Erbengemeinschaft: Kosten für Heizkörperentsorgung

  • Hallo, vorab mal eine Frage an alle, die sich ein bisschen mit dem Thema Erbrecht auskennen (ggf. wird noch ein Anwalt hinzugezogen, mit der Frage hier will ich nur mal eine grobe Einschätzung der Sachlage) :)


    Also es besteht eine Erbengemeinschaft, und einer der Erben bekommt zusätzlich noch ein kleines Haus als Vermächtnis. Dass die Erbengemeinschaft für die ganzen Unkosten (neben Bestattung usw. auch das Überschreiben des Hauses an den Vermächtnisnehmer) gemeinsam aufkommen muss, ist grundsätzlich klar. Aber wie weit geht das? Muss sie auch für die Entrümpelung des Hauses und die Entsorung alter Nachtspeicherheizungen aufkommen? Diese sind noch voll funktionsfähig, nur der Vermächtnisnehmer möchte sie loswerden und eine neue Heizung einbauen. Meiner Meinung nach muss der Vermächtsnisnehmer diese Kosten alleine tragen, wie seht ihr das?

  • Also meinem Verständnis nach gehören die Heizkörper nicht zur Einrichtung sondern zu Haus. Daher müssen die auch nicht entrümpelt werden...
    Aber das ist nur eine Einschätzung von mir.

  • So ähnlich sehe ich es auch: die Heizkörper gehören mit zum Haus, während der restliche Müll, der noch auf dem Dachboden liegt, zu den Einrichtungsgegenständen und somit zur Erbmasse gehört, die unter allen verteilt wird bzw. wenn es niemand will, von allen entsorgt werden muss (d.h. gezahlt).

  • Zitat

    § 93 BGB Wesentliche Bestandteile einer Sache
    Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.


    § 94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
    (1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.


    Die Frage wird sein, ob die Heizung wesentlicher Bestandteil des Hauses ist - hängt wesentlich davon ab, wie fest verbunden diese mit dem Haus ist. So ist das z.B. bei Einbauküchen immer ein beliebtes Streitthema und wird da von den Gerichten völlig unterschiedlich beurteilt ( www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/lehre/Einbaukueche.doc ). Im Ergebnis spricht viel dafür, dass die Heizung das Problem des Vermächtnisnehmers darstellt.

  • da die heizungsanlage fest mit dem gebäude verbunden ist, ist die sachlage eigentlich klar...


    davon ab: wenn ich als einziger zusätzlich das haus bekomme, würde ich mich in grund und boden schämen, von den anderen dann noch die entsorgungskosten der heizungsanlage zu verlangen.

  • Nachtspeicherheizungen sind nur per Stromkabel mit dem Haus verbunden. Also sind sie nicht fest verbunden, wie z.B. eine Zentralheizung...

  • Mal von der eigentlichen Frage abweichend (hilft aber ja vielleicht trotzdem bei der Lösungsfindung):


    Inseriert doch am besten die Nachtspeicherheizungen, Schrotthändler dürften Schlange stehen bei den Dingern. Habe im Sommer selbst noch bei einer Entrümpelung geholfen, da haben die sich gegenseitig noch überboten, um die Teile mitnehmen zu dürfen.

  • Ich habe die alten Heizkörper einfach zu einer INDUSTRIERECYCLING Firma gebraucht und richtig viel Geld bekommen dafür.

    <p><em>Hol Dir die CallYa-Freikarte:</em>&nbsp;<font color="#0000FF"><a href="https://www.callya-freikarte.de/callya.html;jsessionid=2BFB365F72D84D649548B872B372D671?tsID=z21639942716882641920&amp;void=33333260&amp;campaign=cyneutral&amp;signature=ba8de8a1d9ce40633d496db0e9744b44ff739b89c73957304268949bd2b00ab9&amp;timestamp=1337677613" target="_blank"><font color="#0000FF">Klick mich...</font></a></font></p>

  • Aha, interessant. Die Erbengemeinschaft ist auch der Meinung, dass der Vermächtnisnehmer die Kosten zu tragen hat, der das jedoch anders sieht. Er sagt er habe ein Angebot für die Entrümpelung des ganzen Hauses über 4500 Euro, davon 1800 Euro für die Nachtspeicherheizungen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!