FeWo: Eigentümerwechsel und Vertragsrücktritt

  • Hallo,


    ich habe vor einigen Wochen für meine Familie eine Ferienwohnung (von Privat) gemietet und hierfür auch eine Anzahlung geleistet. Gerade eben teilte mir die Vermieterin dieser FeWo mit, dass sie vom Vertrag zurücktreten müssen, weil die FeWo verkauft wurde und der neue Eigentümer nicht mehr vermietet.


    Ich bin nun ein wenig sauer und enttäuscht, weil ich mich wirklich auf den Urlaub gefreut habe und wir jetzt für diesen Zeitraum (und für die Dauer) kaum eine annähernd gleichwertige Wohnung zu diesem Preis erhalten werden


    Kann der Vermieter denn so ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten?


    PS: Ja, ich weiss, es ist keine "typische" Frage für eine Handy-Forum, aber ich bin ansonsten in keinem anderen Forum nennenswert aktiv. Und da hier alle irgendwann mal urlaubsreif sind, dürfte diese Frage für den einen oder anderen auch interessant sein.

  • Gewerblich - und dauerhaft? - an privat vermietet müsste der Immobilienverkäufer erstmal in die vom Vorbesitzer geschlossenen Mietverträge eintreten. Die Verträge wären Teil der gekauften Immobilie, weshalb an anderem Mieterprofil oder Luxussarnierung interessierte Käufer für vermietete Wohnungen weniger zahlen als für mietfreie.


    Hier geht's um private Vermietung, noch dazu kurzzeitig und "nur" für die Ferien. Der bisherige Vermieter ist ja auch nicht "ohne weiteres" vom Vertrag zurückgetreten, sondern wegen des Immobilienverkaufs. Eine drastischere Verändung ist hinsichtlich des Immobilienbesitzes ja gar nicht vorstellbar. Das ist ja fast so, als ob ein Untermieter auf die Einbringung eines Nachmieters bestehen könnte, auch wenn der "Obermieter" mit dem überhaupt gar nicht klarkommen würde.
    Daß keine gleichwertige, gleichgünstige und gleichlang verfügbare Alternativwohnung angemietet werden könnte ist als Schlag des Schicksals zu verbuchen.


    Und, nein, obiges ist pure Meinung, angereichert mit Basisfakten. Umgekehrt wird's zwar nicht sein, aber im Detail mag die Realität zumindest fallweise durchaus anders aussehen. Ich würd' sagen: Schwamm drüber, vergessen, bestmögliche Alternative suchen und sich auf die Reise freuen. (-:=

    Je suis Charlie

  • Hi


    was steht denn in den Rücktrittsklauseln des Vertrages?


    Vertrag ist Vertrag, u. U. kann die Vermieterin sogar schadenersatzpflichtig werden.


    Ein Mieter, der ein gebuchtes Haus storniert, muß nämlich in aller Regel auch eine Vertragsstrafe zahlen - bis zu 100% des Reisepreises. Genau so kann es im umgekehrten Fall sein.




    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Meines Wissens müsste die Vermieterin, falls sie das Mietobjekt nicht mehr zur Verfügung stellen kann, für mindestens gleichwertigen Ersatz ohne Aufpreis sorgen.


    Quelle: Erworbenes Wissen, als ich mal eine Zeit lang im Tourismus gearbeitet habe, wobei zugegebenermaßen Reiserecht nie ein Spezialgebiet war. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    was steht denn in den Rücktrittsklauseln des Vertrages?


    Der Mietvertrag ist relativ einfach strukturiert.


    Er enthält lediglich Angaben zum Mietobjekt + weiteren Leistungen, zum Mietzeitraum und zu den Zahlungsmodalitäten. Bis auf die Empfehlung, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, enthält er keinerlei Klauseln zum Rücktritt.

  • Eigentlich dürfte das nicht sonderlich kompliziert sein:
    Vertrag über die Anmietung der Wohnung besteht. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Da aber der Eigentümer gewechselt hat, werdet Ihr tatsächlich kaum in die Wohnung kommen. Ein Kündigunsrecht sehe ich hier nicht wirklich (hat den Vermieter ja auch keiner "gezwungen", nach Vermietung das Haus zu verkaufen).


    Also bleibt Schadensersatz. Die Aussichten, die Differenz zu den Kosten einer vergleichbaren Wohnung zu erhalten, dürften durchaus vorhanden sein. Ggf. kann man das ja mal anklingen lassen - evtl. hat der Vermieter ja doch noch Kontakte und kann in einem anderen Haus etwas organisieren. Ansonsten muss man sich eben überlegen, ob man entsprechend Schadensersatz geltend machen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Wo soll das denn sein? In Deutschland?


    Ja, Sylt.


    PS: Ich habe sie erst mal nett gebeten, mich bei der Suche nach Alternativen zu unterstützen.

  • Hallo,
    Vertrag ist Vertrag und Verträge müssen eingehalten werden. Daher wird üblicherweise beim Immobilienkaufvertrag mit reingeschreiben, dass alte Verträge zu übernehmen sind. Dies ist wohl nicht geschehen? Dann hat der alte Vermieter Pech gehabt. Der alte Vermieter muss den Vertrag einhalten, was er aber natürlich nicht kann. Daher wird er schadensersatzpflichtig. Ihr könnt euch eine vergleichbare Wohnung mieten und den Mehraufwand dem alten Vermieter in Rechnung stellen.
    Grüsse

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