eBay: Soll ich per Nachnahme senden?

  • Gebe bei meinen ebay Aktionen immer auch die Möglichkeit per Nachnahme an. Hatte bisher damit keine Probleme - aber auch schon mulmige Gefühle - vor allem wenn es an eine andere Adresse (Arbeitsadresse) ging.


    Wenn du Nachnahme nicht als Bezahlmöglichkeit angegeben hast, würde ich dies nur zulassen, wenn mir der Käufer seriös erscheint (e-mail + Bewertungen.


    Wenn dem so ist, frage doch einfach mal nach, was es mit der anderen Adresse auf sich hat.


    Grüsse


    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    In diesem Fall vielleicht sogar die bessere Lösung. Stell Dir mal vor, er hätte ein normales Paket (bei Vorkasse) zurückgehen lassen (vielleicht Urlaub oder keine Benachrichtigung bekommen). Dann hätte er Dir das Geld vorher überwiesen und vielleicht auf kostenlose zweite Zusendung bestanden oder Rücküberweisung des Gesamtbetrages. Das Paket reist ja auch bei einem normalen Paket durch die Gegend, nur dass dann zusätzlich der Stress bei Dir liegt, das finanzielle zu klären, was u.U. eine ziemlich aufwendige E-Mail-Diskussion mit dem Käufer bedeuten kann....


    Verstehe ich nicht... :confused:


    Wenn einer per VK überweist, dann ist die Sache für mich in dem Moment erledigt, wo ich es der Post oder wem auch immer gebe und dies ggf. auch belegen kann. Wenn der Empfänger das Paket nicht abholt - aus welchen Gründen auch immer - dann ist das ein Problem von wem auch immer, aber ganz sicher nicht meins. Kommt es zurück, wird es einfach nochmal abgeschickt. Auf eine Rücküberweisung des Kaufpreises hat der Käufer in einer solchen Konstellation keinerlei Recht, und zumindest ich würde mich darauf auch nicht einlassen. Warum auch? Von meiner Seite aus lief doch alles glatt...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    Verstehe ich nicht... :confused:


    Wenn einer per VK überweist, dann ist die Sache für mich in dem Moment erledigt, wo ich es der Post oder wem auch immer gebe und dies ggf. auch belegen kann. Wenn der Empfänger das Paket nicht abholt - aus welchen Gründen auch immer - dann ist das ein Problem von wem auch immer, aber ganz sicher nicht meins. Kommt es zurück, wird es einfach nochmal abgeschickt. Auf eine Rücküberweisung des Kaufpreises hat der Käufer in einer solchen Konstellation keinerlei Recht, und zumindest ich würde mich darauf auch nicht einlassen. Warum auch? Von meiner Seite aus lief doch alles glatt...


    Aber wenn von Deiner Seite alles glatt lief, dann würdest Du doch nicht das Porto für den 2. Versuch aus eigener Tasche bezahlen, oder? Natürlich bist Du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, wenn Du den überwiesenen Betrag behälst und das Paket erst dann raussschickst, wenn die Porto-Nachzahlung eingetroffen ist, aber ich könnte mir da bei einigen Zeitgenossen einen ziemlichen E-Mai-Hickack vorstellen, und da hab ich keine Lust drauf. Es ging mir nur darum, klar zu machen, dass es (bis auf den noch nicht eingegangenen Kaufpreis) keine Nachteile gibt, wenn man per Nachnahme verschickt und der Käufer das Porto schon vorab überwiesen hat. Denn diese Situation -> "mein Gerät ist ewig durch die Gegend gereist" tritt ja auch bei einem normalen Paket ein.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • also ich würds per nn machen hab ich auch immer so!
    so kann der käufer sich das teil sogar noch beim postboten ansehen ob alles ok ist

  • Nie wieder Nachnahme


    Seit meinem letzten NN-Erlebnis ist diese Versandart fuer mich gestorben.


    Ich hatte ein Nokia 8850 versteigert, versendet, und es kam auch an. Der Empfaenger hat gezahlt, beurteilt und war zufrieden.


    Nach 6 Wochen war immer noch kein Geld auf meinem Konto. Also Nachfrage bei der Post, Antrag ausgefuellt.


    Als Antwort kamen meine kompletten Unterlagen zurueck mit dem Hinweis, ich solle doch die Rechnung beifuegen. Das erschien mir schon etwas komisch, weil ja die Ware ausgeliefert wurde. Ausserdem war die Rechnung im Paket, also nicht mehr bei mir. Der Vollstaendigkeit halber habe ich noch eine eMail des Empfaengers beigefuegt, in der er den Empfang bestaetigt hat.


    Kurze schriftliche Rueckantwort, Ruecksendung. Ein paar Tage spaeter kommt der ganze Kram wieder, diesmal mit Filzstift voellig unfreundlich draufgeschrieben "wir brauchen trotzdem die Rechnung!".


