Hallo zusammen,
vlt. kennt ja jemand die Situation und hat es bereits selbst oder im Bekanntenkreis erlebt. Ich denke es ist ein relativ heikles sowie sensibles Thema, manche würde wohl sagen, dass der Denkansatz recht egoistisch ist, aber man muss die Frage ja stellen.
Negativ inspiriert durch einen Kollegen dessen Vater mit 66 einen Herzinfarkt hatte, bin ich ins grübeln gekommen, da es ab einen gewissen Alter recht schnell gehen kann.
Meine Lebensgefährtin hat eine behinderte Schwester, die bereits um die 29/30 Jahre alt ist. Es lebt nur noch ihr Vater, der sich im Moment um die behinderte Schwester kümmert, die Mutter ist vor ca 11Jahren verstorben. Weitere nahe Verwandte gibt es nicht.
Leider ist ihr Vater bereits 70Jahre alt und wir stellen uns die Frage, was passiert, wenn ihr Vater auch sterben sollte? Der Behinderungsgrad der Schwester ist sehr stark ausgeprägt, sie kann im Grund nichts alleine machen und benötigt bei einfachsten Dingen Hilfe.
Wir sind mittlerweile 10Jahre zusammen und dabei uns einen PLan für unser Leben zurecht zu legen und da kam dieses Thema zur Sprache - was bringt Planung für Haus, Kinder, etc, wenn innerhalb kurzer Zeit alles durcheinander gewirbelt werden kann, in dem meine LG zBsp als Vormund bestimmt wird.
Vor ca 4 Jahren haben wir die neuen Länder wegen mangelnder beruflicher Möglichkeiten verlassen und wohnen nun ca 500KM von der eigentlichen Heimat weg, wieder in die Heimat kommt für uns eigentlich nicht in Frage, da wir hier gute Jobs gefunden haben und diese natürlich nur ungern aufgeben.
Doch was passiert, wenn ihr Vater nun stirbt?
Zuerst wird nach nahen Verwandten gesucht, der den Vormund übernehmen können?
Laut unten aufgeführten Link ist jeder dazu verpflichtet den Vormund zu übernehmen, sofern das Gericht dies verordnet? (AusnahmeFall zu weite Entfernung - in unserem Fall 500KM?)
Dazu habe ich folgende INformationen im Internet gefunden.
ZitatJeder Deutsche ist zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet, wenn er vom Vormundschaftsgericht dazu berufen wird und keine im Gesetz genannten Gründe dagegensprechen (§ 1785 BGB).
ZitatAblehnen darf, wer:
[...]
•zu weit entfernt vom Vormund wohnt
[...]
http://www.rechtslexikon-online.de/Vormund.html
Ich formulier es jetzt mal ganz drastisch, müssen meine LG und ich in unserer Lebensplanung berücksichtigen, dass wir jederzeit ein pflegebedürftiges Kind aufnehmen müssten? Dass würde dann so ziemlich alles auf den Kopf stellen, da es einen nicht ganz unerheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand darstellt.
Gruß