Hallo, vorab mal eine Frage an alle, die sich ein bisschen mit dem Thema Erbrecht auskennen (ggf. wird noch ein Anwalt hinzugezogen, mit der Frage hier will ich nur mal eine grobe Einschätzung der Sachlage)
Also es besteht eine Erbengemeinschaft, und einer der Erben bekommt zusätzlich noch ein kleines Haus als Vermächtnis. Dass die Erbengemeinschaft für die ganzen Unkosten (neben Bestattung usw. auch das Überschreiben des Hauses an den Vermächtnisnehmer) gemeinsam aufkommen muss, ist grundsätzlich klar. Aber wie weit geht das? Muss sie auch für die Entrümpelung des Hauses und die Entsorung alter Nachtspeicherheizungen aufkommen? Diese sind noch voll funktionsfähig, nur der Vermächtnisnehmer möchte sie loswerden und eine neue Heizung einbauen. Meiner Meinung nach muss der Vermächtsnisnehmer diese Kosten alleine tragen, wie seht ihr das?