Abfrage Mobilbox Gebühren maxxim

  • die Frage ist ob du den Nerv hast das durchzuziehen?


    - Verbraucherzentrale mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
    - Bundesnetzagentur mit *allgemeiner* Schilderung (in der dritten Person , ohne ausdrücklich zu sagen dass du betroffen bist - die sind nicht dazu berufen Rechtsberatung zu leisten und könnten schnell "mauern")


    Der springende Punkt ist für mich:
    - die Auskunft von Maxxim / Drillisch (?) läuft darauf hinaus:
    Für das EINSPIELEN des Mailboxgeschnatters als SOLCHEM ins Telefonnetz verlangen die was.


    Also nicht für das Herstellen einer Telefonverbindung,
    über die dann huckepack die Sprachdaten schnattern,
    sondern für das 'Herausschnattern-lassen' der gespeicherten Anrufe.


    Das ist ein Paradigmenwechsel, ich versuche es mal mit der Lkw-Maut zu vergleichen: Das wäre eine Lkw-Maut die selbst dann zu zahlen ist wenn du nicht über die mautpflichtige Autobahn sondern über Feldwege fährst, weil gefahren bist du ja unstreitig :-D


    Eine interessante juristische Konstruktion, sicherlich.
    Vermutlich versuchen sie sich darauf zu verlegen zu sagen, dass es kein Preis für die Herstellung einer ankommenden Telefonverbindung war (der ja kostenlos sein muss in Deutschland.)


    - Denn für das ankommende Gespräch als Telefonieverbindung dürfen sie in D nix verlangen - die ankommende Terminierung fand jedoch auch hier in D statt, es sei denn die Mailbox von Maxxim steht in London :o


    Falls das wirklich so läuft , wäre Drillisch noch raffinierter als jene Anbieter die für das Abrufen der Mailbox mehr Geld als den netzinternen Preis nehmen.


    Nun ist die Frage ob man das Abfragen der Mailbox sozusagen als Mehrwertdienst behandeln darf? Das Heraussprudelnlassen von gespeicherter Sprache als ein "Mehr" gegenüber dem bloßen Herstellen der Verbindung bei der zwei Drahtenden temporär zusammengetüddelt werden?
    Erscheint fraglich, denn das Herstellen einer Telefonverbindung erscheint untrennbar mit dem damit verfolgten Sprech/Hör-Zweck verbunden.


    Konnte mir jemand folgen? :D

  • Wenn ich hier in Deutschland bin und meine Mailbox von einer fremden SIM anrufe (0162-55-xxxx) zahle ich nichts. Wenn ich in Kenia bin, zahle ich 2,99 Euro pro Minute, Tarif abgehende Telefonate. Maxxim beruft sich ja nicht auf Mehrwertdienste, sondern auf den Tarif für abgehende Telefonate. Das lässt sich aus den Tarifen nicht herauslesen und auch nicht erahnen. Wenn die sowas berechnen wollen, ok, dann aber bitte so, dass ich vorher weiß, was ich zahle und nicht hinterher fast vom Stuhl falle. Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale sind schon mal nicht schlecht, aber wenn mir jemand nen guten Anwalt nennt, ich bin durchaus bereit, das Kostenrisiko z tragen, da es mir die Sache Wert ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von netflyer
    Maxxim beruft sich ja nicht auf Mehrwertdienste, sondern auf den Tarif für abgehende Telefonate.
    ....
    Das lässt sich aus den Tarifen nicht herauslesen und auch nicht erahnen. Wenn die sowas berechnen wollen, ok, dann aber bitte so, dass ich vorher weiß, was ich zahle und nicht hinterher fast vom Stuhl falle.


    Die Argumentation ähnelt aber der von Mehrwertdiensten.


    Ich bin mir nicht sicher ob du meinen Ausführungen das an Verständnis abgewinnen konntest das intendiert war. Es geht eher darum dass du der Selbstgewissheit von Maxxim und was dieser zugrundeliegen könnte, auf den Grund gehst, damit es keine bösen Überraschungen gibt, die durch Unterschätzung zustandekommen.


    Zitat

    sondern auf den Tarif für abgehende Telefonate.


