ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Kerosinsteuer? Kraftstoff gewerbliche Luftfahrtunternehmer wird doch gar nicht besteuert! Eines der Privilegien der Luftfahrt ggü. der Bahn...
Heißt Kerosinzuschlag, mein Fehler. Aus der Iberia Webseite:
WICHTIG:
Die Verwaltungskosten können nicht erstattet werden.
Der Kerosinzuschlag ist gemäß der Tarifbedingungen rückerstattbar