http://www.teltarif.de/urteil-…icht-kiel/news/45069.html
ich denke die oben genannten gebühren sind nun gekippt. laut Landgericht Kiel, ist nun beides nicht mehr berechenbar auf der rechnung.
einige zitate aus teltarifs artikel:
Zitatin beiden Fällen ging es um dessen Mobilfunk-Marke Talkline
Zitat"Der Kunde soll vielmehr für eine 'Nichtleistung', nämlich für die Nicht_inanspruch_nahme des Mobilfunknetzes ein Entgelt erbringen." Die einzige Leistung von Talkline bestehe jedoch "allenfalls in der Bereithaltung des Anschlusses"; "die dafür anfallenden Kosten sind jedoch bereits mit dem monatlichen Paketpreis in Höhe von 14,95 Euro abgegolten".
ZitatAuch beim von Talkline verlangten SIM-Karten-Pfand kamen die Richter des Kieler Landgerichts zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Klauseln unwirksam seien - alleine schon deshalb, "weil sie eine unzulässige Pauschalisierung eines Schaden_ersatz_anspruchs beinhalten". Dem Kunden werde "nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale".
ZitatUrteil vom 29.11.2011 ist noch nicht rechtskräftig