Die Nichtsnutz-Gebühr wird aber von Talkline nicht mehr verlangt oder muss man da noch fürchten?
LG Kiel: SIM-Karten-Pfand und "Nichtnutzungsgebühr" bei Talkline unzulässig!
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Doch, sonst geht der Aktivitätsbonus flöten!
Gruß
Ladybiene -
Den "Bonus" habe ich aber noch nicht in dem alten Vertrag. Also keine Zwangsaktionen mehr notwendig?
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Zitat
Original geschrieben von FranziH
Nichtsnutz-GebührSehr geiles Wort! Wenn ich bei einer Hotline anrufe und mein Gegenüber hat keine Ahnung, muss ich das Gespräch ja trotzdem bezahlen. Ist das dann die Nichtsnutz-Gebühr?
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Da hat jemand die verbale Verunglimpfung verstanden :top:
Die Gebühr ist einfach zu "nichts nutz".
Ist auch kürzer als "Mogelcom-Nichtnutzungsgebühr für Schubladenverträge"PS: Bei Vodafone verwechselte ich mal "Promocodes" verbal mit "Pornocodes" und bekam eindeutig zweideutige PN dazu
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Demnach ist auch deren abgewandelte Regelung (SIM-Pfand statt SIM-Gebühr) für unzulässig erklärt worden und es kommt offensichtlich noch schlimmer für Mogelcom: Sie müssen anscheinend gar die der Inaktivität zuzuschreibenden Einnahmen wieder herausgeben. Allerdings nicht an die Kunden, die sie bezahlt haben, sondern an den Staat. Interessantes System...
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Betrifft imho nur manche Verträge der Marke Talkline (die ja zur Mogelcom gehört), original-Mogelcom-Verträge haben schon länger nicht mehr solche Klauseln.
Sehr schön, dann werde ich für die noch laufenden Talkline-Verträge mit den neueren Bedingungen unter Verweis auf das Urteil auch mal Verzicht auf den Pfand fordern, hat beim letzten Mal (alte Bedingungen und altes Urteil) sehr gut geklappt.
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Wieder ein Urteil gegen Mobilcom Debitel:
OLG Schleswig: AGB-Klausel über Pfand für Mobilfunk-SIM und Nichtbenutzergebühr unwirksam LINK
Wieder geht es um den Kartenpfand und die Nichtnutzungsgebühr. Mobilcom hatte nach dem Urteil des LG Kiel einfach seine AGBs geändert und weiter abkassiert. Diesmal wurden zumindest die Gewinne von Mogelcom abgeschöpft. :apaul:
ZitatDas Gericht sieht einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung zu Gunsten des Bundeshaushaltes für den Zeitraum vom 01.06.2011 bis zum 31.07.2012 als gegeben an (§ 10 UWG). Mit der Verwendung der unwirksamen Klausel über die Erhebung einer “Nichtnutzergebühr” hat der Mobilfunkanbieter vorsätzlich eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen und hierdurch zulasten einer Vielzahl von Kunden Gewinn erzielt.
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Zitat
Original geschrieben von rudedy
Wieder ein Urteil gegen Mobilcom Debitel:OLG Schleswig: AGB-Klausel über Pfand für Mobilfunk-SIM und Nichtbenutzergebühr unwirksam LINK
Wieder geht es um den Kartenpfand und die Nichtnutzungsgebühr. Mobilcom hatte nach dem Urteil des LG Kiel einfach seine AGBs geändert und weiter abkassiert. Diesmal wurden zumindest die Gewinne von Mogelcom abgeschöpft. :apaul:
Drillisch hat mir in Februar 2015 mit Himweis auf die bis dahin ergangenen Urteile über die Rechtsabteilung geantwortet.
- Verdahren beim LG Kiel u OLG Schleswig betreffen MD,
- Einzelfallentscheidungen, keine rechtl. Bindung für DrillischOb richtig oder nicht, sei dahingestellt.
drillisch nach der ersten Urteils-Runde mE zumindest reagiert und die SIM-"Gebuehr" auf 9,95€ reduziert.
Hotte -
Zitat
Original geschrieben von onkel_hotte
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Ob richtig oder nicht, sei dahingestellt.
drillisch nach der ersten Urteils-Runde mE zumindest reagiert und die SIM-"Gebuehr" auf 9,95€ reduziert.
HotteMir hatten sie gesagt ich kann die SIM entsorgen. Es wurde auch nie etwas berechnet obwohl das Pfand im Vertrag stand.
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