Bleibt man mit der Anlage flexibel und bindet sich nicht an einen Riestervertrag, verbleibt zunächst einmal (wenn auch nur in geringem Umfang) etwas, das sich "Gestaltungsspielraum" nennt - ein Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber in den meisten Fällen eröffnet und der völlig legal in die Vorsorgeplanung integriert werden kann.
Wenn dieser Gestaltungsspielraum vom Gestzgeber als kurzfristig disponabel behandelt wird, muss auch der Gestaltende zeitnah und sachgerecht agieren könn. Und das ist bei Riester-Anlagen in aller Regel nicht möglich.
Merlin:
Dein Zitat enhält die Begriffe verwertbar und Vermögen. Dazu:
1. Nicht jedes ökonomisch als solches anzusehende Vermögen im ist auch Vermögen im sozialrechtlichen Sinne. Gilt tatsächliches Vermögen nicht auch rechtlich als solches, existiert keins. Folge: kein Vermögen => keine Anrechnung.
2. Das Vermögen muss verwertbar sein - auch dieser Gesichtpunkt ist in gewissem Maße beeinflussbar.
Natürlich wird so niemand ein größeres Vermögen retten können - allerdings dürfte jeder einzelne Euro, der nicht aka Riester angerechnet wird, geeignet sein, eine ohnehin unglückliche Situation ein wenig erträglicher zu machen. Und das ist in meinen Augen das wesentliche einer privaten Vorsorge - und nicht der Umstand, dass sie im Fall des Falles "weg" ist. Wenn das Versenken der Sparbeiträge im See ebenso lukrativ ist, wie eine bestimmte Sparform, würde ich letztere nicht unbedingt als "Vorsorge" bezeichnen wollen.
Frankie