Hi,
ist zwar ein Telefon- und kein Autoforum aber ich frage trotzdem mal hier:
Ab 1.2.2012 kann ja beim nachgerüsteten Rußpartikelfilter wieder die steuerliche Förderung in Höhe von 330 Euro beantragt werden. Vordrucke stehen im Internet noch nicht zur Verfügung.
Daher meine Frage an die, die vor dem 31.12.2009 nachgerüstet haben:
Wollten die die Orginalrechnung sehen oder hat es gelangt, im Antrag eine Kopie des Fahrzeugscheins beizufügen?
Ich frage deshalb, da uns noch nicht klar ist, ob der Fahrzeughalter den Filter kauft oder der Fahrzeugnutzer (ist etwas kompliziert bei uns). Der Nutzer ist aber nicht Halter des Fahrzeuges und kann somit auch nicht die Förderung beantragen, hat aber dann andere Vorteile.
Der Werkstatt wäre das egal, die bescheinigen, das in das Fahrzeug der Filter eingebaut wurde. Was die auf die Rechnung schreiben, ist denen egal, solange es bezahlt wird. Aber muß ich genau diese Rechnung vorlegen?
Gruß Boris