ZitatOriginal geschrieben von mic30
Dein Arbeitgeber bezahlt dich wahrscheinlich auch, wenn du im Urlaub auf Malle bist und dir die Sonne auf den Bauch scheinen lässt.
Das ist ein recht schlechtes Beispiel. Der TE zahlt hier den vollen Beitrag für eine Dienstleistung, obwohl er nicht die volle Leistung erhält. Ich kann das schon verstehen, zumal es nur wenig Gründe gibt die das auch rechtfertigen. Es kann eine entsprechende Planung vorgenommen werden, die auch die Betreuung zwischen den Tagen sichern.
Man darf ja nicht vergessen, dass sich die Kindergärten nicht nur den Beitrag der Eltern sondern auch den des Kitagutscheins einverleiben...
Das Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer ist ein ganz anderes.