So langsam reizt mich das Thema auch, daher mal eine Frage: ist es grundsätzlich möglich das man ALLES (Post, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, etc. pp.) einscannt und digital speichert oder gibt es bestimmte Dinge die unbedingt im Original vorliegen müssen ?
Das "Papierarme Büro"
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Moin
Danke! Guter Hinweis..dann kann ich die "Testversion" ja mal ersetzen...
Grüße
Der Dingens -
Zitat
Original geschrieben von FraDi
... oder gibt es bestimmte Dinge die unbedingt im Original vorliegen müssen ?
Die gibt es ganz sicher. Verschiedene Urkunden werden auch künftig im Original erforderlich sein. Wobei der Urkundsbegriff hierbei im weiteren Sinne zu verstehen ist ... also einschließlich Privaturkunden.Welche das sind, ist selbst mir nicht abschließend klar. Ohne festes Konzept bewahre ich etliche Urkunden auf, die ich chronologisch geordnet in einer gemeinsamen Blattsammlung abhefte. Darum ja meine Wortwahl papierarmes Büro.
Stelle ich dann beim Arbeiten im papierarmen Büro fest, dass ein Original erforderlich ist, sehe ich im der Blattsammlung unter dem entsprechenden Datum nach in der Hoffnung, dass ich mich für die Aufbewahrung gerade dieses Schriftstücks entschieden habe. Viele aufbewahrungswürdige Dokumente sind es bei mir nicht - grob geschätzt um 10 cm p.a., wenn überhaupt.
Erst in etlichen Jahren werde ich wohl feststellen können, ob ich mit meiner Einschätzung richtig gelegen habe. Bis dahin gehe ich einfach mal davon aus ...
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Inbezug auf den Beweiswert selbst eingescanter Dokumente bin ich auf folgende Quelle gestoßen:
Elektronische Dokumente gelten als Beweismittel
Aus meiner Sicht ein hoch interessanter Beitrag zum Thema.
Auszugsweises Zitat:
"Elektronische Dokumente gelten als Beweismittel
[...]
Die Richter stuften digitale Dokumente umso glaubwürdiger ein, je sorgfältiger das jeweilige Dokument eingescannt worden war. Deshalb empfiehlt Alexander Roßnagel, Projektleiter der Studie, digitale Signaturen einzufügen. Dadurch lasse sich auch im Nachhinein eindeutig erkennen, wer das jeweilige Dokument wann und wie digitalisiert hat. Ein Schutz der Belege vor Manipulationen wurde von den Richtern ebenfalls positiv gewertet.
Elektronische Dokumente beim Finanzamt
[...]
Allerdings dürften auch Belege, die ohne besondere Vorkehrungen eingescannt werden, in der Regel zu keinem Rechtsnachteil führen, sagt Ulrich Schwenkert, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Schwenkert hatte die Fälle für die Studie in Nürnberg verhandelt."
Das ist doch schon mal was! :top:
Und zwar mehr, als ich erwaret hatte.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
[...] Deshalb empfiehlt Alexander Roßnagel, Projektleiter der Studie, digitale Signaturen einzufügen [...]
Das mache ich schon länger so. Auch wichtige Emails speichere ich auf Festplatte als PDF und unterschreibe sie mit einem Signaturpad. Das ist dann auch beweiskräftig, da kann niemand sagen "wurde manipuliert". -
Zitat
Original geschrieben von mumpel
Auch wichtige Emails speichere ich auf Festplatte als PDF und unterschreibe sie mit einem Signaturpad. Das ist dann auch beweiskräftig, da kann niemand sagen "wurde manipuliert".das beweist allenfalls, dass das PDF nach deinem ausdruck nicht mehr geändert worden ist. beweiskräftig wird die email dadurch aber letztlich auch nicht
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Eine Email ist beweiskräftig. Technisch ist es durchaus möglich eine Manipulation der Email nachzuweisen. Man liefert dem Gericht PDF-Datei und die Original-Email. Es ist nicht mehr wie "früher" dass man zwingend Einschreiben oder Fax-Sendenachweis benötigt, auch wenn diese höher bewertet werden als eine Email.
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Leuchtet mir ehrlich gesagt auch nicht ein, was mit einer unterzeichneten PDF-Kopie einer Email gewonnen sein soll. Unterzeichnen kann man letztlich alles, im Zweifelsfall auch die schreibgeschützte Kopie einer bereits vorab nach eigenem Gutdünken manipulierten Mail. :confused:
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Es geht in dem Artikel meinem Verständis nach um die Beweiskraft selbst eingescanter und dann als Datensatz gespeicherter Belege in Papierform - und nicht um ohnehin schon in digitaler Form erstellte und eletronisch übermittelte Dokumente. Letzteres ist eine andere Baustelle.
Den Beweiswert selbst digitalisierter Unterlagen (wo theoretisch wirklich der Manipulation Tür und Tor offensteht) sehe ich kritisch. Dem gegenüber seht aber das Bedürfnis einer zeitgerechten Organisationstruktur des Dokumentenmanagements. Es wäre nicht das erste Mal, wenn die Rechtsprechung die Anforderungen an Beweismittel den Bedürfnissen einer modernen und effizienten Organisationsstruktur (nach unten) anpassen würde.
Hier muss halt ein pragmatischer Weg gefunden werden - auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass dem Verfahrensgegner immer noch die Möglichkeit bleibt, eine Urkunde als gefälscht zu beanstanden. Wenn kein begründeter Zweifel an der Echteheit eines selbst digitalisierten Dokuments angemeldet wird, würde dessen Anerkennung als Urkunde den modernen Ansprüchen gerecht werden.
Mal sehen wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt. Gäbe es keine, hieße das in meinen Augen, dass sich die Anerkennung als Beweismittel bewährt.
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