Rücktritt vom Hotel-Gutschein wenn Hotel später als geplant eröffnet?

  • Guten Nachmittag,


    folgende (fiktive) Situation:


    - Eine große bekannte Hotel-Gutschein Plattform im WWW verkauft Gutscheine für ein Hotel, welches lt. Angebotsbeschreibung im April 2012 eröffnen soll.


    - Käufer kauft einen solchen Gutschein und verschenkt diesen mit dem Ziel, dort im Frühsommer Urlaub zu machen.


    - Der Gutscheinanbieter informiert nun den Kunden, dass sich die Eröffnung des Hotels verzögert (Herbst).


    Hat der Käufer nun wegen diesen neuen, geänderten Bedingungen ein Rücktrittsrecht? Die gesetzlichen 14 Tage seit Kauf sind natürlich lange vorbei.



    Gruß


    clio


    Edit: Anbieter reagiert überhaupt nicht und das Hotel selbst gibt den Tipp: Schenken Sie den Gutschein doch einfach jemand anderem, der ihn gebrauchen kann.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Die Motivation des Käufers beim Kauf den Urlaub im Zeitraum XY machen zu wollen spielt insoweit keine Rolle außer er hat dies beim Kauf entsprechend spezifiziert. Ansonsten hat er halt einen Gutschein für Hotel XY den er auch irgendwann nutzen wird können (außer der Gutschein läuft ab bevor das Hotel tatsächlich eröffnet).


    Ein Rücktrittsrecht lässt sich hieraus m.E. nicht ableiten, insbesondere das der Eröffnungstermin ja offenbar nicht final gefixt war sondern nur davon gesprochen worden ist, dass das Hotel zum Zeitpunkt X eröffnet werden soll (aber sich daraus auch ableiten lässt, dass es hier ggf. noch Verschiebungen gibt).


    Ansonsten kann man ja mal ganz fiktiv bein Gutscheinverkäufer freundlich anfragen ob er den Kauf rückabwickelt.

  • Hallo ChickenHawk,


    danke für Deine Antwort.
    Mein "Edit" kam wahrscheinlich zu spät: der Gutscheinverkäufer wurde kontaktiert, er antwortet leider jedoch nicht.


    Im Angebotstext war und ist mehrfach von "Eröffnung im April 2012" die Rede.
    Über Verschiebungen hat der Käufer nicht nachgedacht, was er sich wohl ankreiden lassen muss.


    Wieder etwas gelernt, danke! :top:

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  • auch wenn das hotel rechtzeitig eröffnet hätte, wäre es dennoch möglich gewesen, dass im angefragten zeitraum kein zimmer bzw. kein zimmer der gutschein-kategorie frei ist...


    was anderes wäre es, wenn der gutschein fix auf ein aufenthaltsdatum ausgestellt worden wäre und dann kein zimmer (warum auch immer - keine eröffnung - keine zimmer frei) zur verfügung steht.

  • Ich sehe das anders. Wenn im Angebotstext steht, dass man im April den Gutschein einlösen kann, dann ist das ein wesentlicher Bestandteil des Angebots.
    Urlaub haben die meisten Leute ja nur 1 oder 2 Mal im Jahr zu bestimmten Zeiten.
    Nun kann der Käufer die angebotene Leistung nicht bekommen, daher würde ich fragen welches Hotel der Anbieter zum Ausweichen anbieten kann, welches ab April nutzbar wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Ich sehe das anders. Wenn im Angebotstext steht, dass man im April den Gutschein einlösen kann, dann ist das ein wesentlicher Bestandteil des Angebots.


    Und das wird da mit Sicherheit nicht gestanden haben. Derartige Gutscheine sind i.d.R. immer irgendwie limitiert d.h. die Hotels vergeben keine oder nur geringe Kontingente während Messen anderen Großveranstaltungen oder auch den Weihnachtswochenenden insofern sind die Gutscheine nie daran gekoppelt einen bestimmten Termin auch garantiert zu bekommen.


    Und wenn da steht das das Hotel im April eröffnet (irgendwo wird bestimmt ein Hinweis auf Kontingent/Beschränkungen gewesen sein) heißt das eben nicht das man als Käufer auch einen Anspruch hat dort im April gleich zu nächtigen bzw. ist ja gar nicht klar ob das Hotel in dieser Zeit auch Gutscheinkontingente vergibt.

  • Ich kaufe solche Gutscheine inzwischen grundsätzlich nicht mehr, weil man nach meiner Erfahrung entweder ewig lange vorausbuchen oder auf unattraktive Termine ausweichen muss.


    Im konkreten Fall hättest du vielleicht eine Handhabe, wenn du dich darauf berufst, dass sich der Einlösezeitraum durch die verspätete Eröffnung wesentlich verkürzt hat und du ihn nicht gekauft hättest, wenn dir dies vorab bekannt gewesen wäre. Ich denke, der Anbieter müsste dann zumindest den Gültigkeitszeitraum entsprechend verlängern. Außerdem ist die Verjährungsdauer - drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem er gekauft wurde - zu beachten. Läuft der Gutschein vorher ab, kannst du anschließend die Rückerstattung des Kaufpreises abzgl. Gewinnmarge verlangen (ebenso wie übrigens auch bei DailyDeal, Groupon etc.). Schließlich könntest du das Ding auch bei eBay verticken, sofern er denn übertragbar ist.

  • Ich würde behaupten, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt, und dass ein Käufer ganz klar vom Kauf zurücktreten kann.


    Inwiefern das ohne die harte Tour durchsetzbar ist, ist natürlich eine andere Frage

  • Zitat

    Original geschrieben von chris8181
    Ich würde behaupten, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt, und dass ein Käufer ganz klar vom Kauf zurücktreten kann.


    Inwiefern das ohne die harte Tour durchsetzbar ist, ist natürlich eine andere Frage


    Und warum behauptest Du dann sowas? :confused: :confused:


    Entweder es ist ein erheblicher Mangel, dann wäre dieser natürlich auch "auf die harte Tour" durchsetzbar oder eben nicht. Und bei der derzeitigen Sachlage ist hier nicht wirklich erkennbar das es sich um einen erheblichen Mangel handelt.

  • Frag doch einfach mal die FDP, ob sie dir helfen können...die sollen ganz gute Kontakte zur Hotelbranche haben ;)

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