Da das Haus einem einzelnen vermacht wurde,
hat die Erbengemeinschaft damit grundsätzlich
nichts zu tun, insbesondere sollte ihm das nebst
Inventar vermacht worden sein.
Demzufolge ist es sein Privatvergnügen Renovierungen
etc. durchzuführen.
Entsprechend hat er auch eine höhere Erbschaftssteuer
zu zahlen im Vergleich zu den übrigen Erben.
GP