Glaubst du das die Anderen dann so weiter machen können?
LG Kiel: SIM-Karten-Pfand und "Nichtnutzungsgebühr" bei Talkline unzulässig!
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von meisterroerig
Glaubst du das die Anderen dann so weiter machen können?Können schon, machen auch. Fragt sich halt wie lange. Das nächste Urteil ergeht dann gegen Debitel, dann gegen Drillisch und dann nochmal gegen Mobilcom ;).
Die machen das so lange, so lange sie nicht dazu gezwungen werden es nicht mehr zu tun.
-
"Urteil vom 29.11.2011 ist noch nicht rechtskräftig"
Ein Teil der Drillisch "Gruppe" ist ja schon vorab zurückgerudert.
Pfand wurde klammheimlich abgeschafft.Noch nicht rechtskräftig > wird hoffentlcih noch werden...
29.11.2011 > Meldung auf Teltarif am 24.12.2011
Brauchbares unterm Baum.
-
Endlich mal ein Urteil, dass in die richtige Richtung läuft.
Kartenpfand und nicht Nutzungsgebühr sollten generell abgeschafft werden und nicht erst durch Gerichte entschieden werden.Wenn die Provider mal so richtig überlegen würden und solche Dinge generell abschaffen, könnten sie ihren Umsatz wahrscheinlich erheblich steigern, bzw. mehr neue Kunden generieren.
Gruß Hope0815
-
Zitat
Original geschrieben von Hope0815
Wenn die Provider mal so richtig überlegen würden und solche Dinge generell abschaffen, könnten sie ihren Umsatz wahrscheinlich erheblich steigern, bzw. mehr neue Kunden generieren.Leider ein Irrtum. Diese Provider *haben* nachgedacht, wie sie auch noch an Kunden zusätzlich verdienen, also Umsatz und Gewinn steigern, die *nicht* telefonieren und die kündigen :cool: :p
Die meisten Kunden merken das ja nicht mal, sondern halten das für normal.
Aber es ist natürlich gut, dass das mal von einem Gericht, auch wenn es nur ein Landgericht war, entschieden wurde.
-
Zitat
Original geschrieben von Hallenser1
Nur zählt das ganze doch nur für Talkline?ein Urteil von LG ist generell schon auf gleiche Fälle übertragbar. Nur beim AG nicht.
-
Zitat
Original geschrieben von HSDPA
ein Urteil von LG ist generell schon auf gleiche Fälle übertragbar. Nur beim AG nicht.Stimmt nicht.
-
Zitat
Original geschrieben von phonefux
Stimmt nicht.sondern?
-
So wie es hier schon gesagt wurde: Das Urteil wirkt nur im Verhältnis zu Talkline.
Grundsätzlich zur "Übertragbarkeit" von Urteilen: Jedes Urteil wirkt nur zwischen den Parteien des jeweiligen Rechtsstreits, und zwar unabhängig davon, ob das Urteil in erster (AG/LG), zweiter (LG/OLG) oder dritter Instanz (BGH) ergeht. Es sei denn, man hat wie hier eine Verbandsklage, die kommt dann natürlich mittelbar allen Kunden des betroffenen Unternehmens zugute, weil das Unternehmen durch das Urteil gezwungen wird, seine Vertragsbedingungen zu ändern. Aber andere Unternehmen mit vergleichbaren Klauseln sind auch dann nicht an das Urteil gebunden.
Wenn man selber nicht Partei des Rechtsstreit war und sich auf ein ergangenes Gerichtsurteil berufen will, weil sich die eigene Vertragspartei nicht konform dieses Urteils verhält, bleibt einem nichts anderes übrig, als selber zu klagen. Und dann ist es natürlich umso wahrscheinlicher, dass man in diesem Rechtsstreit obsiegt, je höher die Instanz war, die dieses Urteil erlassen hat, denn jeder Richter ist darauf bedacht, dass sein Urteil möglichst nicht von einer höheren Instanz aufgehoben wird. Insofern haben die Urteile natürlich eine faktische Wirkung, weil die Unternehmen solche Rechtstreite vermeiden wollen.
Aber eine Garatie hast du dann trotzdem nicht. Wenn ein Richter am Amtsgericht meint, ein BGH-Urteil ist auf seinen Fall nicht anwendbar, oder wenn er das BGH-Urteil schlicht für falsch hält und er meint, gute Gegenargumente zu haben, kann ihn niemand daran hindern, in deinem Fall anders zu entscheiden.
-
An welche Adresse muss man die SIM-Karte zurückschicken?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!