Private Videoüberwachung von öffentlichem Grund zulässig?

  • @ Frank:
    Das Beweisverwertungsverbot gilt natürlich auch im Strafrecht. Schon die ohne Zustimmung des Angeklagten erlangte Tonbandaufnahme darf nicht verwertet werden, ebenso intime Tagebuchaufzeichnungen, usw. (s. schon BGH Urteil vom 14.06.1960 - 1 StR 683/59; BGH: Urteil vom 21.02.1964 - 4 StR 519/63). Es besteht immer ein Beweisverwertungsverbot
    für Beweismittel, die unter Verletzung von Grundrechten erlangt worden sind (Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Vorb. zu §§ 48-71 Rn. 37).
    Das war schon immer so, umstritten ist da gar nichts. Wenn aus diesem Grund schon die Verwertung eines Tonbandes nicht erlaubt ist, gilt dies für Videoaufnahmen natürlich erst Recht.


    Im Übrigen wird es dem TE wohl eher auf die Verwertbarkeit in einem Zivilprozess ankommen, seinen Schaden ersetzt bekommt er mit einem Strafurteil nämlich nicht. Daher auch meine ursprüngliche Bezugnahme auf das Zivilrecht.

  • In der konkreten Situation vermute ich, dass die Sache aufhört, wenn der Täter identifiziert ist und darauf angesprochen wird. Die bisher Geschädigten werden zwar auf ihren Schäden sitzenbleiben, aber für die Zukunft wird wohl Ruhe sein. Eine Kamera, die den privaten Garagenvorplatz überwacht, kann ja auch mal verrutschen und irrtümlich öffentlichen Straßengrund mit erfassen.


    Diese Kamera liefert übrigens recht gute Bilder, ist aber aufgrund der Infrarot-LEDs etwas auffällig. Kann aber in der momentanen Jahreszeit, wo man ggf. bunte Lichterketten am Fenster hat, auch mal übersehen werden.

  • Hier mal ein Link, der mir gerade zufällig begegnet ist:


    JurPC Web-Dok. 54/2003 - Verwertung privat gewonnenener Videoaufzeichnungen im Strafverfahren


    Hier ist das Problem sehr anschaulich dargestellt.


    Die Kernaussage möchte ich kurz zitieren:


    "Allerdings sind sie [Anm.: die Verwertungsverbote der StPO] für die Verwertung von aufgrund hoheitlicher Maßnahmen gewonnener Beweise geschaffen wurden. In unserem Fall wurde das Beweismittel aber durch eine Privatperson erhoben. Inwieweit die Grundsätze der Beweisverwertungsverbote auch auf diese Beweismittel übertragen werden können, ist umstritten.


    Grundsätzlich zieht eine rechtswidrige Beweismittelgewinnung nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot nach sich(29). Bei privat gewonnnen Beweismitteln wird sogar vertreten, dass eine Verwertung grundsätzlich unbeschränkt möglich sei, da sich die Beweiserhebungsverbote, vor allem die des § 136a StPO nicht an Private richten und damit ihnen gegenüber grundsätzlich keine Wirkung entfalten würden. Eine Ausnahme müsse nur bei besonders krassem Verstoß gegen die Menschenwürde gemacht werden(30).


    Andere wiederum ... [es folgen die weiteren Auffassungen]"


    So eindeutig, wie mancher meint, ist diese Frage also nicht zu beantworten. Alle drei denkbaren Alternativen


    1. Ja
    2. Jein
    3. Nein


    werden also vertreten. Die von Euch vertretene dritte Auffassung (umfassende Erstreckung der Beweisverwertungsverbote über behörliche Maßnahmen hinaus auch auf Private) ist mir jedenfalls noch nicht begenet.


    Persönlich vertrete ich ein "gehobenes" Jein, so dass ich die Chancen einer Zulassung als Beweismittel für gut erachte, denn gerade die Beseitigung solcher Schrammen ist überaus kostspielig (i.d.R. Neulackierung der betroffenen Teile).


