Private Videoüberwachung von öffentlichem Grund zulässig?

  • In Sicherheitsfragen hat die emotionale/psychische (gefühlte) Komponente einen enormen Stellenwert, der fast immer unterschätzt wird. Ein Verlangen nach (Mit-)Befriedigung dieses Bedürfnisses halte ich durchaus für legitim.


    Und selbst die Illusion von Sicherheit ist in Teilen geeignet, Sicherheit zu erzeugen. So war in den USA als Folge der Anschläge von 9/11 z.B. die Zahl der Verkehrstoten statistisch sprunghaft angestiegen. Der Grund: Veranlasst durch die Angst vor erneuten Anschlägen auf Flugzeuge waren weite Teile der Bevölkerung aufs Auto umgestiegen ... den Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl der Verkehrstoten wird sicher jeder selbst herstellen können. Wäre es der Regierung gelungen, der eigenen Bevölkerung die Angst zu nehmen (also eine Illusion zu erzeugen), wäre das nicht passiert.


    Will heißen:
    Das Gefühl mangelnder Sicherheit veranlasst Menschen zu Handlungen, durch die ihre tatsächliche Sicherheit noch weiter sinkt. Vor dem Hintergrund dieser Umstände (Sicherheit vs. Illusion) hielte ich eine "Bastellösung" für die denkbar schlechteste Variante - die mangels Erkennbarkeit im ungünstigsten Fall sogar zu falschen Beschuldigungen führen könnte.


    Frankie



    Edit:
    Ein Angeklagter (Donald S. für diejenigen, die den Fall kennen) saß wegen Bankraubs acht Jahre unschuldig ein - aufgrund (damals) schechter Aufnahmen einer Überwachungskamera, auf denen ein hinzugezogener Gutachter Herrn S. zweifelsfrei als die abgebildete Person identifiziert hatte. Erst als sich der wirkliche Täter nach Jahre stellte, kam der Fehler ans Licht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Skandal!!


    Wie jeder weiß haben Täter ja keinerlei Rechte mehr. Erst Recht "Täter", die erst noch überführt werden müssen.


    Antworte lieber mal auf die Fragen anstatt mir Dinge in den Mund zu legen, die ich weder geschrieben noch gedacht habe.

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • Unabhängig von der rechtlichen Situation wollte ich hier nur nochmal meine Erfahrung mit der von mir verlinkten Kamera, die ich leihweise getestet habe, schildern.
    Im konkreten Fall (15 Meter von den zu überwachenden Stellplätzen, im Freien, nicht hinter Glas) liefert die Kamera auch im Dunkeln, in Verbindung mit dem Licht einer Straßenlaterne, ein verhältnismäßig gutes Bild. Gesichter sind zwar im Dunkeln nicht zu erkennen, ebensowenig die Kleidungsfarbe. Die Aufnahmen sind aber allemal gut genug, um eine Person, die einem bekannt ist, an Größe, Statur, Gang, Kleidungsart usw. zu erkennen. Nicht gerichtsverwertbar, aber das scheidet ja, wie dieser Thread ergeben hat, ohnehin aus.
    Eine verdeckte Überwachung im Dunkeln ist nicht möglich, wenn man die Kamera nicht zwischen anderen bunten Lichtquellen verstecken kann, da die Infrarot-LEDs recht auffällig sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    da die Infrarot-LEDs recht auffällig sind.


    ...was aber nicht so sein muss, wenn man was gescheites kauft. IR ist unsichtbar, wenns korrekt vom sichtbaren Restlicht gefiltert wird, entweder durch ein Glasfilter oder ordentliche LEDs, die nur IR emittieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    ...was aber nicht so sein muss, wenn man was gescheites kauft. ...


    Womit wir wieder beim (technischen) Kernproblem angelangt wären für den Fall, dass man sich wirklich für eine solche Lösung entscheidet. ;)


    Frankie

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