ach komm, das ist doch nur Vertretermasche, was Du da von Dir gibst. Du willst nur verkaufen, der Engel hingegen, der weiß es einfach besser! Musst Du einfach mal endlich akzeptieren. Don't feed the trolls...
frage bzgl. Riester Rente und Kosten
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
ach komm, das ist doch nur Vertretermasche, was Du da von Dir gibst. Du willst nur verkaufen, der Engel hingegen, der weiß es einfach besser! Musst Du einfach mal endlich akzeptieren. Don't feed the trolls...Ja, ich sehe es ein, du hast ja so recht ;).
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Es passt nicht so ganz zum Thema dieses Threads, aber hat jemand Erfahrung mit der Rückforderung der Zulagen bei förderschädlicher Kündigung des Riester-Vertrages gemacht?
Ich habe nie verstanden, was da genau zurückgefordert wird. Die Förderung besteht ja aus zwei Komponenente, der Zulage und der Steuerersparnis. Die erhaltenen Zulagen lassen sich sicher leicht rekonstruieren und zurückfordern, aber was ist mit der Steuerersparnis? Wenn man den Vertrag z.B. nach 25 jahren Laufzeit kündigt können ja schlecht die ESt-Bescheide für die vergangenen 25 Jahre neu berechnet werden? Wie läuft das also praktisch ab? Was ist mit dem Zinseszins? Wenn auf die Rückforderung der Steuerersparnis ggf. sogar ganz verzichtet würde, dann würde man doch mit der Kündigung seines Vertrages kurz vor Renteneintritt fast in jedem Fall ein super Geschäft machen, oder?
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Zitat
Original geschrieben von der.kleine.nick
Wenn man den Vertrag z.B. nach 25 jahren Laufzeit kündigt können ja schlecht die ESt-Bescheide für die vergangenen 25 Jahre neu berechnet werden? Wie läuft das also praktisch ab?So viel ich weiß werden auch die erhaltenen Steuervorteile extra dokumentiert und müssen zurückgezahlt werden. Die Zinsen und Zinseszinsen darf man behalten.
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Das große Problem der Gegenwart, welches es nie geben sollte, das sich wegen klammer Kassen aber manifestiert zu haben scheint, ist doch Folgendes:
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
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Ein Problem sehe ich eher darin, dass Empfänger von Grundversorgung im Alter (und das werden eine ganze Menge sein) überhaupt keine (messbare) Auszahlung aus der Riester-Rente erhalten. Nach der ursprüglichen Rechtslage wurden die Auszahlungen bei Berechnung der Grundversorgung voll abgezogen mit der Folge, dass alle Einzahlungen aus der Sicht des Sparers/Rentners "für die Katz" waren. Die Regierung hatte zwar versprochen, die dazu führenden Regelungen zu modifizieren ... ob das allerdings auch geschehen ist, weiß ich nicht.Frankie
Das Zitat stammt im übrigen aus folgendem Thread: >>>> Klick mich! <<<<
In diesem Thread finden sich auch viele andere Infos, die hier (erneut) thematisiert werden.
Frankie
Edit:
Wie ich gerade feststelle, stammt der von mir in Bezug genommene Thread sogar vom selben TE ... -
Es ist letztlich reine Spekulation auf die Zukunft. Man könnte die Grundsicherung im Alter bzw. den dann aktuellen Namen für das Kind sicherlich zusammenstreichen. Gibt aber die entsprechenden Reaktionen der Bevölkerung. Genauso ließe sich die Besteuerung der Riester-Auszahlungen ändern, ließen sich Zwangs-Hypotheken einfordern usw.
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Aleine die Möglichkeit einer späteren Verrechnung mit der Grundsicherung sollte einen jedenfalls nicht davon abhalten, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Sollte sich einige Jahre vor Renteneintritt abzeichnen, dass der worst-case tatsächlich eintritt, kann man den Vertrag schließlich immer noch kündigen und das Kapital z.B. in selbstgenutzten Immobilienbesitz stecken, der von der Grundsicherung unberührt bleibt.
Davon abgesehen kann wirklich niemand auch nur halbwegs sicher zukünftige Rentenansprüche über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten hinweg prognostizieren. Den sehr pessimistischen Prognosen, von denen man hört, liegt immer eine sehr negative demographische Entwicklung und gleichzeitig eine negative Entwicklung am Arbeitsmarkt (gebrochene Erwerbsbiographien, geringes Lohnwachstum etc.) zugrunde. Dass beides über längere Zeit Hand in Hand geht ist aber mehr als unwahrscheinlich.