    Frankie



    Edit @ Jimmythebob":

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ...
    Das war schon immer so, umstritten ist da gar nichts. Wenn aus diesem Grund schon die Verwertung eines Tonbandes nicht erlaubt ist, gilt dies für Videoaufnahmen natürlich erst Recht.
    ...


    Genau umgekehrt wäre es richtig. ;)


    Der Grundrechtseingriff von Tonaufnahmen wird in der Regel höher bewertet ald der von visuellen Aufzeichnungen.

  • Egal ob jetzt etwaige "Beweise" gerichtsverwertbar sind oder nicht:


    Fakt ist eine solche Überwachung ist unzulässig, es gibt genügend Leute (welche nicht zwingend identisch mit dem Verursacher sein müssen) die sich an so etwas stören würden und nur mit Freude den Aufsteller der Kamera dann auflaufen lassen.


    Darüber hinaus wurde bereits auch schon skizziert: Will ich wirklich brauchbare Bilder haben bei denen ich (besonders auch im Dunkeln) einen potentiellen Täter zweifelsfrei identifizieren kann ist es mit einer Billigkamera aus dem Netz nicht getan. Das verlinkte Modell mag im Nahbereich und bei ausreichender Beleuchtung ggf. noch akzeptable Bilder liefern, wird die Entfernung größer und das Licht schwächer wird man - trotz Infrarot - wenig bis gar nichts erkennen können - man hätte ja nicht mal die Bekleidungsfarbe des Täters da die Kamera bei Dunkelheit in den s/w Modus geht.


    Und mit verwaschenen s/w Aufnahmen wird man sowieso kein Gericht der Welt beeindrucken können.
    Insofern ist die fixe Idee des TE in der Praxis sowohl wirkungslos wie sinnfrei - von der Unzulässigkeit solcher Aufnahmen mal ab.

  • @ Frank: "Http Status Code: 404 Reason: File not found or unable to read file"


    PS: Um § 136a StPO geht es hier doch gar nicht. Die These dass deswegen (weil sich § 136a nicht an Private richtet) auch alle anderen Beweiserhebungsverbote nicht in Bezug auf privat gewonnene "Beweise" anzuwenden seien, halte ich etwas gewagt. Aber vielleicht überzeugt mich ja der Aufsatz. Bis dahin halte ich es dann doch eher mit Rechtsprechung und dem MüKo.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Egal ob jetzt etwaige "Beweise" gerichtsverwertbar sind oder nicht:


    Fakt ist eine solche Überwachung ist unzulässig, es gibt genügend Leute (welche nicht zwingend identisch mit dem Verursacher sein müssen) die sich an so etwas stören würden und nur mit Freude den Aufsteller der Kamera dann auflaufen lassen.



    Man könnte fast meinen, du betreibst hier Täterschutz. :rolleyes:


    1. Wer sagt, dass das ganze nachts stattfindet? Kann doch sein, dass es einer morgens auf dem Weg zur Arbeit macht. Vielleicht der Nachbar mit der Schiebermütze und dem Schnauzbart? Den erkennt man auch auf NICHT-HD Aufnahmen.


    2. Wer bitte sollte die Nachbarn auflaufen lassen, wenn die Kamera zw. Blumenkästen auf dem Balkon befestigt wird oder hinter einer Blume? Wer soll denn das überhaupt mitbekommen?


    Ganz ehrlich, das ist unbegründete Panikmache. Das bekommt nie jemand mit, solange der Täter nicht erfasst ist hält man einfach seine Klappe und schaut die Videos an. Hat man den Täter dann, schneidet man einfach alle restlichen Aufnahmen raus / löscht sie unwiderbringlich.


    Selbst wenn man mit den Aufnahmen dann vor Gericht geht, bleibt einzig der Täter übrig der gegen einen Klagen könnte wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Darauf würde ich es im Zweifel ankommen lassen.

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • Zitat

    Original geschrieben von thomasGr
    Man könnte fast meinen, du betreibst hier Täterschutz. :rolleyes:


    Skandal!!