    Dies zeigt m.E. am deutlichsten dass du meine Argumentation nicht verstanden hast.
    Maxxim hat laut deiner Zitate in keiner Weise behauptet dass der Tarif für ein "abgehendes (*) Telefonat" (*) [small]von der SIM-Karte abgehend [/small] berechnet worden sei. Vielmehr hiess es nur:


    Das Abhören der Mailbox
    ... "(Ab)hören" ist ein passiver Vorgang der auf deine Kenntnisnahme vom Mailboxinhalt abstellt. Es hiess nicht "Anrufen der Mailbox" was ein aktiver Vorgang ist. Das ist ein feiner Unterschied. Hier wurde dem Anschein nach eine neue Unterteilung vorgenommen die so bislang noch nicht bekannt war.



    Vielmehr wird abstrahiert. Der "Sachverhalt Kenntnisnahme vom Mailboxinhalt" wird mindestens implizit vom Herstellen der dazu erforderlichen Telefonieverbindung losgelöst.


    Abhören der Mailbox bzw. Kenntnisgabe deren Inhalts =/= Herstellen der dazu nötigen Telefonieverbindung.


    Abhören der Mailbox bzw. Kenntnisgabe deren Inhalts == Dienstleistung


    Diese Gedankenschritte sind typisch für das Vorliegen eines Mehrwertdienstes, wo z.b. das Gestöhne mehr wert ist als du Zehnerl in den öffentlichen Münzer schmeissen kannst :p

  • netflyer: Kannst du denn die entsprechenden Telefonate von der kenianischen SIM belegen? Zunächst einmal sieht es auf der Rechnung ja wohl so aus, als wäre von deiner eigenen SIM angerufen worden. Oder ergibt es sich bereits aus der Rechnung, dass der Anruf von einer anderen Nummer kam?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
      netflyer: Kannst du denn die entsprechenden Telefonate von der kenianischen SIM belegen? Zunächst einmal sieht es auf der Rechnung ja wohl so aus, als wäre von deiner eigenen SIM angerufen worden. Oder ergibt es sich bereits aus der Rechnung, dass der Anruf von einer anderen Nummer kam?


    Hallo,


    den Anruf von einer kenianischen SIM kann ich nicht belegen, wie denn auch? Da gibt es keinen Einzekgesprächsnachweis oder so.


    Ansonsten: maxxim berechnet den Tarif für abgehende Telefonate aus dem Ausland und beruft sich nicht auf irgendwelche Mehrwertdienste, Mail von maxxim an mich:


    "Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Zielnummer +49 162 55 xxxxxxx um Ihre Mailbox handelt. Das Abhören der Mailbox ist jedoch nur innerhalb Deutschlands kostenlos.


    Diese Verbindungen wurden tarifgemäß mit 2,99 EUR / Minute für abgehende Verbindungen aus der Tarifzone 4 berechnet."

  • Darin würde ich dann das größte Risiko für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Maxxim sehen. Es müsste dann durch einen Gutachter geklärt werden, dass im Abrechnungssystem von Maxxim Anrufe von einer externen Nummer auf die Mailbox fälschlicherweise als eigener abgehender Anruf aufgeführt werden, solange sich das eigene Handy im Ausland befindet. Und wenn sich dieses Verhalten nicht reproduzieren lässt, sieht es wohl schlecht aus.

  • phonefux:
    Interessante Frage. Er erwähnte aber weiter oben, dass er eine kenianische Prepaidkarte benutzt hat. Bei Prepaidkarten sind EVNs ja nicht unbedingt Standard. Und bei Providern und Mailboxanrufen zumal in D wird keine Ausweisung der Anrufenden Nummer vorgenommen; die Systeme für das Rechnungs-Frontend dürften branchenweit das nicht können.


    (ich hege immer noch leise Zweifel ob sich das ganze so wie beschrieben zugetragen hat, so unglaublich klingt es.)


    Auf jeden Fall scheint Maxxim aber eine Diskriminierung im technischen Sinne, abhängig vom Aufenthaltsort des Anrufers vorzunehmen. Und diesen bekommen sie wohl entweder durch die netzseitig mitgeteilte Quelle (Terminierungsort) mit oder sie werten die Caller ID aus. Entweder die echte netzseitige oder die Krethi&Plethi-CallerID (die du ja wohl auch in Kenia unterdücken könntest.) In letzterem Falle könnte man Maxxims Abrechnungsmasche wirksam unterlaufen indem man mit *31# die Caller ID von der Fremd-SiM unterdrückt.


