ZitatOriginal geschrieben von elgo
holden
Habe den Bericht in dem Blättche auch gelesen.
Die haben es tatsächlich so geschrieben, als sei es für Privatleute kein Thema.
Dachte mir nur, die haben sie nicht mehr alle
Das schreit eigentlich nach einer Richtigstellung.
Also, ich hab ja den Bericht nur kurz im Laden überflogen, aber für mich der klang das so, dass ein Disclmaimer mit dem Ausschluss einer "nach neuem EU-Recht bestehenden 2jährigen Garantieverpflichtung" überflüssig sei.
Was ja unbestritten auch so ist:p
Auf die diversen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bezgl. der Mängelhaftung wurde doch sowohl aus Unternehmer- als auch aus Verbrauchersicht eingegangen.
Der bericht wurde IIRC von einem RA verfasst, wenn der so einen Schnitzer reinhaut, naja