    Wie jeder weiß haben Täter ja keinerlei Rechte mehr. Erst Recht "Täter", die erst noch überführt werden müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von thomasGr
    Man könnte fast meinen, du betreibst hier Täterschutz. :rolleyes:


    Selten so einen Unfug gelesen.


    Ausgangsfrage des TE war: Ist so eine "Überwachung" rechtlich zulässig - hier gibt es eine eindeutige Aussage: Nein ist es nicht.


    Wieso Nachts (wobei ich bewusst nur etwas von Dunkelheit und nicht Nachts geschrieben hatte!): Erfahrungswerte. Solche Täter agieren i.d.R. nicht am hellichten Tag sondern "im Schutz der Dunkelheit". Darüber hinaus stehen Autos ebenfalls i.d.R. während der normalen Arbeitszeit nicht in der Straße sondern werden erst am nachmittag/abend dort wieder hingestellt. Und da es momentan in der Zeit zwischen 16 Uhr nachmittags und 8 Uhr morgens dunkel ist sind auch rein mathematisch die Chancen wesentlich höher das die Beschädigungen in Zeiten erfolgen in denen bescheidene Lichtverhältnisse vorherrschen.


    Natürlich kann ich eine Kamera auch so anbringen, dass diese für Dritte nicht unbedingt sofort erkennbar ist, dann werde ich aber auch nur einen sehr begrenzten Teil der Straße damit abdecken können und müsste schon sehr viel "Glück" haben das der Täter sich dann genau das im Blickfeld der Kamera stehende Fahrzeug vornimmt. Bringe ich die Kamera so an, dass man einen möglichst breiten Bereich abdeckt wird sich dies nur schwer verdeckt realisieren lassen (und man sollte nicht unterschätzen was die Nachbarn der Kategorie "Else Kling" so alles mitbekommen).


    Ansonsten ist es auch der berühmte Streit um des Kaisers Bart - keiner kennt die genauen örtlichen Begebenheiten. Wer sich aber ein wenig mit Technik von Billigkameras (< 500,- €) auskennt wird bestätigen das die Qualität dieser Geräte nicht wirklich dazu taugt eine qualitätiv ansprechende "Überwachung" zu realisieren. Davon ab, dass man schon eine verdammt gute Kamera bräuchte um sehen zu können ob jemand im Vorbeigehen nicht einfach mal den Schlüssel hat rausstehen lassen. Um ein Auto derart zu beschädigen brauche ich mit etwas "Übung" ja nicht mal auffällige Bewegungen - und da ja niemand permanent vor dem Bildschirm sitzt wird man dann entsprechend auch nicht zweifelsfrei sagen können es war Person 1,2 oder 3.


    Von mir aus soll sich der TE doch irgendeine Bastellösung für 300,- € an den Balkon nageln und hoffen, dass er damit irgendwas beschicken kann - allein ich habe meine berechtigten Zweifel das sich so eine Investition wirklich lohnt oder ob man damit nicht vielmehr nur Geld verbrennt ohne einen wirklichen Nutzen davon zu haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Von mir aus soll sich der TE doch irgendeine Bastellösung für 300,- € an den Balkon nageln und hoffen, dass er damit irgendwas beschicken kann - allein ich habe meine berechtigten Zweifel das sich so eine Investition wirklich lohnt oder ob man damit nicht vielmehr nur Geld verbrennt ohne einen wirklichen Nutzen davon zu haben.


    Richtig. Ich zitiere mich mal eben selber aus diesem Thread hier:


    Zitat


    Aber wenns nur um ein Placebo-Kästchen geht, dass man an die Hauswand schraubt, damit die verängstige Ehefrau den Rand hält, gibts günstigere Lösungen, die zwar kein Bild liefern, aber furchteinflössend aussehen


    Nochmal: Für das Geld, was es kostet, eine gescheite Überwachung bei Tag und Nacht mit eindeutig erkennbarem Gesicht aufzuziehen, lässt sich ein Mittelklassewagen komplett in Opeln neu lackieren.

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