    Weiter Fragen schliessen sich an. Was wäre bei einem Anruf von einer "internationalen Roaming SIM" die im Inland eingebucht ist, aber in einem (zu Maxxim ) Fremdnetz? Da würde diese Caller-ID Auswertung ja selbst im Sinne böswilliger Preislisten falsche Ergebnisse zeitigen.-



  • Du kannst mir wirklich glauben, es hat sich so zugetragen.


    Ich vermute eher, dass eine Umgehung dieser Gebühren ggfls. vermeidbar gewesen wäre, wenn ich mein maxxim-Handy ausgeschaltet hätte und dann von meiner Kenia-SIM die 0162-55-xxx angerufen hätte. Das habe ich nicht gemacht. Ich hatte auch die Rufnummer der Kenia-SIM nicht unterdrückt, warum auch. Für mich erschließen sich die berechneten Gebühren auch im Nachhinein nicht aus den Preislisten und den von maxxim zur Verfügung gestellten Gebühren.


    Irgendwie wundere ich mich auch, dass "mein Fall" so was Besonderes sein soll. Ich werde doch nicht der einzige sein, der seine Mailbox aus dem Ausland von einer anderen Karte abfragt. Wie berechnen das andere Provider und wie weisen die das in ihren Preislisten aus?

  • Da sich mehrere Postings im Minutentakt überschnitten haben, hier ausnahmsweise ein Doppelpost:

    Zitat

    Original geschrieben von netflyer
    Hallo,
    den Anruf von einer kenianischen SIM kann ich nicht belegen, wie denn auch? Da gibt es keinen Einzekgesprächsnachweis oder so.


    Das ist misslich, ob es wirklich juristisch nachteilig ist, kann ich aber nicht sicher sagen.


    Zitat

    maxxim berechnet den Tarif für abgehende Telefonate aus dem Ausland und beruft sich nicht auf irgendwelche Mehrwertdienste


    Du willst in deiner (verständlichen, meines Erachtens auch tlw. berechtigten) Aufgebrachtheit immer noch nicht verstehen.
    Ich habe in keiner Weise gesagt, dass hier ein Mehrwertdienst vorliegt. Ich habe aber mehrmals gut begründet gesagt, dass dasselbe Abstraktionsprinzip wie bei Mehrwertdiensten vorliegen könnte.


    "Begründen" und "Abstrahieren" sind übrigens dieselben Operationen die sozusagen von berufs wegen
    1. ein Justiziar ausführt der solche Preislisten erfindet :rolleyes:,
    2. ein Rechtsanwalt, der sie für gepratzelte Kunden wieder aufdröseln , ausführen muss. Also stell dich mal langsam drauf ein , es kommt so oder so auf dich zu :p


    Es ist auch in keiner Weise zwangsnotwendig dass ein "abgehendes Telefonat" fälschlich unterstellt wurde.

    Zitat


    Diese Verbindungen wurden tarifgemäß mit 2,99 EUR / Minute [i]für abgehende Verbindungen [i]aus der Tarifzone 4 berechnet."


    Vielmehr werden "diese" Verbindungen "tarifgemäss" wie Tarifzone 4 bepreist, wenn du in Tarifzone 4 warst. Das könnte interpretiert werden als:
    "Diese Mailboxabrufe sind tariflich abgehenden Verbindungen gleichgestellt".


    Genauso wie bei anderen Providern die Anrufe zu "0162 - 55 - xxxxxxx" tariflich mit 0800-Nummern gleichgestellt sind , ohne dass jemals jemand behauptet hätte dass es technisch gesehen tatsächlich 0800-Verbindungen sind :p

  • Aus deren Sicht haben sie keine Abfragen von einer externen Nummer berechnet. Sie gehen davon aus, dass du selbst angerufen hast.

    Zitat

    Wir haben Ihre Abrechnung überprüft und konnten keine Fehler in der Erfassung und Berechnung Ihrer Datensätze feststellen. Die Daten wurden uns in der Form vom Netzbetreiber übermittelt und mit Ihrer SIM-Karte generiert.

    Die Frage ist jetzt, wie kommt dieser Fehler zustande und vor allem: Wie kannst du nachweisen, dass du tatsächlich nicht von deiner eigenen SIM angerufen hast?

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