Rußpartikel Nachrüstung Förderung ab 1.2.2012

  • Hi,


    ist zwar ein Telefon- und kein Autoforum aber ich frage trotzdem mal hier:


    Ab 1.2.2012 kann ja beim nachgerüsteten Rußpartikelfilter wieder die steuerliche Förderung in Höhe von 330 Euro beantragt werden. Vordrucke stehen im Internet noch nicht zur Verfügung.


    Daher meine Frage an die, die vor dem 31.12.2009 nachgerüstet haben:


    Wollten die die Orginalrechnung sehen oder hat es gelangt, im Antrag eine Kopie des Fahrzeugscheins beizufügen?


    Ich frage deshalb, da uns noch nicht klar ist, ob der Fahrzeughalter den Filter kauft oder der Fahrzeugnutzer (ist etwas kompliziert bei uns). Der Nutzer ist aber nicht Halter des Fahrzeuges und kann somit auch nicht die Förderung beantragen, hat aber dann andere Vorteile.


    Der Werkstatt wäre das egal, die bescheinigen, das in das Fahrzeug der Filter eingebaut wurde. Was die auf die Rechnung schreiben, ist denen egal, solange es bezahlt wird. Aber muß ich genau diese Rechnung vorlegen?


    Gruß Boris

  • Re: Rußpartikel Nachrüstung Förderung ab 1.2.2012


    Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Daher meine Frage an die, die vor dem 31.12.2009 nachgerüstet haben:


    Ich habe damals einen Partikelfitler nachrüsten lassen. So weit ich mich erinnern kann, brauchte ich gar keine Rechnung. Ich habe einen neuen Fahrzeugschein bekommen, in dem der Partikelfilter eingetragen war. Gleichzeitig hat das Autohaus den Einbau "irgendwo" gemeldet. Die Steuerersparnis kam dann automatisch. Da gab´s keinen Antrag.

  • Also jetzt soll es so sein, das ab dem 1.2.12 im Internet das beantragt werden muß, die Kopie des Fahrzeugscheins benötigt wird (dieser wird vorher mit der Werkstattbescheinigung neu ausgestellt) und das Halter und Antragsteller identisch sein müssen. Mehr weiß ich nicht, daher meine Frage wegen der Rechnung. Gut, ab 1.2. ist die Internetseite freigeschaltet, spätestens dann weiß ich das. Trotzdem Danke für die Antwort.


    Gruß Boris

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