ZitatOriginal geschrieben von mumpel
Eine Email ist beweiskräftig.
seit wann? *g*
beweisen liese sich das letztlich nur mittels (derzeit nicht vorhandener) vorratsdatenspeicherung in der entsprechenden art und zugriff auf diese daten.
wie willst du dem gericht eine "original email" geben? was ist das überhaupt? eine original-email? eine datei in deinem outlook? kann gefälscht sein...
die header-daten darin (insofern eingangs-email)? kann gefälscht sein...
weil sich die datei unter "gesendete objekte" befindet? heisst nicht, dass diese verschickt worden ist und erst recht nicht, dass der empfänger diese email auch bekommen hat.
ausdrucke auf papier oder PDF? mögen der email entsprechen, aber wenn die email selbst gefälscht ist, nutzen auch identische abschriften davon nichts...
nichtmal diese empfangsbestätigungen mancher email programme bringen im zweifelsfall etwas, denn auch das sind nur einfache emails, welche gefälscht sein können.
um welche emails gehts da überhaupt. von dir verschickte oder erhaltene?
eine empfangene email ist nur dann beweiskräftig, wenn der versender eine qualifizierte signatur vorgenommen hat (und nicht du, nachdem du diese empfangen hast), was so gut wie nie vorkommt.
eine verschickte email mit deiner qualifierten signatur mag beweiskräftig sein, dass diese email exisitiert. aber dass der empfänger diese email bekommen hat, ist dadurch auch nicht bewiesen.
letztlich dienen emails lediglich dem anscheinsbeweis. sobald der gegner die email anzweifelt, nützt es alles nichts, denn dann musst du die echtheit / zugang etc. beweisen, was derzeit schlicht unmöglich ist.
näheres siehe z.b. hier: http://www.anwaltscontor.de/beweiskraft-von-emails/