Fragen zur Beschäftigung als studentische Hilfskraft

  • Ich habe seit diesem Monat einen richtig super (Neben-)Job in einer Firma.
    Da ich Student bin wollen die mich als studentische Hilfskraft oder Werksstudent oder wie auch immer das heisst einstellen.


    Was gibt es dabei für mich zu beachten bezüglich:
    - Verdiensthöchstgrenze (mtl. bzw. jährlich)
    - Abgaben
    - verliere ich meinen Ansruch auf Kindergeld?
    usw.


    Wer kann mir weitere Tips dazu geben, bzw. einen Link wo ich weitere Infos finde. Wirklich interessante Infos dazu habe ich im Netz nirgends gefunden.


    bye
    m@rtin

  • Steuern


    Steuerpflichtig. Jeder muss eine Lohnsteuerkarte vorlegen.Auch wenn wegen anderweitiger geringfügiger Einkünfte Steuerpflicht eintritt, dürfte sich trotzdem bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Entgelt aus der geringfügigen Beschäftigung (abzüglich insbesondere Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsor-ge-Pauschale) unter dem Grundfreibetrag (2003: 7.235 Euro) bleibt, erhält man die vom Arbeitge-ber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.


    Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung


    Versicherungsfrei (unabhängig vom Job bzgl. Krankenversicherung familienversichert oder als Student/in selbst versichert), wenn die Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Dies liegt grundsätz-lich vor, wenn Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Dann überwiegt noch das Erscheinungsbild "Student/in".Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums angepasst und untergeordnet, kann Versiche-rungsfreiheit auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen (z.B. Beschäftigung nur am Wochenende, in Abend- oder Nachtarbeit).


    Rentenversicherung


    Beitragspflichtig, wenn die Erwerbstätigkeit mehr als 15 Wochenstunden ausgeübt wird und der Arbeitslohn im Monat 325 Euro übersteigt. Beitragssatz 2003: 19,5 %.Beiträge tragen grundsätzlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.


    Quelle


    Familienleistungsausgleich: Kindergeld und Steuerfreibeträge



    Unterhaltsleistungen der Eltern mindern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Diese finanziellen Belastungen von Familien mit Kindern werden durch den Familienleistungsausgleich gemildert: Eine indirekte Förderung der Studierenden erfolgt über ihre Eltern in Form von Kindergeld und Steuerfreibeträgen, die das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindern.


    Wahlmöglichkeit bis zum 27. Lebensjahr:
    entweder_


    Kindergeld
    + steuerl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
    + steuerlicher Ausbildungsfreibetrag
    oder
    steuerlicher Kinderfreibetrag
    + steuerl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
    + steuerlicher Ausbildungsfreibetrag
    Sofern das Kind über eigenes Einkommen verfügt, kann dies Auswirkungen auf das Kindergeld bzw. den steuerlichen Kinderfreibetrag und den steuerlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung sowie - bei Beschäftigten im Öffentlichen Dienst - beim kindbezogenen Ortszuschlag haben:
    Bei einem eigenen Einkommen des Studierenden von mehr als 7188 ? p.a. (der i.d.R. 50 %ige Zuschussanteil der BAföG-Förderung zählt mit!) enfällt die Berechtigung für diese Leistungen!
    Der steuerliche Ausbildungsfreibetrag entfällt bereits ab 1848 ? p.a. (der i.d.R. 50 %ige Zuschussanteil der BAföG-Förderung zählt mit!).


    Quelle


    Bleibst du unter der 7325 Euro + 1000 Euro Werbungskosten Grenze, so bekommst du Kindergeld!!!

  • Habe da mal eine Frage zu.


    Kann man die 1000 EURO Werbekostenpauschale IMMER abziehen, wenn es sich um Einkünfte aus einem Job handelt?


    Wo es an die Jahreswende geht, gibt es ja viele, die sich so den einen oder anderen Gedanken machen/machen müssen.

    iPhone X 256GB

  • Mittlerweile darf dann steuerfreier monatlicher Verdienst auch schon bei 400 Euro liegen. Ist eine Konsequenz aus der Hartz-Gesetzgebung.

  • Das stimmt wohl - aber meine eben keine geringfügige Beschäftigung, sondern schon so einen 20-Std-Job.

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  • Hallo!
    20 Stunden die Woche?! Das ist ja fast das doppelte eines "normalen" studentischen Aushilfsjobs. Wenn du bis zu 800 Euro verdienst, gibt es noch so ne Zusatzregelung, von der ich vor Kurzem gelesen habe. Das ist eine so genannte Gleitzone, wo du geringere Versicherungsbeiträge abdrücken musst, als ein normaler Arbeitnehmer. Müssten die Beiträge zur Rentenversicherung sein, von denen du dann nicht mehr befreit bist. Außerdem bist du trotz "richtigen" Arbeitens noch als Student krankenversichert...


    Gruß
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Habe da mal eine Frage zu.


    Kann man die 1000 EURO Werbekostenpauschale IMMER abziehen, wenn es sich um Einkünfte aus einem Job handelt?


    Wo es an die Jahreswende geht, gibt es ja viele, die sich so den einen oder anderen Gedanken machen/machen müssen.


    Ja, darfst du IMMER abziehen...


    Rentenversicherung liegt übrigens bei 9,75% als Student - egal wie viel man verdient...


    Und KRankenkassenbeiträge halten sich bei so um die 50 Euro im Jahr...


    Auserdem ganz wichtig : Es ist nicht entscheidend, was für einen Stundensatz man bezahlt bekommt, sondern wie viele Studnen man arbeitet... Auch bei 20€/h oder mehr...


    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Zur Rentenversicherung sagt der obige Link aber was anderes. Bis 400 Euro frei, danach gleitend steigend von 400 bis 800 Euro (bei 800 Euro zahllt man dann den vollen Beitrag).


    Entscheidend ist wohl auch, dass man unter diesen 7000 und ein paar Gequetschte per Annum bleibt.


    Aktuell beschäftigt mich das auch. Ich habe einen geilen Job in Aussicht, habe da auch schon angerufen und alles geklärt. Jetzt dreht es sich nur noch um die Bezahlung. Die meinen, ich werde auf jeden Fall mehr als 400 Euro im Monat verdienen, jedoch unter den 20 Stunden pro Woche bleiben. Im Monat würden es so 500 bis 600 Euro sein.
    Wenn ich das richtig sehe, dann schaffe ich es unter die per Annum Grenze, muss also keine Steuern abdrücken, richtig? Wie ist das denn dann in den Semesterferien? Dann kann und soll ich auch wesentlich mehr arbeiten.

  • Jetzt bin ich aber am grübeln.


    Ich habe einen Job gefunden. Konkret gehts um Fahrzeugabholung und -überführung. Bezahlt werden 7,50 Euro die Stunde. Vorrausetzungen sind ein eigener PC mit Onlinezugang, Handy und Headset. Der Haken: die Arbeitszeit geht immer in ganzen Tagen. D.h. man muss denen seine freien Tage melden, und wird dann in der laufenden Woche entsprechend eingeteilt. Die Dame am Telefon meinte, dass es auf jeden Fall an die 20 Stunden in der Woche rangeht.


    Da hier ja einige Studenten unterwegs sind, wollte ich fragen, wie eine Arbeitsbelastung zusätzlich zum Studium mit etwa 15 bis 20 Stunden in der Woche anzusehen ist. Ich meine, dass ist schon ziemlich viel. Ich habe 30 SWS, dazu nochmal soviel arbeiten?

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