündigt, die noch zu einer Zeit abgeschlossen wurde, als die Zinsgewinne noch nicht steuerpflichtig waren, ist es dann ok, wenn die Versicherung Kapitalertragssteuer abführt? Ich nehme an, weil kein Freistellungsauftrag vorlag. Kann das sein? Kann man sich den abgeführten Betrag zurück holen?


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • wie lange besteht die versicherung? wenn das noch keine 12 jahre sind, dann wurde seitens der versicherung alles richtig gemacht.

  • Bist Du da sicher? Weshalb fällt die Steuer überhaupt an? Der Vertrag bestand noch keine 12 Jahre.


    herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    ... Weshalb fällt die Steuer überhaupt an? Der Vertrag bestand noch keine 12 Jahre.


    herold


    Die Antwort hast Du Dir gerade selber gegeben. Steuerfreiheit besteht nur wenn 5 Jahre eingezahlt wurde und die Versicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist. (Voraussetzung Abschluss vor dem 01.01.2005)

  • die steuer fällt grundsätzlich mal an, weil dir zinsen gezahlt worden sind. und da du unter keine ausnahmeregelung (hier die 12-jahresfrist) fällst, ist das auch korrekt so...


    wenn kapitalertragssteuer gezahlt worden ist, erhältst du dafür normalerweise eine bescheinigung. diese bescheinigung nützt dir evtl. bei der einkommensteuererklärung was, wenn du ansonsten keine oder nur niedrige zinseinkünfte hattest.


    wobei ich jetzt nicht weiss, wie dir die zinsen bescheinigt werden. wenn für alle jahre einzeln, dann wäre das für dich schlecht, weil du dann für X jahre rückwirkend versuchen müsstest deine steuererklärung zu ändern. wenn du eine bescheinigung für 2011/2012 mit sämtlichen über die jahre angefallenen zinsen erhältst, wäre das für dich besser.


    diese frage müsste aber jemand anderes hier beantworten, da ich noch keine lv aufgelöst habe.

  • Bei der Einkommensteuererklärung kann man die abgeführte Steuer auf jeden Fall mal angeben. Je nach individuellen Steuersatz ist es evtl möglich diese teilweise oder auch ganz wieder zurück zu bekommen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ich werde das mal probieren. Es geht hier ja darum, dass ich den allgemeinen Freibetrag für Zinserträge (bei Eheleuten 1602,- Euro) nicht erreicht habe. Meine Idee war, dass mir daher ein Rückerstattung zusteht. Bin davon ausgegangen, dass
    die Knete wegen eines nicht vorhandenen Freistellungsauftrags vor Auszahlung des Rückkaufwertes abgeführt wurde. Normalerweise benötigt man so einen ja afaik nicht, weil man ja meistens davon ausgeht, dass man so eine Versicherung bis zum Ende durchzieht. Wäre es also sinnvoller gewesen vor der Kündigung der Police einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Falls dem so wäre, müsste man sich das Geld ja wieder zurück holen können im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, oder?


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Ja, der überzahlte Betrag wird dir im Rahmen der nächsten Einkommensteuerveranlagung automatisch erstattet, sofern du alles richtig erklärt hast. Abgesehen vom Zinseszinseffekt ist es egal, ob man den Freibetrag für Kapitalerträge vorab per Freistellungsauftrag oder erst mit der Steuererklärung geltend macht.

  • Hi,
    es gibt noch zwei Möglichkeiten, mit denen du evt. besser fährst.


    1. Versicherung beitragsfrei stellen lassen, du zahlst ggf. nur noch den Versicherungsschutzbetrag ein und behältst diesen dann auch
    2. Versicherung verkaufen an eine Gesellschaft, die die Beträge dann weiter zahlt.


    Mein Wissen ist diesbzgl. allerdings nicht auf dem neuesten Stand, aber eine Kündigung ist früher die teuerste Variante gewesen, da reißt es die Steuer nicht raus :)


    Viel Erfolg!
    greetz
    cm

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