Maklerprovison steuerlich geltend machen

  • Hallo zusammen,


    in Kürze muss ich beruflich veranlasst umziehen und habe eine neue Miet-Wohnung gefunden, bei der allerdings eine Maklergebühr zu entrichten ist.


    Die Maklerin sagte mir, ich könnte die Maklergebühren zu 30% steuerlich geltend machen. Ich habe im Internet allerdings gelesen ich könnte zu 100% absetzen (zB. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm).


    Was stimmt denn nun?


    Schöne Grüße


    Simon

  • Hallo,


    Die Umzugskosten sind, wenn sie beruflich veranlasst sind, vollständig bei den Werbungskosten anzusetzen. "Berufsbedingter Umzug".


    Das steht in den Lohnsteuerrichtlinien zu §9 EStG. Bitte dort genaueres lesen.



    Gruß
    Chris

  • Und wie schauts bei nicht-berufsbedingten Umzügen aus?
    Kann man die Maklergebühren dann auch steuerlich geltend machen; vielleicht nicht zu 100%, jedoch in Teilen?

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Die Maklergebühren nicht, aber Umzug und Renovierungskosten mindern zu 20% die Steuer. Mal in 35a EstG reinschauen.

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