Private Videoüberwachung von öffentlichem Grund zulässig?

  • In unserer Straße treibt ein Autokratzer sein Unwesen. Nun haben einige Geschädigte die Idee, an einem privaten Balkon eine verdeckte Kamera anzubringen, mit der die betroffenen öffentlichen Parkplätze überwacht werden sollen (mit Aufzeichnung).


    Ist so etwas zulässig und falls ja, ist das hierbei gewonnene Material gerichtsverwertbar?

  • Das ist nicht zulässig. Private Kameraüberwachung ist nur für den eigenen Grund und Boden möglich und nur wenn bspw. eine daneben verlaufende Straße nicht mitüberwacht wird. Das gibt im Zweifelsfall Ärger.


    /Edit: Noch etwas Material zum einlesen Link und selbst eine Attrappe wäre rechtlich wohl nicht koscher Link



    Gruß Kai

  • Es gibt im Hardware da einige Threads dazu. Selbst wenn es legal wäre, wäre es schlicht unverhältnismäßig teuer, eine Überwachung so zu gestalten, dass man die Person in jeder Lichtsituation zweifelsfrei erkennen kann.

  • Das ist ja interessant.


    Hier bei mir in der Stadt steht neben dem öffentlichen Stadtpark eine schöne, alte Villa. Deren Garten geht quasi fließend über einen Hang in den Stadtpark über. Es sind nur ein Paar Hecken dazwischen.
    Der Besitzer der Villa hatte öfter das Problem, dass irgendwelche Leute im Sommer Flaschen und Müll vom Park auf sein Grundstück warfen. Wahrscheinlich irgendwelche Betrunkene.. Etc.


    Jetzt hat er auf seinem Grund, aber sichtbar für jeden im Park ein Schild angebracht, welches darauf hinweist, dass der "Bereich" Videoüberwacht wird. Damit ist eindeutig der öffentliche Bereich gemeint. Anders macht es keinen Sinn.


    Also ist es hier sogar mit Ansage!


    Nur so als Info.

  • Reicht doch wenn das Schild da steht ob er tatsächlich ne Kamera im Einsatz hat und was die dann ggf. filmt steht dann ja auf einem ganz anderen Blatt... Zweck erfüllt


    Privat öffentlichen Grund zu überwachen ist nicht zulässig egal ob Schild oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Reicht doch wenn das Schild da steht ob er tatsächlich ne Kamera im Einsatz hat und was die dann ggf. filmt steht dann ja auf einem ganz anderen Blatt... Zweck erfüllt


    Privat öffentlichen Grund zu überwachen ist nicht zulässig egal ob Schild oder nicht.


    Genau das war meine message: Denkt mal über ein Schild nach ;):D

  • Wie lässt sich Privat Öffentlich definieren?


    Unser Parkplatz hinterm Haus ist auch Privat, aber nicht geschützt (durch Schranke o.ä) ist das dann auch Pr. - öffentlich?

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Wenn durch eine Videoaufzeichnung der Autokratzer erkennbar wäre, dann wäre es mir persönlich völlig Wurst ob das nun erlaubt ist oder nicht.
    Autos zerkratzen ist auch nicht erlaubt.

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