Ich hoffe, dass jemand ergänzende Informationen zur Zeitarbeit hat, folgende Situation.
Tarifumgebung: BZA, durchgehender Einsatzzeitraum im gleichen Kundenbetrieb (>13 Monate)
Im BZA-Tarif ist getregelt, dass nach 12 Monate ununterbrochenem Einsatz beim gleichem Kunden ein dreiprozentiger Zuschlag zu zahlen ist (auf das Grundgehalt).
Meine Zeitarbeitsfirma (hatte damals keine Wahl...) hat eine pauschale Klausel im Vertrag, die sinngemäß lautet: "Der 3%-ige Zuschlag nach 12 Monaten ist bereits im Grundlohn enthalten".
Diese Masche untergräbt natürlich den BZA-Tarif in dieser Angelegenheit.
--> Pacta sunt servanda, ABER - aber ist diese Klausel auch"zulässig" ?
PS: Ich bitte um sachdienliche Hinweise, KEINE allgemeine ZA-Diskussion, danke !