Zeitarbeit (BZA) einsatzbezogener Zuschlag - Vertragsklausel

  • Ich hoffe, dass jemand ergänzende Informationen zur Zeitarbeit hat, folgende Situation.


    Tarifumgebung: BZA, durchgehender Einsatzzeitraum im gleichen Kundenbetrieb (>13 Monate)



    Im BZA-Tarif ist getregelt, dass nach 12 Monate ununterbrochenem Einsatz beim gleichem Kunden ein dreiprozentiger Zuschlag zu zahlen ist (auf das Grundgehalt).
    Meine Zeitarbeitsfirma (hatte damals keine Wahl...) hat eine pauschale Klausel im Vertrag, die sinngemäß lautet: "Der 3%-ige Zuschlag nach 12 Monaten ist bereits im Grundlohn enthalten".
    Diese Masche untergräbt natürlich den BZA-Tarif in dieser Angelegenheit.


    --> Pacta sunt servanda, ABER - aber ist diese Klausel auch"zulässig" ?


    PS: Ich bitte um sachdienliche Hinweise, KEINE allgemeine ZA-Diskussion, danke !

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Also die Zeitarbeiter welché bei uns eingesetzt werden bekommen einen solchen zuschlag, die hlöhe weiss ich aber nicht.

  • Habe etwas rumgefragt, bei Grundlohn + übertarifliche Zulage muss der Grundlohn um die 3% erhöht werden, allerdings kann der AG die übertarifliche Zulage anteilig kürzen.


    Immerhin gelten Nacht-/Wochenend-/Feiertagszuschläge auf den erhöhten Grundlohn.


    Ein pauschaler Ausschluss nach dem Motto "ihre Tarifgruppe enthält bereits die 3% Erhöhung" ist mE. unzulässig.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Hallo,
    das einfachste wäre mal bei der zuständigen Gewerkschaft anzurufen die helfen auch wenn man kein Mitglied ist!

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