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Zitat
Original geschrieben von der.kleine.nick
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Davon abgesehen kann wirklich niemand auch nur halbwegs sicher zukünftige Rentenansprüche über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten hinweg prognostizieren. ...
Genau diesen Kardinalfehler werfe ich der Regierung vor.Während es früher ein über Jahrzehnte hinweg verlässliches und kalkulierbares System der privaten Vorsorge über steuerlich geförderte Lebensversicherungen gab, wurde dieses aufgegeben und durch ein System von Regeln ersetzt, das ständigen Änerungen unterwofen wird ... je nach Kassenlage.
Jeden, der nicht sicher ist, die Grundversorgung deutlich zu überschreiten, kann ich nur davor warnen, staatliche Programme in Anspruch zu nehmen. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass der Fiskus von dem so Ersparten - auf möglicherweise subtilem und noch gar nicht absehbarem Weg - profitieren will.
Mein persönliches Vertrauen in die staatliche Lenkung der Altersvorsorge ist durch willkürliche Änderung und Streichung von privaten Vorsorgemöglichkeiten, auf die ich meine Altersvorsorge aufgebaut hatte und nun nicht mehr fortführen kann, endgültig und vollumfänglich zerstört.
Mein Fazit:
Finger weg von staatlichen Programmen, die von der jeweiligen Regierung nach Gutsherrenart verändert werden können - es sei denn, es winken Vorteile, die selbst im "Worst Case" Fall bestehen bleiben. Und das gilt in Sachen Riester allenfalls für diejenigen, die mit Sicherheit niemals auf Grundversorgung angewiesen sein werden.Alle anderen sparen besser auf konventionellem Weg und ohne staatliche Kontrolle. Agiert der Staat in Sachen Vorsorge der Bürger flexibel, sollte es der Vorsorgesparer auch bleiben.
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von der.kleine.nick
Aleine die Möglichkeit einer späteren Verrechnung mit der Grundsicherung sollte einen jedenfalls nicht davon abhalten, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Sollte sich einige Jahre vor Renteneintritt abzeichnen, dass der worst-case tatsächlich eintritt, kann man den Vertrag schließlich immer noch kündigen und das Kapital z.B. in selbstgenutzten Immobilienbesitz stecken, der von der Grundsicherung unberührt bleibt.Oh, Oh. Das landet dann sicher vor Gericht auf Grund unterschiedlicher Auffassungen, denn:
ZitatWer seine Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung (§ 41 Abs. 4 SGB XII).
mankmill
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Mein Fazit:
Finger weg von staatlichen Programmen, die von der jeweiligen Regierung nach Gutsherrenart verändert werden können - es sei denn, es winken Vorteile, die selbst im "Worst Case" Fall bestehen bleiben. Und das gilt in Sachen Riester allenfalls für diejenigen, die mit Sicherheit niemals auf Grundversorgung angewiesen sein werden.Alle anderen sparen besser auf konventionellem Weg und ohne staatliche Kontrolle. Agiert der Staat in Sachen Vorsorge der Bürger flexibel, sollte es der Vorsorgesparer auch bleiben.
Du scheinst der Fehleinschätzung zu unterliegen, dass nur Riester angerechnet wird, aber Einkommen aus einem privaten Rentenvertrag, Aktien, sonstigem Vermögen nicht.
Das ist so bei der Grundsicherung natürlich nicht richtig.
Es werden *sämtliche* Einkommen angerechnet:
Zitat
Als Einkommen werden folgende Einkünfte angerechnet:Einkommen aus einem Gewerbe
Einkommen aus Renten oder Pensionen
Wohngeld
Unterhalt des Ehegatten
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Zinsen oder sonstiges Einkommen aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Nießbrauch-, Wohnrechten, oder Altenteilrechten
Kindergeld wird berücksichtigt
sonstiges EinkommenGrundsicherung ist Sozialhilfe ohne Regress auf Kinder (außer die haben Einkommen > 100.000€/Jahr).
Zitat
Mein persönliches Vertrauen in die staatliche Lenkung der Altersvorsorge ist durch willkürliche Änderung und Streichung von privaten Vorsorgemöglichkeiten, auf die ich meine Altersvorsorge aufgebaut hatte und nun nicht mehr fortführen kann, endgültig und vollumfänglich zerstört.Welche private Vorsorgemöglichkeiten wurden denn gestrichen? Nenne die doch bitte mal. Vielleicht übersehe ich da was.
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