    Ich habe dann mal wieder angerufen, und die nette Dame erklaerte mir, dass Paket sei lediglich bis zum Paketzentrum vor der Auslieferung eingescannt, danach koenne sie den Verbleib nicht mehr nachvollziehen. Deshalb wollte man die Rechnung, um das Ganze als verlorenes Paket zu behandeln.


    Ich schliesse daraus: irgendwer hat das Paket vor Auslieferung nicht gescannt und das Geld eingesackt. Wegen diesem Kriminellen soll jetzt *ich* den Wert der Sendung nachweisen. Und das immer noch mit Briefen unter denen jedesmal steht, dass die Kundenzufriedenheit bei der Post immer an erster Stelle steht... :flop:


    Mein naechstes Schreiben beinhaltete eine Frist mit Androhung rechtlicher Schritte, und keine 4 Monate nach Versand war das Geld da.


    Nie wieder Nachnahme!!


    Frank.

  • Nebelfelsen:


    Ja, das Porto für die zweite Zusendung müßte er natürlich vorab wieder überweisen. Und das mit dem EMail-Hickhack - also ganz ehrlich - das interessiert mich nun überhaupt nicht. Zumal ich mich daran ja nicht beteiligen muß. Eine klärende Mail, und dann ist Funkstille. Da kann der Gegenüber wegen mir umherspringen wie Rumpelstilz. Wenn die Wahl besteht zwischen potentiellem EMail-Hickhack auf der einen Seite und einer 4-6 - wöchigen Wartezeit auf mein Geld auf der anderen Seite, dann entscheide ich mich für Ersteres.


    Ich gebe in meinen Auktionen ausschl. VK und Selbstabholung an. Auf die Selbstabholung verweise ich dann auch in meiner Standard-EMail noch mal explizit. Somit kann der Käufer eigentlich sehr sicher sein, daß von meiner Seite alles paßt. Aber NN und ewig auf mein Geld warten, das tue ich mir nicht an. In der Zeit, wo ich warten würde, habe ich schon wieder zwei andere Geräte gehabt... ;)


    Chris17:


    Das ist ein Gerücht, das auch durch beständige Wiederholung leider nicht wahrer wird. Der Postmann darf Dir ein NN-Paket vor Zahlung des Betrages nicht aushändigen, auch darf er es selbst nicht öffnen. Wenn Du das Paket dann nach Zahlung in seinem Beisein öffnest und es ist ein Stein drin, dann darf er es auch nicht zurücknehmen, er kann allenfalls später als Zeuge herhalten. Jedes andere Verhalten eines Postlers widerspricht den Postbedingungen für NN-Sendungen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Danke für eure Hilfe Jungs! Hat mir sehr geholfen! :top:


    Hab dem Käufer ne lange eMail geschickt und als Anwtwort kam dann:


    Ok geht klar!Überweise dir das Geld am Montag!Bis dann, ******

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • [


    Chris17:


    Das ist ein Gerücht, das auch durch beständige Wiederholung leider nicht wahrer wird. Der Postmann darf Dir ein NN-Paket vor Zahlung des Betrages nicht aushändigen, auch darf er es selbst nicht öffnen. Wenn Du das Paket dann nach Zahlung in seinem Beisein öffnest und es ist ein Stein drin, dann darf er es auch nicht zurücknehmen, er kann allenfalls später als Zeuge herhalten. Jedes andere Verhalten eines Postlers widerspricht den Postbedingungen für NN-Sendungen. [/B][/QUOTE]


    Mir ist mal passiert dass ich ein NN ausgehändigt bekam ohne was zu zahlen und zu unterschreiben.(am Schalter)
    Ich habe es erst zuhause gemerkt und der guten Frau das Geld per Post geschickt sonst hätte die ganz dumm da gestanden.


    Aleusius

  • Re: eBay: Soll ich per Nachname senden?



    Eine andere Adresse ist nicht schlimm (bei versichertem Versand), es kann sein das er dort tagsüber arbeitet und zuhause keiner die Post annimmt, dann muß er das Zeug bei der Post holen gehen.
    Prüfe die Adresse auf existenz und ob es einer Firma ist.
    Ich habe auch schon meine Sachen mehrfach an andere Adressn geschickt, einmal auch an den deutschen Freund eines Österreichers, hat alles geklappt.
    Ein Versand in die Schweiz ist nicht zu empfehlen, das ist nicht mehr EU und es gelten andere Bestimmungen.



    Aber NN muß nicht sein, die andere Adresse kann auch als Versichert-Vorkasse gehen.

    Festnetz: T-Home Call&Surf Comfort plus 16.000 / ISDN
    Geräteplan (PDF und JPEG)


    Händy / UMTS: O2 Genion S, Internet-Pack M+ mit Note 2;
    Vodafone Logitel Internet-Flat mit Huawei Vodafone R210;

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