LG Kiel: SIM-Karten-Pfand und "Nichtnutzungsgebühr" bei Talkline unzulässig!

  • Zitat

    Original geschrieben von Telix
    "Urteil vom 29.11.2011 ist noch nicht rechtskräftig"


    Ein Teil der Drillisch "Gruppe" ist ja schon vorab zurückgerudert.


    Woran machst Du das fest? Quelle wäre nett. Danke.


  • Also der 1. Absatz scheint tatsächlich ein Textbaustein zu sein.
    Meine 2 Verträge bei Talkline endeten am 21.04.2012.
    Am 23.04.12 schickte ich eine E-Mail an Talkline mit der Frage, ob sie immer noch auf die SIM-Karten bestehen (mit Verweis auf das Gerichtsurteil.
    Als Antwort kam dies hier:


    "Gern informieren wir Sie über die Gebühr für die Mobilfunkkarte.
    Die SIM-Karte, die Sie bei Vertragsabschluss von uns erhalten haben, bleibt gemäß unseren
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eigentum der Talkline und wird nach Vertragsende
    mit 9,95 € in Rechnung gestellt.
    Im Sinne einer kundenorientierten Lösung veranlassen wir für Sie die Ausbuchung des SIM-Karten Pfandes."


    Auf meiner gestrigen Schlußrechnung wurden tatsächlich keine Pfandgebühren berechnet.
    Bei meiner Schwester übrigens das gleiche.


    Hat also funktioniert ohne Einsenden der Karten.

    chrischros


    Suche die Nr. 78255663 als Prepaid. Vorwahl und Netz ist egal. Angebote als PN an mich.

  • meiner ist ende märz ausgelaufen, eine folgerechnung kam bisher nicht


    ich hoffe, dass das thema damit durch ist
    aber schon komisch, dass auf das gleiche anliegen 2 unterschiedliche antworten existieren :(


    nokia*night*

  • Versuchen kann man es ja mal ...


    Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    meiner ist ende märz ausgelaufen, eine folgerechnung kam bisher nicht


    ich hoffe, dass das thema damit durch ist
    aber schon komisch, dass auf das gleiche anliegen 2 unterschiedliche antworten existieren :(


    nokia*night*


    Vertrag Anfang März ausgelaufen, Kartenpfand-Rechnung kam erst im Mai - also aufpassen! Mir wäre das Ding fast durch die Lappen gegangen, wunderte mich nur über den ungewöhnlichen Betrag der Abbuchung.


    Aber immerhin: Eine nette Nachricht geschrieben übers Kontaktformular ("Sie haben versehentlich berechnet ... nicht Bestandteil des Vertrags* ... und ohnehin rechtswidrig, siehe Urteil ... bitte stornieren.") - am nächsten Tag die Antwort, dass der Betrag bereits zur Rückbuchung angewiesen sei.


    Zahlreiche Kunden werden das aber wohl entweder nicht bemerken oder den Aufwand scheuen. Also kann man es ja mal versuchen ...


    * Tatsächlich war ein Kartenpfand in der Preisliste aufgeführt. Aber das muss ich ja nicht wissen ... ;)

    Skype: okie82

  • Ist das Urteil eigentlich nun rechtskräftig oder ist Talkline in Berufung gegangen?


    Ich hab nämlich noch so einen Vertrag mit Nichtnutzungsgebühr und Kartenpfand.

    <Orthographie und Interpunktion in meinen Beiträgen sind frei erfunden.>

  • Wenn dem auf die ein oder andere Art so wäre, dann hätten wir das wohl schon mitbekommen. Ergo gelten für alle Nichtselberklagenwollenden nach wie vor AGB und Vertrag, wie damals vereinbart.

    Je suis Charlie

  • Nachdem in den neueren Talkline-Verträgen die "Nichtnutzungsgebühr" dem "Aktivitätsbonus" gewichen ist, wird nun auch in Sachen Pfand auf das Urteil reagiert.
    Diskussionen/Meinungen bzgl. der jüngsten AGB-Änderung (betrifft nur Pfand) bitte hier

  • Re: LG Kiel: SIM-Karten-Pfand und &quot;Nichtnutzungsgebühr&quot; bei Talkline unzulässig!


    Zitat

    Original geschrieben von denizli87
    Auch beim von Talkline verlangten SIM-Karten-Pfand kamen die Richter des Kieler Landgerichts zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Klauseln unwirksam seien - alleine schon deshalb, "weil sie eine unzulässige Pauschalisierung eines Schaden_ersatz_anspruchs beinhalten". Dem Kunden werde "nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale".


    Hierin könnte der Grund liegen, dass das Urteil für andere Provider bedeutungslos sein könnte.


    Sämtliche AGB, die ich in Bezug auf diese Problematik vor geraumer Zeit gesichtet hatte, sahen das Recht des Kunden auf Nachwies der Entstehung eines niedrigeren (oder eben gar keinen) Schadens durchaus vor.


    Dass auch nur einen einziger Provider existiert, der diese Bestimmung nicht zum Teil seiner AGB macht, hatte ich nicht erwartet.


    Ich befürchte also, dass sich die meisten Provider durch diese Argumentation nicht angesprochen fühlen ... und dadurch andere auch sie betreffende Sachverhalte unter den Tisch fallen könnten - hierzu müsste man die gesamte Begründung auswerten.


    Frankie

  • Ich habe im Schreiben der Kündigung meines "Schubladenvertrages" konkret die Frage gestellt, ob ich die SIM-Karte KOSTENNEUTRAL entsorgen darf.
    Im Antwortschreiben erhielt ich folgende Mitteilung.


    Zitat Talkline Kundenservice:
    "Ihre SIM-Karte steht zwar über das Vertragsende hinaus im Eigentum der Talkline, kann jedoch nach der Deaktivierung Ihres Mobilfunk-Vertrages entwertet und entsorgt werden. Eine Rücksendung ist nicht erforderlich."


    migolf

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    ..., WIR WERDEN EWIG LEBEN! ...

  • Hallo migolf,


    danke für den Tipp!
    Ich konnte es eben erfogreich nachstellen :)


    Mein Erklärungsversuch: TL benötigt die SIM Karte ja nicht wirklich wieder. Es wird nur darauf spekuliert von denen, die sich nicht wirklich mit Ihren Unterlagen beschäftigen und das Rücksenden vergessen, noch mal ein paar Euro abzukassieren.


    Wenn man schon anbietet die SIM zurück zusenden, ist also für TL nichts zu verdienen und dann spart man sich dort auch gern den Aufwand für die Rücknahme der SIM ein.


    Ich muss jetzt natürlich nur aufpassen, dass wirklich nichts mehr abgebucht wird. Aber das müsste ich ja auch wenn ich die SIM zurück gesendet hätte.

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