ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Gefährlich leben gewöhnlich nur diejenigen, die (arglos) einfache Taten begehen, denen die Ermittlungsbehörden aber wider besseres Wissen eine Katalogtat unterstellen, die sie niemals begangen haben. Ein sehr beliebtes Spielchen, das inzwischen immense Ausmaße angenommen hat. Denn: Auch wenn sich im Laufe des Verfahrens (erwartungsgemäß) herausstellt, dass der Beschuldigte keine Katalogtat begangen hat, bleiben die Ergebnisse aus der TÜ in aller Regel dennoch verwertbar.
Meinst du damit, dass jemand beispielsweise einen Ladendiebstahl begeht, die StA aber, da sie gerade nichts besseres zu tun hat, dem Täter Hochverrat oder Subventionsbetrug in besonders schwerem Fall vorwirft, daraufhin eine TÜ beantragt, welche durch den gleichgültigen Richter natürlich genehmigt wird, daraufhin das Handy des Täters überwacht und ein Telefonat abhört, in welchem dieser den Ladendiebstahl gesteht und dieses abgehörte Geständnis später zur Verurteilung wegen Diebstahls führt? Und das ganze ist dann beliebtes Spielchen, welches inzwischen immense Ausmaße angenommen hat? Hast du dafür irgendwelche Quellen?