die Frage ist ob du den Nerv hast das durchzuziehen?
- Verbraucherzentrale mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Bundesnetzagentur mit *allgemeiner* Schilderung (in der dritten Person , ohne ausdrücklich zu sagen dass du betroffen bist - die sind nicht dazu berufen Rechtsberatung zu leisten und könnten schnell "mauern")
Der springende Punkt ist für mich:
- die Auskunft von Maxxim / Drillisch (?) läuft darauf hinaus:
Für das EINSPIELEN des Mailboxgeschnatters als SOLCHEM ins Telefonnetz verlangen die was.
Also nicht für das Herstellen einer Telefonverbindung,
über die dann huckepack die Sprachdaten schnattern,
sondern für das 'Herausschnattern-lassen' der gespeicherten Anrufe.
Das ist ein Paradigmenwechsel, ich versuche es mal mit der Lkw-Maut zu vergleichen: Das wäre eine Lkw-Maut die selbst dann zu zahlen ist wenn du nicht über die mautpflichtige Autobahn sondern über Feldwege fährst, weil gefahren bist du ja unstreitig
Eine interessante juristische Konstruktion, sicherlich.
Vermutlich versuchen sie sich darauf zu verlegen zu sagen, dass es kein Preis für die Herstellung einer ankommenden Telefonverbindung war (der ja kostenlos sein muss in Deutschland.)
- Denn für das ankommende Gespräch als Telefonieverbindung dürfen sie in D nix verlangen - die ankommende Terminierung fand jedoch auch hier in D statt, es sei denn die Mailbox von Maxxim steht in London :o
Falls das wirklich so läuft , wäre Drillisch noch raffinierter als jene Anbieter die für das Abrufen der Mailbox mehr Geld als den netzinternen Preis nehmen.
Nun ist die Frage ob man das Abfragen der Mailbox sozusagen als Mehrwertdienst behandeln darf? Das Heraussprudelnlassen von gespeicherter Sprache als ein "Mehr" gegenüber dem bloßen Herstellen der Verbindung bei der zwei Drahtenden temporär zusammengetüddelt werden?
Erscheint fraglich, denn das Herstellen einer Telefonverbindung erscheint untrennbar mit dem damit verfolgten Sprech/Hör-Zweck verbunden.
Konnte mir jemand folgen?