In unserer Straße treibt ein Autokratzer sein Unwesen. Nun haben einige Geschädigte die Idee, an einem privaten Balkon eine verdeckte Kamera anzubringen, mit der die betroffenen öffentlichen Parkplätze überwacht werden sollen (mit Aufzeichnung).
Ist so etwas zulässig und falls ja, ist das hierbei gewonnene Material gerichtsverwertbar?